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Forum / Allgemeines

Chat Arbeitstrecht 4. April 12-13 Uhr  

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volli86
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9 Jahren  ago  

Wenn man kein volles Wochenende hat sondern nur 40stunden pause plus einen separaten freien Tag in der Woche stehen einem dann aber die 6 Tage Zusatzurlaub zu ?


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sms4u23
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9 Jahren  ago  

@steuerlux: Zum Thema Sonderurlaub / Urlaub ist im Arbeitsvetrag lediglich erwähnt, dass der Urlaubsanspruch 30 Tage ist. Hinweise / Ausschluss sonstiger Regelungen ist nicht erwähnt.


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9 Jahren  ago  

volli86: Das Gehalt kommt immer zu spät. Je nach Branche ist das anders nicht möglich wegen den Überstundenberechnungen oder gar bei einem Gehaltssplitt für Grenzgänger. Der AG könnte aber immer einen Abschlag pünktlich zahlen. Es gibt also wirklichen keinen Grund für die Verspätung.


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9 Jahren  ago  

pendler23: Die Rechtslage ist die, dass man die Sonderurlaube auch nicht ausschließen kann. Aber es wird dennoch gemacht, so habe ich Sie verstanden.


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9 Jahren  ago  

martin1979: Nein, man kann auch selbst einen Termin beim Arbeitsarzt machen in besonderen Fällen - wie Ihrem!


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9 Jahren  ago  

volli86: ja, kenne ich so.


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Rainbow
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9 Jahren  ago  

Hätte denn der Arbeitgeber ein rechtliches Problem, wenn er nach Schließung nicht während der Kündigungsfrist entsendet, d.h. seine Verpflichtung die Kündigungsfrist einzuhalten nicht erfüllt? Oder kann er selbst entscheiden?


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9 Jahren  ago  

Rainbow: WEnn der Betrieb "zu" ist, hat der AG in L keine Verpflichtung mehr. Es muss geklärt werden, ob der aufnehmende Betrieb, also dort wo Sie arbeiten, den Lohn zahlt. Irgendetwas stimmt da nicht.


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sms4u23
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9 Jahren  ago  

Zum Thema 'anteilige Beschäftigung in DE' wird in unserem Fall keine Aufteilung (Auszahlung brutto/netto) vom Arbeitgeber vorgenommen. Insofern ist man dann selbst in der Pflicht am Jahresende zuerst die deutsche Steuererklärung zu machen und dann im Nachhinein die doppelt gezahlte Steuer zurückzufordern. Müsste der AG nicht eigentlich die Aufteilung monatlich vornehmen oder zumindest am Jahresende anteilig korrigieren / abrechnen?


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Rainbow
21 Messages

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9 Jahren  ago  

die Firmenschließung wird erst dieses Jahr erfolgen. Wie genau weiß ich nicht. Aber es wird keine Insolvenz sein


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9 Jahren  ago  

pendler23: Ja genau, der AG ist verpflichtet, den Lohn und die Lohnsteuer richtig zu berechnen. Außerdem muss er die Tage aufzeichnen und diese Unterlagen in der Lohnbuchhaltung abheften. Mir ist bekannt, dass das viele AG noch immer nicht wissen, obwohl das System eigentlich schon seit Jahren, spätestens seit der Verständigungsvereinbarung aus 2011, bekannt sein müßte.


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9 Jahren  ago  

Rainbow: Aha, die Schließung erfolgt also erst nach der Entsendung.


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sms4u23
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9 Jahren  ago  

Die jährliche Endabrechnung (variabler Anteil / Tantieme) erfolgt bei uns sehr spät (üblicherweise irgendwann zwischen Mai und Juli des Folgejahres). Das heisst in der Konsequenz, dass ein nicht unerheblicher Teil des Gehalts auch erst dann ausgezahlt wird. Zusätzlich hängen an der Lohnsteuerjahresbescheinigung noch andere Dinge dran (Steuererklärung - man wird bereits abgemahnt in LU und DE) und auch sowas wie Kindergeld / Erziehungszulage. Gibt es eine Frist bis wann ein AN Anspruch auf die Abrechnung / Jahresbescheinigung hat?


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volli86
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9 Jahren  ago  

Bzgl der 6 Tage muss der AG diese einem geben oder Gibt's da ein Schulpflicht?merci


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9 Jahren  ago  

pendler23: Man kann monatlich oder einmal im Jahr splitten. Nur - es muss gemacht werden. Und es sollte zeitnah erfolgen. Das sind alles Prinzipien, die so explizit nicht im GEsetz stehen.