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Forum / Allgemeines

Covid-19 Homeoffice öffentlicher Dienst in Deutschland  

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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mir ist zu Ohren gekommen, dass Grenzgänger, die in Luxemburg beim öffentlichen Dienst (Lehrer, Universität, Verwaltung,...) arbeiten, nicht unter die Covid-19 Verständigungsvereinbarung fallen und somit vom ersten Tag Homeoffice an in Deutschland versteuern müssen. Weiss jemand mehr ?  Vielen Dank im voraus.


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Warum?


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Das Landesamt für Steuern RLP schreibt:

Sehr geehrter Herr XX

Sie gehen zutreffend davon aus, dass eine Anwendung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg vom 03.04.2020 (BStBl I 2020, 475) auf Bedienstete des öffentlichen Dienstes der Vertragsstaaten im Sinne des Artikel 18 des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht in Betracht kommt.

Da es sich bei der Verständigungsvereinbarung um eine zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg geschlossene Vereinbarung handelt, hat das Landesamt für Steuern keine Möglichkeit den Anwendungsbereich der Verständigungsvereinbarung entsprechend zu erweitern.

 


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Danke für den Hinweis! Ich frage mich nur, wie sie darauf kommen, dass Bedienstete des öff. Dienstes ausgenommen sind und für sie weiterhin Art. 18 des DBA gilt? Habe mir den Text der Verständigungsvereinbarung vom April 2020 angeschaut und finde da nur einen ganz allgemeinen Text, in dem von "Arbeitnehmer/innen" gesprochen wird. Es wird weder explizit gesagt: für Bedienstete des öff. Dienstes gilt weiterhin das DBA, noch finde ich eine indirekte Formulierung, etwa: "Ansonsten sind weiterhin die Art. X-Y des DBA anzuwenden." Auch in den Texten, die die lux. sowie die dt. Regierung dazu veröffentlicht haben im Frühjahr, wurde nichts zu etwaigen Ausnahmen geäussert. Insofern finde ich es schon ein starkes Stück, wenn es nun von den Behörden in RLP so gehandhabt wird, wie in dem Textauszug des Briefes steht...!!!


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luxinsider
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4 Jahren  ago  

Ich hatte schon früher gehört, dass Beschäftige des öffentlichen Dienstes vom genannten Artikel ausgenommen sind und damit auch in normalen Zeiten unbegrenzt Homeoffice in Deutschland machen könnten. Insofern wäre es nur folgerichtig, dass die Vereinbarung für diese Gruppe nicht gilt,  sie braucht sie ja gar nicht. 

Ich habe das jedoch nicht überprüft, da nicht betroffen. Ein Blick ins DBA sollte Klarheit bringen. 


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

@luxinsider: Ich verstehe das DBA genau im umgekehrten Sinn. Der vom Landesamt zitierte Art. 18 (1) lautet:

a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für die diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.b) Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist undaa) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oderbb) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.

Heisst im Klartext für die allgemeine Situation des DBA:

wenn man im öff. Dienst in Lux. arbeitet, aber Deutscher ist und in Deutschland wohnt und dort auch Homeoffice macht, wird die Arbeit nur dort besteuert. (Ausser: ich habe das Juristendeutsch nicht verstanden...)

Was ich nur nicht verstehe: warum dann für die spezielle Situation in diesem Jahr nichts in die Verständigungsvereinbarung aufgenommen wurde, was darauf hindeutet, dass diese Sonderregelung innerhalb des DBA nun weiterhin gültig ist...? (Klar: im öffentlichen Dienst gab es bestimmt keinen einzigen Corona-Fall und deshalb musste da ja auch keiner in den Lockdown...)

Also meine Schlussfolgerungen wären:

- entweder: das Landesamt RLP hat es in seinem Schreiben mal einfach so behauptet (und die Sachlage ist gar nicht so klar)

- oder: für einen Juristen ist die Sache so klar, dass man es im April nicht extra mit reinnehmen musste in den Text (dann verstehe ich trotzdem nicht, warum es nicht kommuniziert wurde)

 

 


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Ich hatte dem Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz weiterhin darum gebeten, den Sachverhalt auf ihrere Webseite mal klar darzulegen. Dann musste ich lernen, dass für Angestellte im öffentlichen Dienst schon die 19-Tage-Regel nicht gilt...und dann muss man so "schlau" sein um darauf zu kommen, dass die Covid-19 Ausnahme ebenfalls nicht gilt.

Hier die Antwortvom Landesamt:

Sehr geehrter Herr XXX

Bereits im Einleitungssatz der in Rede stehenden FAQ des LfSt wird Bezug auf die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg hinsichtlich der sog. 19-Tage-Regelung vom 14.06.2011 - BStBl I 2011, 576 - genommen. Da diese ebenfalls nicht auf Bedienstete des öffentlichen Dienstes anzuwenden ist, ist eine Ergänzung nicht erforderlich.


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Da muss man ja wirklich Jurist sein, um darauf zu kommen!

Frage mich, wieso für Bedienstete des öffentlichen Dienstes in der Verständigungsvereinbarung dann nichts zusätzlich vereinbart wurde? Hat man sie vergessen oder sollten sie spitzfindig reinlegt werden?

Fakt ist: die Corona-Situation war für alle dieselbe und man wurde vom Arbeitgeber gezwungen von zuhause zu arbeiten.

Können die Betroffenen da irgendwas unternehmen? Irgendeine Beschwerdestelle oder Ähnliches? Es kann ja nicht sein, dass die Grenzen zu gemacht werden, es allgemein gewollt wird, dass jeder so viel wie möglich Zuhause bleibt, 100.000 Sonderregelungen getroffen werden, Hilfen vereinbart etc., nur die Gruppen, die durchs Raster fallen, haben eben Pech gehabt und werden zur Kasse gebeten....


