Hallo hat einer eine Idee wie der Wortlaut für einen Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid wegen Kummulierung des Elterngeldes und Kindergeld aus D als Vergleichswert mit den lux Kindergeld. Danke
Bin ebenfalls von der nicht nachvollziehbaren Kummulierung Kindergeld+Elterngeld betroffen und hätte auch Bedarf an einem Musterschreiben. Ich wollte die ganze Sache über meinen Rechtsanwalt abwickeln lassen, aber die Rechtschutzversicherung ( Gruss an Provinzial bzw.ÖRAG) lehnt eine Deckungszusage damit ab, dass es sich bei dem Fall im weitesten Sinne um Steuerrecht handle, was bei mir nicht abgedeckt sei.......
Ich frage mich, ob in der Sache generell schon jemand Widerspruch eingelegt hat und mit welchem Ergebnis?
Mich würden die Fristen in Luxemburg ja interessieren, in Deutschland muss die Rechtsbehelfsbelehrung immer mit auf den Bescheiden stehen, in Luxemburg sind das ja eher "Fresszettel" die man bekommt. Ich hatte damals Widerspruch gegen meinen "Bescheid" eingelegt, daraufhin habe ich einen Brief bekommen, sie hätten alles richtig gemacht. Ebenfalls ohne Fristen... Ich versuchs nochmal.. 🙁
Legst du Widerspruch gegen frühere Bescheide ein?
Wärst du evtl. bereit ein entsprechendes Musterschreiben hier einzustellen? Ich weiß gerade nicht so recht wie ich das richtig formulieren soll.
Berufst du dich auf das neue Urteil? Nächsten Monat stehen ja auch schon wieder die Differenzzahlungen an. Meine Frau ist aktuell in Elternzeit und würde wenn die CNPF wie bisher verfährt das Elterngeld angerechnet bekommen und nur ne sehr kleine Differenz aus Luxemburg erhalten. Falls die CNPF in dem Bescheid dann wieder das Elterngeld anrechnet wäre das ja dann rechtswidrig.
Exakt so schaut es aus, nur für den Bescheid der kommt ist es relevant. Alle Berechnungen der Vergangenheit wurden mit Ablauf der Einspruchsfrist rechtsgültig. Oder wie man so schön im Ländchen zu sagen pflegt "ça se passe".
Hallo,
habe ich dieses Urteil "richtig" verstanden das die Erziehungszulage aus Lux nicht mit dem Elterngeld verrechnet werden darf? Das Urteil wurde ja in Lux gesprochen. Wie sieht es denn aus, wenn die Erziehungszulage vom Elterngeld abgezogen wurde in Deutschland und die Elterngeldstelle aus der BRD die Differenz zahlt?
Also Elterngeld DE 900€ - Zulage LUX 485€ = Differenzzahlung aus der BRD
Ist das durch dieses Urteil auch anfeschtbar?
Danke und Grüße
Hallo, ich arbeite für das ZDF, Redaktion Länderspiegel und suche jemanden, der/die in Luxemburg arbeitet, aber in Deutschland wohnt und Familienleistungen wie Kindergeld in Luxemburg für Kinder in Deutschland bezieht. Ich bereite einen Bericht vor über die Europäische Rechtsprechung zum Anspruch auf Familienleistungen für Arbeitnehmer mit Kindern im Ausland und suche dringend jemanden, der bereit wäre, mir ein Interview zu geben. Es sollte jedoch bereits diese Woche, spätestens am Donnerstag, den 15.5. stattfinden. Ich freue mich über Rückmeldungen unter [email protected]