Ich habe zurecht ein Bussgeld wg Geschwindigkeitsüberschreitung von den dt. Behörden bekommen. Ich fahre ein Lux. Auto mit lux. Adresse im Fahrzeuzgbrief, der Bussgeldbescheid ist aber an meine dt. Adresse geschickt worden. Wie ist sowas möglich? Mich erstaunt das doch irgendwie sehr, findet da ein Datenabgleich statt ?
wenn das Auto auf Dich zugelassen ist, ist es ja keine Kunst Dir den Bussgeldbescheid zukommen zu lassen. Die deutschen Behörden fragen in Luxemburg nach auf wen das Auto zugelassen ist. Und falls Du in D. gemeldet bist ist es ja einfach Dich dort ausfindig zu machen.
Falls das Auto auf den AG zugelassen ist kann der ja Deine Adresse rausrücken.
In Luxemburg gibt es nicht den Untertschied Halter-Besitzer, in den Fahrzeugpapieren steht nur der Besitzer.
habe auch schon von bevorstehenden belgischen verhältnissen gehört, d.h. von behördlichen massnahmen zur eindämmung der L kennzeichen in den grenznahen gebieten. die firmenwagenfahrer (leaseplan,...) dürften hiervon weniger stark betroffen sein als die leutchen, die zwar in L gemeldet sind (samt PKW), aber in D wohnen...
Teilweise wird sich dieses Problem wohl bei den meisten von selbst lösen, da ab diesem Jahr die Autosteuer in L nicht mehr wesentlich billiger (manchmal sogar teurer) als in D ist. Interressant wäre zu WIssen in wie weit diese Gerüchte stimmen und welche Konsequenzen (Strafen) zu erwarten sind ?