Die ärztliche Behandlung hat insofern mit dem Lichtbild zu tun, als dass es in D leider immer wieder vorkommt, dass Versicherungskarten an nichtversicherte verkauft werden - die dann die Leistung in Anspruch nehmen können ohne dafür den Beitrag gezahlt zu haben. Und an die Mär vom Organklau glaubt doch nun wirklich keiner - hoffe ich.
Ich habe ausschliesslich in die CNS eingezahlt, diese erstattet der AOK die von mir eingereichten Rechnungen. D.h, die AOK ist lediglich Korrespondenzstelle und bekommt die Beträge von der CNS zurück erstattet. Ich finde, dass die AOK kein Recht hat mir Auflagen zu machen, die nicht auch von der CNS, meiner eigentlichen Krankenkasse verlangt werden, die AOK hat dabei absolut nichts zu verlieren. Ausserdem wird nicht überprüft, ob die Person auf dem Lichtbild auch die tatsächlich versicherte ist. Dem Missbrauch ist also damit nicht gedient. Aber dafür hat ja ein jeder einen Ausweis oder Pass. Und das mit der Mär...................!
HOPPSY: (...), die AOK ist lediglich Korrespondenzstelle und bekommt die Beträge von der CNS zurück erstattet. (...) wird nicht überprüft, ob die Person auf dem Lichtbild auch die tatsächlich versicherte ist. Dem Missbrauch ist also damit nicht gedient. Aber dafür hat ja ein jeder einen Ausweis oder Pass. (...)
Das mit der Korrespondenzstelle ist richtig. Ich (ehemaliges AOK-Mitglied) habe aber auf der anderen Seite die Erfahrung gemacht, dass andere Krankenkassen in Deutschland bei den Erstattungen viel besser sind als die AOK. Vielleicht einfach mal umhören und die Krankenkasse wechseln: wenn das Problem auch das Bild auf der Karte ist, dann können vielleicht zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden.
Allerdings wäre ich schon überrascht, wenn die Krankenkasse nicht zumindest schauen würde, wessen Bild sie da auf ihre Krankenkassenkarte macht. Und welchen Grund könnte der Versicherte haben, ein anderes Bild als das eigene an die Krankenkasse zu schicken? Mir will da auf Anhieb keiner einfallen.
Frohe Weihnachten allerseits!
HOPPSY: Die gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland sind per Gesetz (§ 291 Sozialgesetzbuch V) verpflichtet worden, die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit einem Lichtbild auszustatten. Ausnahmen davon sind Kinder bis zum 15 Lebensjahr sowie Personen, die beispielsweise wegen erheblicher Pflegebedürftigkeit an der Erstellung eines Lichtbildes nicht mitwirken können. Beides liegt bei Ihnen nicht vor.
Was die AOK da schreibt, stimmt nicht. Laut Gesetz ist ein Mitwirken bei der Erstellung einer eGK vorgeschrieben, aber eben nicht bei der Erstellung eines Lichtbildes. Die aufgegefuehrten Ausnahmen sind lediglich erlaeuternd bzw. beispielhaft, aber eben nicht im Gesetz festgeschrieben. Am besten in einer Antwort den genauen Paragraphen zitieren und schreiben, dass es Dir nicht moeglich ist, bei der Erstellung eines Lichtbildes mitzuwirken. Dann sollte es auch ohne klappen.
abc123: Es freut mich ungemein, dass du der Einzigste auf diesem Erdball bist, der keine Sorgen hat?!
MrGarlic: Danke für deinen Tipp. Die AOK hat mir bestätigt dass das Lichtbild nicht überprüft wird. Man verlässt sich auf die beigefügte Unterschrift. Aber ich habe letztendlich gar kein Interrese an der e-Card, da ich mich bisher ausschliesslich in Luxemburg behandeln habe lassen, wegen der einstigen Praxisgebühr und der besseren Leistungen. Ich habe lediglich einen Versicherungsnachweis ab 01/01/2014 beantragt, für den Fall eines Not oder Unfalls, und dieser wurde mir wegen des fehlenden Lichtbildes verwehrt. Zitat: "Einen Versicherungsnachweis kann ich Ihnen deswegen nicht ausstellen!" Willkür?, oder was?
Danke auch Dir Luxi
Gesundheit und Pflege - Neue Gesundheitskarte wird Pflicht
Ab Januar wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) inklusive Foto für alle Versicherten ab 15 Jahren Pflicht. Ausgenommen von der Regelung ist nur, wer sich nicht fotografieren lassen kann, etwa wegen Bettlägerigkeit.
@hoppsy: vernünftig unterhalten ist wohl Deine Stärke? Ich werde Deinem Tip folgen, weil auf Dein Niveau wollte ich mich eigentlich nicht unbedingt begeben, siehe 07.12.13:
"=!!! Trierer 219 + info ??? , weiss im Grunde genommen nicht genau, was in euren Hohlköpfen vorgeht. Ich denke mal, dass ihr euch in absehbarer Zeit auf einer Organspenderliste wieder finden werdet, tot, oder lebendig. Weiterhin finde ich es erbärmlich hirnlos dass ihr euch hier versucht über andere Leute lustig zu machen! Wofür haltet ihr euch eigentlich, .....wollt ihr das wirklich wissen?? Ihr arbeitet in L., verdient dort gutes Geld, was ihr in D. nicht hättet. Habt ihr eigentlich, schon vergessen, oder nie gelernt was ihr, auch in Luxemburg verbrochen habt? Solche Typen wie ihr brauchen wir hier in L. nicht, ist zumindest das jetzt kapito, oder seid ihr, das zu verstehen auch zu doof?"
Du bist mir wirklich zu flach!!! Guten Rutsch und zum Abschluß: du und dich schreibt man Du und Dich nämlich groß!!!!!!!Aber so weit reicht es wohl nicht!
abc123 ............? ??? , ........ nun ja, ..... er, du, kannst ja offensichtlich nicht dafür, dass du nicht begreifen kannst!
Ich wünsche Dir, dass du noch lange bei den Jang's arbeiten darfst. Somit ist dieses Thema abgeschlossen.
In meiner Firma jedenfalls würde ich dich morgen schon rausschmeissen!
Ein Jang ! von vielen !
Richtig, es ging hier um eine Meinungsumfrage, die ich, Hoppsy angeregt habe. Dummschwätzerei und Klugscheissermeinungen waren sowieso nicht erwünscht. Deshalb wurde Diese ja auch von einigen, denen ich entsprechend geantwortet habe vernichtet! Ich beoachte das bereits seit Jahren, und konnte mich diesmal nicht enthalten, diesen überheblichen selbstgläubigen Besserwissenden, die weiter nichts im Kopf haben, als sich wichtig zu machen, mal ein wenig Paroli zu geben, es war für mich ganz einfach nur ein Spiel, aus dem man allerdings so manches ableiten kann! Und, ........abc123, ............... ich bin seit 9 Jahren bestens versorgt in Pension. Schade für dich, hi, hi, hiiiiiiiiiiii! Dein Hoppsy:bigsmile: