auf der Homepage der CGFP steht:
Bereits während des Ausnahmezustandes (état de crise) hatte die CGFP die Regierung mehrfach aufgefordert, die nötigen Schritte einzuleiten, damit auch öffentlich Bedienstete, die im Grenzgebiet wohnen, in den Genuss der damaligen Sonderregelungen gelangen.
Die CGFP geht fest davon aus, dass das Ministerium des öffentlichen Dienstes alles unternommen hat und für die Belange seiner eigenen Mitarbeiter eingetreten ist. Für die CGFP wäre es jedenfalls nicht hinnehmbar, dass Staatsbedienstete ausgeschlossen würden. Sie fordert ganz im Gegenteil, dass die frisch ausgehandelten Bestimmungen auch für die betroffenen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und des kommunalen Sektors in vollem Umfang gelten müssen.
Der Umstand, dass diesbezügliche Regelungen sich lange Zeit nicht auf den öffentlichen Dienst bezogen, ist auf historisch bedingte Gegebenheiten zurückzuführen, die inzwischen längst überholt sind. Seit geraumer Zeit müssen öffentlich Bedienstete nicht mehr in Luxemburg wohnhaft sein.