Gibt es im Grenzgebiet zum Saarland (oder in der Nähe) eine Tankstelle, die die Cheques de repas als Zahlungsmittel beim Tanken akzeptieren?
@Luxi1, die Shell? Genau so wenig liegt wohl die Esso Poataaschbierg auf dem Weg, diese nimmt aber auch CR
Es ist schon moralisch ein bischen bedenklich wenn man einen Chèque repas - also Essensgutschein - zum Tanken benutzt. Leider ist die Gier der verschiedenen Tankstellenbetreiber so gross, dass die Essens-Schecks nicht ausschliesslich für Essen oder Trinken angenommen werden, sondern auch für Sprit und Zigaretten.
Dazu kann ich nur sagen. Zweck verfehlt.
Im Endeffekt ist es doch eh Jacke wie Hose und Hose wie Jacke.
Essen kauft man jeden Monat eh. Bezahl ich also mein Essen (Supermarkt oder Restaurant) mit Cheques repas, z. B. für 50 Euro. So musste ich also 50 Euro weniger "richtiges" Geld ausgeben, die ich dann mehr in der Tasche hab und so zum Tanken oder für sonstigen Mist ausgeben kann. Indirekt kannst du die Cheques repas also eh für alles ausgeben...
Deshalb versteh ich auch immer diese ganzen Fragen nicht ("welche Tanke nimmt Cheques repas für Benzin usw.").
Der luxemburger Staat fördert das System um Arbeitsplätze im Nahrungsmittel/Gastrobereich zu fördern. Da es der Regierung durchaus bekannt ist was mit den Cheques gemacht wird arbeitet man ja seit fast 2 Jahren an einer Umstellung des System.
Es wird wohl auf eine Art pre-payment Karte rauslaufen, diese ist zukünftig dann aber limitiert auf einen Vorgang pro Tag. Damit ist das System für viele dann wohl tot, denn nicht genommene Cheques verfallen ja halt auch mal. Und ich kann mir nicht wirtklich vorstellen das dann täglich für ein paar euro getankt wird.
Man wirds ja sehen, dann ist es so. Meine Frau und ich arbeiten und leben beide in Lux und wir bekommen beide CR vom Arbeitgeber. Wir kaufen alle unsere Lebensmittel soweit möglich mit CR; trotzdem bleiben einige übrig am Ende des Monats (2 Personen Haushalt). Was nun? Unnötig mittags raus essen gehen? Bei oft fragwürdiger qualität? So leid es mir tut, dafür tanke ich dann lieber 🙂 Wenn das system umgestellt ist sehen wir weiter.
Interessant, wie systemkonform einige denken, sobald ein Begriff (repas) auf einem Stück Papier steht. Ich finde es eher moralisch bedenklich, dass 70% der Arbeitnehmer (reiner Schätzwert) "gezwungen" werden essen zu gehen (egal, ob die Leute Zeit und Lust haben, ihnen die Restos in Lux vielleicht zu teuer sind, sie Teilzeit gehen und ohnehin für die Kinder kochen oder oder oder). Das ist ja kein Rabattgutschein, sondern wir bezahlen selbst ein Drittel davon.
Ich vertanke meine Schecks mit reinem Gewissen und wenn so eine prepaid-Karte kommt, hoffe ich, dass sich mein AG drauf einlässt, dass wir den Quatsch kündigen.
@ Luxi1 Dein Ansicht ist schlicht und ergreifend falsch, ganz hart gesehen sogar Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug. Nur unter den folgenden Auflagen ist das zusätzliche Einkommen Steuer und Sozialabgabenfrei.
"Das Kantinenessen und die „Chèque repas“
Der Wert des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Essens in einer Betriebskantine ist auf 2,80€ festgelegt.
Falls es keine Kantine gibt, kann der Arbeitgeber eine Geldleistung anwenden, welche dem Arbeitnehmer erlaubt seine Hauptmahlzeit zu sich zu nehmen: es handelt sich um den Essensgutschein („Chèque repas“). Die
Anzahl der Essensgutscheine stimmt demzufolge mit der Zahl der Arbeitstage des Arbeitnehmers überein.
Der Essensgutschein ist steuerfrei bis zu einem Höchstbetrag von 5,60€ pro Gutschein. Diese Steuerbefreiung ist nur anwendbar falls der Betrieb über keine eigene Kantine verfügt.
Der Arbeitnehmer kann ebenfalls eine Beteiligung am Essensgutschein erbringen. Sein Anteil wird dem steuerbaren Teil des Gutscheins zugerechnet (max. 2,80€).
Dies heisst konkret, dass bei einem Scheck von 8,40€, an dem der Arbeitgeber mit 5,60€ und der Arbeitnehmer mit 2,80€ beteiligt ist, keine Steuern erhoben werden.
Wenn hingegen, beim gleichen Wert des Gutscheins (8,40€) der Arbeitnehmer keinen Anteil am Gutschein bezahlt und der Arbeitgeber die ganzen 8, 40€ zahlt, wird der Arbeitnehmer auf einem Naturallohn von 2,80€ besteuert (also 8,40€ minus der steuerbefreite Anteil von 5,60).
Bleibt zu bemerken, dass die Essensgutscheine („Chèques repas“) nicht sozialversicherungspflichtig sind."
Also ich kann meine CR als Grenzgänger auch nur schwer an den Mann bringen. Ich bringe mir oft Essen mit und treibe in der Mittagspause Sport.
Zum Glück habe ich einen in Luxemburg lebenden Arbeitskollegen, der mir die CR abkauft. Früher habe ich immer einen Großeinkauf im Auchan getätigt.