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Forum / Allgemeines

Geltendmachung von GdB  

Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo Meffo, es geht darum, daß ein jemand der behindert ist, seine Erwerbstätigkeit nicht zu 100 % auszuüben kann. Man erhält in D beim Versorgungsamt, nach Begutachtung alle ärztlicher Gutachten einen GdB (%) zugesprochen.(soviel % erwerbsunfähig) Das lux. Finanzamt erkennt dies auch an und schreibt einen kleinen Freibetrag auf die Steuerkarte. Jetzt wollen aber die vor genannten Leute das gleiche Prozedere auch in L durchführen um in L auch als "Behinderter" anerkannt zu werden. Dadurch erhalten Sie 6 Tage mehr Urlaub, Steuerfreibetrag ist schon s.o. erledigt. Es hängt jetzt nur noch davon ab, welchen Beruf der einzelne ausübt, daß der Arbeitgeber unter Umständen bei einer Arbeitsplatzumgestaltlung noch staatliche Zuschüsse erhält. Aber das ist wieder ein anderes Thema. Übrigens dies bedeutet aber keinen Kündigungsschutz bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes. So ein Gesetz gibt es in L noch nicht.

Gruß Jumbo


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Grundsätzlich war mir das in etwa klar; nur meine ich gehört zu haben, dass jede Behörde in L "Behinderung" etwas anders definiert, je nach dem gesetz oder Règlement, das sie ihrem handeln zugrunde legt. daher meine Frage nach dem Zweck der Veranstaltung. In diesem Règlement ist von einer "Commission médicale et de la Commission d’orientation et de reclassement professionnel des travailleurs handicapés" die Rede, http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2004/1671310/1671310.pdf

Das Gesetz zum "REVENU DES PERSONNES HANDICAPEES" ist zu finden unter http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/2003/1442909/1442909.pdf

Das beantwortet natürlich noch nicht die gestellte Frage.


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Hallo Uffda,

darf man fragen, welchen Beruf du ausübst und wie das Prozedere bei dir vonstatten ging (Antrag über Adem, Arbeitgeber....)?

Vielen Dank im Voraus!


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Uffda
72 Messages

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20 Jahren  ago  

Hi, bin kfm. Angestellter und Antrag lief über ADEM, die haben mich einmal vorgeladen (war ne Sache von noch nicht mal 5 Minuten) und dann hab ich den Wisch bekommen, wie gesagt, absolut kein Problem!


Anonymous
Anonyme

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20 Jahren  ago  

Mein Antrag war erfolgreich in 2. Instanz, d.h. bei der Commission speciale de réexamen. Meine Frage: Gibt es dazu ein offizielles Dokument als Bestätigung (sowas wie ein Schwerbehindertenausweis)? Werden die Sonderurlaubstage rückwirkend ab Tag des Antrags gewährt, oder erst ab Datum des endgültigen Bescheids?

Vielen Dank Andreas