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Forum / Allgemeines

Geburtenzulage  

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bunnycz
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17 Jahren  ago  

Habe ein Fax an die CNPF 477153-328 geschickt und gefragt welche Zulagen mir zustehen würden. Daraufhin wurde mir das Antragsformular für die postnatale Zulage, welches aus dem gleichen Papier besteht wie unser rosa Führerschein in D, zugeschickt.


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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

Ein Kollege von mir war auf dem entsprechenden Amt und hat sich die Vorgehensweise erklären lassen.

Den Anspruch an der Geburtenzulage für Grenzgänger gibt es erst seit 2006. Also alle Kinder die in 2005 geboren wurden erhalten die ersten beiden Zulagen nicht da Luxembourg erst verpflichtet ist ab 2006 zu zahlen. Da die dritte Zulage aber erst ab Vollendung des 2. Lebensjahres fällig ist, sollte die 3. Zulage gezahlt werden müssen.

Mein Kollege hat die 3. Zulage für seine erste Tochter (2005 geboren) sowie die 1. und 2. Zulage für seine in 2007 geborene Tochter erhalten.

Der Vermerk von wegen Rückwirkende Beantragung innerhalb von 3 Jahren gilt zur Zeit noch nicht.

Weiterhin werden die Anträge wohl nur von einer Person bearbeitet und diese ist wohl ziemlich überlastet.


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David1976
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17 Jahren  ago  

Hallo, Wir bekommen Anfang November Nachwuchs. (erstes Kind) Ab wann kann man die 1. und 2. Zulage beantragen? Oder muss man zuerst in Deutschland beantragen und die Luxemburger bezahlen die Differenz? Nicht so leicht das erste Mal.... P.S. ich arbeite in Luxemburg, meine Frau arbeitet nicht. Wohnen in Deutschland. Danke


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17 Jahren  ago  

Meine Tochter ist in 2005 geboren und ich hab`s wie gesagt bekommen


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17 Jahren  ago  

Du kannst die Anträge erst nach der Geburt stellen und das in L. Wichtig sind jedoch die Termine beim Frauenarzt und beim Zahnarzt( innerhalb der ersten 5 Schwangerschaftsmonate) einzuhalten, damit es später beim Antrag keine Probleme gibt, denn da brauchst Du die Bestätigungsstempel


Anonymous
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17 Jahren  ago  

Interessant zu wissen.

Wann hattest du deinen Antrag gestellt und wie lange dauerte die Bewilligung?


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David1976
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17 Jahren  ago  

Frauenarzt ist natürlich kein Problem. Ich glaube meine Frau war aber die letzten Monate nicht beim Zahnarzt. Ist das schlimm? Um welchen Betrag handelt es sich denn?


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17 Jahren  ago  

Soweit ich weiß ist der Besuch des Zahnartes innerhalb der ersten 6 Schwangerschaftsmonate ein MUSS. Andernfalls erhält deine Frau die vorgeburtliche Zulage nicht. Die beträgt 580 Euro.

Meine Schwester hat aber auch einen Stempel ihres Zahnartes bekommen weil sie regelmässig hingeht. Die Behörde hatte das nicht so genau nachgeprüft. Beantrages es doch einfach und dann wirst du sehen was passiert. Vielleicht habt ihr ja Glück.


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Kienzl
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17 Jahren  ago  

Danke. Das ist doch endlich mal eine qualifizierte, nachvollziehbare Aussage, die viel Licht in das Dunkel bringt!


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17 Jahren  ago  

im februar 2007, das geld war im mai da


Anonymous
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17 Jahren  ago  

ca. 550 euro, ich weiss nicht, ob es daran scheitert


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David1976
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17 Jahren  ago  

und diese kann man erst nach der Geburt beantragen wenn ich richtig verstanden habe oder? Danke für die Hilfe. Alles nicht so leicht beim ersten Kind....


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Heidi4
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17 Jahren  ago  

bei mir wurden auch alle 3 Anträge abgelehnt. Dabei habe ich die Anträge analog zu denen von meiner Arbeitskollegin gestellt (alle Fristen eingehalten). Sie bekam einen positiven Bescheid. Meiner Meinung nach ist das reine Willkür der Lux. Behörde.


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Sandy
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17 Jahren  ago  

Das, meine liebe Heidi, sehe ich ganz genau so. (mit der Willkür)


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fludderer
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17 Jahren  ago  

Wann ist Dein Kind den Geboren? Wie man aus den Meldungen hier lesen kann hat sich für die Caisse ja erst ab 2006 etwas geändert.