logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

einspruch gegen kindergeldbescheid wegen kummlierung  

Profilbild von
move11
164 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo hat einer eine Idee wie der Wortlaut für einen Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid wegen Kummulierung des Elterngeldes und Kindergeld aus D als Vergleichswert mit den lux Kindergeld. Danke


Anonymous
Anonyme

Offline

17 Jahren  ago  

Bin ebenfalls von der nicht nachvollziehbaren Kummulierung Kindergeld+Elterngeld betroffen und hätte auch Bedarf an einem Musterschreiben. Ich wollte die ganze Sache über meinen Rechtsanwalt abwickeln lassen, aber die Rechtschutzversicherung ( Gruss an Provinzial bzw.ÖRAG) lehnt eine Deckungszusage damit ab, dass es sich bei dem Fall im weitesten Sinne um Steuerrecht handle, was bei mir nicht abgedeckt sei.......

Ich frage mich, ob in der Sache generell schon jemand Widerspruch eingelegt hat und mit welchem Ergebnis?


Profilbild von
corvin
125 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Mich würden die Fristen in Luxemburg ja interessieren, in Deutschland muss die Rechtsbehelfsbelehrung immer mit auf den Bescheiden stehen, in Luxemburg sind das ja eher "Fresszettel" die man bekommt. Ich hatte damals Widerspruch gegen meinen "Bescheid" eingelegt, daraufhin habe ich einen Brief bekommen, sie hätten alles richtig gemacht. Ebenfalls ohne Fristen... Ich versuchs nochmal.. 🙁


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Legst du Widerspruch gegen frühere Bescheide ein?

Wärst du evtl. bereit ein entsprechendes Musterschreiben hier einzustellen? Ich weiß gerade nicht so recht wie ich das richtig formulieren soll.

Berufst du dich auf das neue Urteil? Nächsten Monat stehen ja auch schon wieder die Differenzzahlungen an. Meine Frau ist aktuell in Elternzeit und würde wenn die CNPF wie bisher verfährt das Elterngeld angerechnet bekommen und nur ne sehr kleine Differenz aus Luxemburg erhalten. Falls die CNPF in dem Bescheid dann wieder das Elterngeld anrechnet wäre das ja dann rechtswidrig.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Nach meinem Stand der Dinge beträgt die Einspruchsfrist 15 Tage, danach ist leider der Anspruch futsch wenn man keine Klage gegen den Bescheid angestrebt hat.


Profilbild von
Masipulami
174 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Ok, aber dann könnte man sich mit solch einem "Musterschreiben" ja zumindest jetzt schon mal gegen die im Juni zu erwartenden Differenzbescheide wappnen.

Würde mich nicht wundern wenn die CNPF das neue Urteil da noch nicht anwendet (was sie jedoch müssten oder?).


Profilbild von
wieni
225 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Worauf muss man denn achten, wenn man ne Rechtschutzversicherung abschliesst? Also, was muss man haben damit solche potentiellen Klagen gegen so einen Bescheid abgedeckt sind?


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

@Masipulami

Exakt so schaut es aus, nur für den Bescheid der kommt ist es relevant. Alle Berechnungen der Vergangenheit wurden mit Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig. Oder wie man so schön im Ländchen zu sagen pflegt "ça se passe".


Profilbild von
Hugo1
233 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Das Problem wird gerade in Brüssel gelöst. Dort plant man, die Höhe des Kindergeldes an den Regelungen des Wohnsitzlandes zu orientieren.


Profilbild von
Siddy74
287 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo,

habe ich dieses Urteil "richtig" verstanden das die Erziehungszulage aus Lux nicht mit dem Elterngeld verrechnet werden darf? Das Urteil wurde ja in Lux gesprochen. Wie sieht es denn aus, wenn die Erziehungszulage vom Elterngeld abgezogen wurde in Deutschland und die Elterngeldstelle aus der BRD die Differenz zahlt?

Also Elterngeld DE 900€ - Zulage LUX 485€ = Differenzzahlung aus der BRD

Ist das durch dieses Urteil auch anfeschtbar?

Danke und Grüße


Profilbild von
Annini
35 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Wer kennt sich denn tatsächlich mit den Lux-Gesetzesgrundlagen aus ? Gibt es nicht eine Art Paragraph 44 SGB X ?


Profilbild von
Juergen1964
833 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Also ich hab meiner Gewerkschaft heute alles in Sachen Elterngeld Deutschland---- Luxemburg und Differenzgeld weiter gegeben. Wird sich aber hinziehen, bin ja nicht der Einzige.


Profilbild von
info
3701 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Es handelt sich um EU Recht, folglich gibt es kein Luxemburger-Gesetz, sondern eine Umsetzungs.- bzw Verwaltungsrichtlinie.


Profilbild von
anfrage
1 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Hallo, ich arbeite für das ZDF, Redaktion Länderspiegel und suche jemanden, der/die in Luxemburg arbeitet, aber in Deutschland wohnt und Familienleistungen wie Kindergeld in Luxemburg für Kinder in Deutschland bezieht. Ich bereite einen Bericht vor über die Europäische Rechtsprechung zum Anspruch auf Familienleistungen für Arbeitnehmer mit Kindern im Ausland und suche dringend jemanden, der bereit wäre, mir ein Interview zu geben. Es sollte jedoch bereits diese Woche, spätestens am Donnerstag, den 15.5. stattfinden. Ich freue mich über Rückmeldungen unter [email protected]


Profilbild von
Siddy74
287 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Also wenn es ein EU Recht ist sollte auch die Deutsche Seite davon betroffen sein, also in dem Fall wenn Deutschland die Erziehungszulagezulage (Lux) vom Elterngeld (D) in Abzug bringt?