hallo sandy! sie ist 53 arbeitet aber nur 1 jahr länger als ich für diesen chef. zuvor war sie hausfrau und mutter.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Sepp, Lawinen sind doch nicht immer schlecht und dienen in diesem Fall hier doch der allgemeinen Unterhaltung 😉
Aber naja, wenn man viel und lang genug Arbeitet, darf man sich auch mal ein par Minuten Zeit nehmen sich durch so eine Lawine hier zu graben, ich habe da kein schlechtes Gewissen; ist mir lieber SO die Zeit zu verbringen als wie viele andere alle 45 Minuten 20 Minuten Raucherpause zu machen und Mittags noch 2 Stunden essen zu gehen :bigsmile:
Es liegen also rund 30 Lebensjahre zwischen euch..... Dann rechne dein Gehalt mal hoch mit allen Gehaltserhöhungen, die du in 30 Jahren bekommen möchtest. Damit dürfte sich einiges relativieren, was deinen Frust angeht.
Also, nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Du bist doch auf einem ganz guten Weg. Dein Chef und seine Frau wissen ja jetzt Bescheid und das Gespräch ist inhaltlich nicht so schlecht gelaufen. Bleib am Ball aber nerv Cheffe nicht, dann wird es auch bald was mit der Gehaltserhöhung.
mayaB: hallo sandy! sie ist 53 arbeitet aber nur 1 jahr länger als ich für diesen chef. zuvor war sie hausfrau und mutter.
also war verheiratet und hat kinder ===> gehe mal zum Gehaltsrechner" target="_blank">http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=calcfisc]Gehaltsrechner[/url] und gebe mal dein brutogehalt ein, steuerklasse 2 und guck mal was rauskommt !
dass alles nur um zu zeigen das man netto ueberhaupt nicht vergleichen kann ... willst du gehalter vergleichen dann musst du Brutto vergleichen und am besten auf jahrbasis ...
Liebe MayaB,
Nach einer Gehaltsforderung, die der jetzige AG nicht erfüllen kann/will, gibt es nur einen Weg: zuerst mal gucken, ob Du woanders mehr verdienen kannst. Das ist mit Aufwand verbunden: Stellenanzeigen lesen, Bewerbungen schicken, Vorstellungsgespräch. Wenn Du dann ein Angebot hast, dann kannst Du noch immer entscheiden, ob Du Deinem jetzigen AG die Wahl geben willst, Dein Gehalt zu erhöhen und Dich zu behalten. Wenn nicht - Kündigung und Jobwechsel.
Alles andere ist Zeitverschwendung. Man kann wochenlange darüber diskutieren, ob ein Gehalt gerechtfertigt ist, oder nicht, aber letzten Endes zählt nur die Gewissheit, dass man woanders mehr verdienen kann... Wir z.B. stellen nur in Luxemburg wohnende Arbeitslose ein, egal welche Nationalität sie haben, denn die werden von der Behörde gesponsert und kosten den AG eben nur das Minimumgehalt. So kommt es, dass wir Leute mit Master-Abschluss usw. beschäftigen und dem AG würde es nie einfallen, ein "normales" Gehalt zu zahlen, solange der "flüssige" Arbeitslosenmarkt ihm die AN zu diesen Tiefstkonditionen zur Verfügung stellt. Dagegen kann man einfach nicht anstinken - so einfach ist das. Wenn Dein AG das auch begriffen hat, dann wird er nach Dir einfach zur ADEM gehen und sich einen neuen AN aussuchen, zu dem Gehalt, das Du heute auch verdienst...
mayaB: im übrigen bin ich nicht steuerklasse 2 sondern in 1a (!!!) eingestuft. weil ich unter mindestlohn falle und -50% des haushaltseinkommens in lux verdiene. :confused:
Oh MayaB, es geht doch darum zu schauen, was du mit deinem Brutto, wärest du in der Situation deiner Kollegin (geschieden, 2 Kinder) netto verdienen würdest. Dann fällt der Netto-Gehaltsvergleich direkt wieder anders aus. Es sei denn, du willst privatrechtliche Umstände, die gesetzlichen Einfluss auf die Berechnung des Netto haben, nicht berücksichtigen.
Ehrlich gesagt glaub ich mittlerweile, du willst uns nicht verstehen und Gegenrechnungen / Vergleiche nicht anstellen, weil sie dir ein bißchen den Wind aus den Segeln nehmen könnten.
Nicht böse sein, aber so kommt es mir halt mittlerweile vor.
Hier sind die obligatorischen Kollektivgehälter für LKW Fahrer dem sich kein Arbeitgeber entziehen kann. http://www.itm.lu/droit-du-travail/conventions-collectives-de-travail/salaires-tarifaires/transport_sal.pdf Dies sind die Grundgehälter und beinhalten nicht die Zuschläge für Sonn- und Feiertags. Die müssten in deinem Arbeitsvertrag stehen (Kollektivvertrag). Die Frage ist mit der Einstufung. Manche Arbeitgeber erkennen die Jahre an, andere nicht, das heisst du fängt ganz unten im ersten Jahr an. Aber das solltest du wissen, schliesslich hast du ja ein Einstellungsgespräch gehabt wo normalerweise auch über das Gehalt und die Einstufung gesprochen wird.
hallo zusammen! da ich nicht viel im inet finde (vielleicht kann mir jemand ja nen Tip geben?): was kann ich im Versicherungs/Banksektor für Gehaltsforderungen stellen in Luxemburg mit über 10 Jahren Berufserfahrung und einem Diplom als Versicherungsmakler? Perfekt zweisprachig deutsch/französisch sowie Englisch und Niederländisch.
Danke!
lg