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

auf seiner Homepage schreibt der Trierer-CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier:

Die wegen der Corona-Pandemie beschlossene Ausnahme von der 19-Tage-Regelung für Luxemburg-Grenzpendler gilt auch im Juli 2020. Das bedeutet: Alle deutschen Grenzpendler, die in Luxemburg in der Privatwirtschaft angestellt sind und weiterhin im Homeoffice arbeiten, versteuern ihr Einkommen aus dieser Zeit weiterhin in Luxemburg. Der Trierer CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Steier bekam soeben vorab die offizielle Information aus dem Bundesministerium für Finanzen.

 


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ondskapt
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4 Jahren  ago  

Man könnte ja mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachfragen...CGFP...

 


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luxinsider
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4 Jahren  ago  

In der Antwort des Landesamts steht "Da diese [die 19-Tage-Regel] ebenfalls nicht auf Bedienstete des öffentlichen Dienstes anzuwenden ist".

Ich finde man kann das auch so lesen, dass für Bedienstete des öffentlichen Dienstes keine Beschränkungen in Bezug auf Homeoffice in Deutschland bestehen. D.h., wie schon vroher gesagt, man könnte auch ohne Krise "unbegrenzt" im Homeoffice von Deutschland aus arbeiten.


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Hanna1
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4 Jahren  ago  

Leider nicht, Luxinsider. Der Art. 18 (1), b sagt genau das Gegenteil. (Ausser, man ist Luxemburger, arbeitet im öD und lebt in D und macht Homeoffice.)

Wenn das von den Behörden so durchgezogen wird, ist es komplett gegen den allgemeinen Commun sense während der Pandemie! (Zuhause bleiben wegen Seuchen-Vermeidung etc.)

Die Verständigungsvereinbarung erwähnt dieses Anliegen übrigens selbst im Vorwort: "Von dem Anliegen geleitet, mit Umsicht und Bedacht entschieden Maßnahmen zu ergreifen, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen nichtselbständig Beschäftigten möglichst gering zu halten, haben die zuständigen Behörden (...)" Soll das für einen Beschäftigten im öD also nicht gelten? Hätte er sich ruhig infizieren sollen?

 


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Habe grade beim FA Trier angerufen... ihre Aussage ist, dass Angestellte im öffentlichen Dienst Luxemburg   (Lehrer, Spuerkees, Uni.lu, Verwaltung,...)  , die wegen Covid-19 Homoffice machen mussten diese Tage in DEUTSCHLAND versteuern müssen.... ? 


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Frage mich gerade wie das mit der 50-Tage Regel aussieht, wenn man 4 Monate als Angestellter im öffentlichen im deutschen Homeoffice war.... Verliert man dann evtl. die Steuerklasse 2 ?


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wilds
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4 Jahren  ago  

Hallo, das wäre sehr nachteilig :-(. Ich habe noch auf der Homepage von Herrn Wonnebauer einen Auszug hierzu gefunden:

"Kolumne August: BFH entscheidet zu öffentlichem Dienst

Der Bundesfinanzhof hat am 14.5.2019 entschieden (Az.: I B 75/18), dass auch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes Tage, die außerhalb Luxemburgs gearbeitet werden, in Deutschland zu versteuern sind. Die meisten Finanzämter gingen bislang von der Geltung des Kassenstaatsprinzips aus.

Betroffen hiervon sind alle Grenzgänger, die im luxemburgischen öffentlichen Dienst beschäftigt sind, es sei denn, sie haben die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Gemeint sind also alle deutschen Grenzgänger im luxemburgischen öffentlichen Dienst, seien es Lehrer oder Mitarbeiter an Universitäten oder von Kommunen, wenn sie außerhalb Luxemburgs arbeiten. Gemeint sind also nicht bloß Staatsbeamte, sondern alle Mitarbeiter, die aus öffentlichen Kassen Bezüge erhalten und beispielsweise auch Home-Office-Tage in Deutschland ableisten.

Sinnigerweise gilt für diese nicht die 19-Tage-Regel, weil die Verständigungsvereinbarung nur für Anstellungsverhältnisse der Privatwirtschaft gilt. Die Betroffenen müssen daher auch bei weniger als 20 Tagen Tätigkeit außerhalb Luxemburgs ihr Gehalt anteilig in Deutschland versteuern.

Der Entscheidung lag ein Fall des Finanzamtes Wittlich zugrunde. Bereits das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte im Sinne des Finanzamtes entschieden.

Argumente der Ungleichbehandlung von öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft und die Behandlung nach der Staatsangehörigkeit als Verstoß gegen Europarecht wischte der Bundesfinanzhof vom Tisch. Deutschland könne ja mit Luxemburg auch eine Vereinbarung bezüglich des öffentlichen Dienstes treffen.

Allerdings ist es doch schwer vorstellbar, dass das Bundesfinanzministerium 2011 bewusst die 19-Tage-Regel nicht auf den öffentlichen Dienst ausdehnen wollte. Steuergerechtigkeit treibt doch wunderliche Blüten.  

Die Lohnaufteilung sollte demnach auch schon von den luxemburgischen Behörden vorgenommen werden. Dies wird dort sicherlich auf Widerstand stoßen. Ein Verständigungsverfahren wurde eingeleitet. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten." 

http://www.wonnebauer.de/site/grenzgaenger/kolumneimtrierischenvolksfreund/