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Forum / Allgemeines

Covid-19 Homeoffice öffentlicher Dienst in Deutschland  

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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Wenn schon die grundsätzliche Regelung im DBA eine Ungleichbehandlung darstellt und womöglich anfechtbar ist, dann sehe ich das für die Situation in diesem Jahr umso mehr gegeben. Es kann wohl kaum sein, dass man den öffentlichen Dienst in der Pandemie NICHT schützen wollte und es bewusst so formuliert hat in der Verständigungsvereinbarung...

Dass deutsche Ämter es jetzt gerne so auslegen, steht ja auf einem anderen Blatt...


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Mein Eindruck, bestärkt durch meinen e-mail-Austausch mit der Landes-Obersteuerbehörde ist der folgende: Das deutsche Finanzamt freut sich, die Texte 1:1 anzuwenden...Ohne nur ein bischen die Sache zu hinterfragen. ? 


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4 Jahren  ago  

Der öffentliche Dienst hatte immer Sonderrecht und Sonderpflichten und die sind für den öffentlichen Dienst beider Länder gleich. Man muss schon aufpassen das die Forderung nach Gleichbehandlung nicht auch die Abschaffung der Sonderrechte zur Folge hat. 


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

@Info: Welche Sonderrechte in Bezug auf zwischenstaatliche Besteuerungsfragen hast Du da im Blick...? Mir sind jedenfalls derzeit nur Nachteile bekannt.

Dass die Ämter freiwillig die Angelegenheit nicht "hinterfragen" ist schon klar. Nur: muss man sich das gefallenlassen? Sind Mitarbeiter im öD etwa keine "grenzüberschreitend tätigen nichtselbständig Beschäftigten" (Zitat Einleitung Verständigungsvereinbarung 2020)? Somit scheint mir nicht nur der Sachverhalt an sich absurd (alle sollen in der Pandemie geschützt werden, nur der öD nicht...), sondern auch der Text der Vereinbarung mehr herzugeben, als erstmal so behauptet wird. Werden womöglich Gerichte entscheiden müssen...

 


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4 Jahren  ago  

Zum Beispiel der Entfall des Entsendegesetz.

Aber.mal ehrlich, ihr solltet selbst eure Rechte und Pflichten besser kennen als ein Außenstehender.


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Was soll der Kommentar? Es geht hier um Steuerfragen Dt.-Lux. und ausser der Tatsache, dass für Deutsche, die in Lux. im öD arbeiten, keine 19-Tage-Regelung gilt, gibt es da meines Wissens keine anderen Paragraphen, die irgendwelche Vor- oder Nachteile fixieren.

Das Konstrukt, dass die Verständigungsvereinbarung NICHT gelten soll, wenn man im öD arbeitet, ist mehr als "tricky" und niemand, der nicht Jurist ist oder es von einem Juristen erklärt bekommt, kann das so ohne Weiteres wissen.


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4 Jahren  ago  

Das Entsendegesetz ist steuerrelevant und ihr solltet beachten das hinter dem DBA zig Auslegungsverordnungen stehen die im Steuerregelkreis zwischen Deutschland und Luxemburg vereinbart und ratifiziert wurden. Das sind 4 stellige Seitenzahlen von daher stellt sich mir die Frage ob ihr euch wirklich in die Materie eingelesen habt, ich habe die Kapitel nicht durchgelesen da sie für mich nicht relevant sind.Ein Fachanwalt könnte euch hier sicher weiter helfen.


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4 Jahren  ago  

Noch ein Wort zum ewigen „das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“

den gibt es so nicht, es gibt Sonderregelungen im DBA für Berufskraftfahrer, Binnenschiffer, Flugbegleiter usw und niemand.kann sich auf ein „will ich auch haben wegen Gleichbehandlung“ berufen.

 

Das mag sich ungerecht anfühlen, ist aber nun mal so.


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

die CGPF schreibt auf ihrer Homepage am 27.07.2020

Handlungsbedarf sieht die CGFP bei der Besteuerung von öffentlich Bediensteten, die im nahen Grenzgebiet wohnen. Für die CGFP ist es nicht hinnehmbar, dass Staatsbedienstete anderen Regeln unterliegen als die privaten Angestellten. An die Regierung ging der Aufruf, die bestehenden Unterschiede aus der Welt zu schaffen.


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

auf der Homepage der CGFP steht:

 
Bereits während des Ausnahmezustandes (état de crise) hatte die CGFP die Regierung mehrfach aufgefordert, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch öffentlich Bedienstete, die im Grenzgebiet wohnen, in den Genuss der damaligen Sonderregelungen gelangen.

Die CGFP geht fest davon aus, dass das Ministerium des öffentlichen Dienstes alles unternommen hat und für die Belange seiner eigenen Mitarbeiter eingetreten ist. Für die CGFP wäre es jedenfalls nicht hinnehmbar, dass Staatsbedienstete ausgeschlossen würden. Sie fordert ganz im Gegenteil, dass die frisch ausgehandelten Bestimmungen auch für die betroffenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und des kommunalen Sektors in vollem Umfang gelten müssen.

Der Umstand, dass diesbezügliche Regelungen sich lange Zeit nicht auf den öffentlichen Dienst bezogen, ist auf historisch bedingte Gegebenheiten zurückzuführen, die inzwischen längst überholt sind. Seit geraumer Zeit müssen öffentlich Bedienstete nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sein.

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lambda0815
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4 Jahren  ago  

Es ist wirklich traurig, dass man wegen Paragraphenreiterei die Eindämmungversuche der Pandemie ad absurdum führt. Es sollte klar sein, dass aktuell jeder, sofern der entsprechende Beruf es zulässt, von zu Hause aus arbeiten sollten.

Unerklärlich ist mir auch, warum keine offizielle Stelle korrekt darüber informiert. Wenn man die Vereinbarung mit Deutschland in der aktuellen Form so unterschrieben hat, dann sollte man auch Pressemitteilungen und die eigenen Webseiten (z.B. guichet.lu) in einer Art und Weise verfassen, sodass die betroffenen Personen korrekt informiert werden und nicht pauschal von "Grenzgänger" sprechen, wenn dies unzutreffend ist.


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

@LuxAlaaf

Danke für die Infos! Wenn die CGFP dahinter bleibt, ist ja vielleicht das letzte Wort da noch nicht gesprochen...?

@Lambda0815

Das sehe ich ganz genau so. Schwachsinnige Regelung, die man nur mit Rechthaberei von Paragraphenreitern erklären kann...

Ja, auch das mit den fehlenden offiziellen Ankündigungen dazu verwundert wirklich. Warum müssen grundsätzlich alle Grenzgänger informiert werden, aber die spezielle Personengruppe scheint keine Infos über diese ganz spezielle Regelung (wenn sie denn so auszulegen ist) zu brauchen...?