@72205649
Nein, das ist nicht die Aussage des Urteils. Das Urteil sagt nur das die Anspüche wie Kindergeld oder zB Schulanfangszulage nicht verrechnet werden dürfen.
Kurzes Beispiel, Zahlen frei erfunden.
Die Frau bekommt in Deutschland Erziehungsgeld die Summe im Jahr sind 12000Euro
Es existieren weitere Differenz Ansprüche in Luxemburg da es nicht das erste Kind ist.
Bisher hat Luxemburg wie folgt gerechnet.
Summe aller Leistungen aus Luxemburg 10000 - Summe aller Leistungen aus Deutschland 14000 = evtl zu zahlemder Differenzbetrag (0Euro)
Bei dem Posten für Deuschland hat Luxemburg das deutsche Elterngeld eingerechnet und das wurde mit dem Gerichtsentscheid für falsch erklärt.