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Forum / Allgemeines

Besteuerung von Grenzpendlern - Besteuerung ausgesetzt!!!! BMF-Schreiben vom 12. April  

Anonymous
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14 Jahren  ago  

Ich habe NICHT den Eindruck, dass das Trier Finanzamt eine Neidkampagne anzettelt.:cool:


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14 Jahren  ago  

Was passiert eigentlich mit Urlaubstagen, die man in LU verbringt, z. B. zum Shoppen, im Zoo oder im Schwimmbad? Die sind doch dann wieder in LU zu versteuern?


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DickStone
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14 Jahren  ago  

Da ist doch die Einfuehrung von Grenzkontrollen auch zwischen Deutschland und Luxemburg sinnvoll, um sich 'nen Einreisestempel geben zu lassen, zum Nachweis beim Finanzamt...


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ElCaballero
114 Messages

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14 Jahren  ago  

wieso "nur" shoppen, Zoo, etc......falls es darauf an kommen würde, hat doch wohl jeder ein Kollege der in Lux wohnt der gerne bestätigt das du jede Sekunde Urlaub bei Ihm verbracht hast.


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14 Jahren  ago  

@PsstGeheim Ich mag ein Panikmacher sein. Aber die Panikmacher von gestern sind manchmal die Helden von heute (siehe den Artikel über einen Bürgermeister in Japan, der vor 30 Jahren gegen massiven Widerstand einen 25 Meter hohen Beton-Schutzwall vor eine Küstenstadt anhand der alten Markierungssteine über die Höhe von Flutwellen legen ließ - und dessen 3000-Einwohner-Stadt deshalb nicht vom Tsunami überspült wurde).

Ich halte die Vorgehensweise der Deutschen in den letzten zwei Jahren für frech und schäbig, weil sie auf dem Rücken der Arbeitnehmer ausgetragen wird. Die Regelung wie mit der Schweiz hat jedenfalls einen Vorteil (so wie auch die mit Österreich): Es ist klipp und klar, wer wann wo Steuern zu zahlen hat. Da muss nicht der Steuerzahler laufend dokumentieren, wo er gerade ist und was er gerade macht. Fakt ist doch nach jüngstem Stand (laut FA Trier), dass der Steuerzahler inzwischen schon aufschreiben und belegen muss:

Der Steuerzahler ist nämlich hier immer in der Beweispflicht nach § 90 AO - anderenfalls wird eben geschätzt. Und ich weiß, was es heißt, wenn das Finanzamt "schätzt". Würden alle Steuerbürger in Deutschland "geschätzt", dann gäbe es nur Einkommens-Millionäre...

Bei D und CH wechseln auch nicht die Sozialbeiträge monatlich zwischen Deutschland und der Schweiz, was kein Arbeitgeber korrekt ermitteln kann.

Übrigens bin ich sicher, dass D auf keinen Fall die Regelung mit der Schweiz übernimmt. Hast Du mal nachgesehen, wie leitende Angestellte (Prokuristen, Geschäftsführer, Vorstände etc.) besteuert werden, die in D wohnen und in CH ihr Gehalt bekommen. Falls ja, dann lass´ uns alle hier doch mal wissen, was da geregelt ist. Der deutsche Fiskus will gerade diese Leute (die Großverdiener) entweder melken oder aus dem Land jagen. Mit der "Schweizer Regelung" würde er das exakte Gegenteil bewirken.


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gustavv1234
81 Messages

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14 Jahren  ago  

siehe hier: http://www.wort.lu/wort/web/business/artikel/2011/05/150162/deutsches-finanzamt-zeigt-entgegenkommen.php der Artikel ist allerdings tendenziös

Uebrigens ist die Sache mti den Urlaubstagen laut DBA eigentlich glasklar, das DBA (herrlich kurz, nur wenige Seiten Text, ich habs durchgelesen) besagt naemlich, dass dem Wohnsitzstaat nur fuer solche GEhaltsbestandteile die Besteuerung zusteht, die im anderen Land (dem Arbeitsland) nicht besteuert werden. Da bezahlter Urlaub in Luxembourg besteuert wird, ist es Unsinn und unseriös, diesen Punkt für Leute die zu 100%% in Lux arbeiten überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen. Was das FA Trier macht ist nichts anderes als zunächst seine eigenen Interpretationen des DBA zu formulieren, diese als Rechtsgrundlage zu nehmen und auf dieser Basis zu verhandeln, nach dem Motto: Dann koennen wir wenigstens ein bisschen was davon durchdrücken, und das ist eindeutig rechtswidrig, auch die Sache jetzt dass man auf der Basis unklarer Rechtslage Steuern einfordert ist fragwürdig, m.E. hätte man gute Chancen mit einer einstweiligen Verfügung die Aussetzugn zu erreichen. Das FA hat ja von ca 2 Mio EUR an Steuern gesprochen, die es eingenommen habe, diese Summe ist allerdings vorläufig, es kann gut sein dass ein grosser Teil davon nach Abschluss der Verhandlungen wieder rückerstattet werden muss und dann ist man schnell bei der Frage der Sinnhaftigkeit eines solchen Vorgehens, wenn naemlich 5 oder noch mehr Leute beim FA mit der Sache befasst sind und im Endeffekt nicht viel mehr als eine Mio dabei rauskommt ist der Punkt wo der Aufwand bald höher ist als der Erfolg schnell erreicht. Hätten nur die Häfte der Leute, von denen entsprechend Steuern eingefordert wurden, erstmal Einspruch eingelegt, hätte das dem FA die Suppe schön versalzen denn dann wäre der Aufwand schnell angestiegen. Und ausserdem sollte man nicht vergessen, dass für jeden in Deutschland zu versteuernden Tag dann auch entsprechend Werbungskosten geltend gemacht werden können und das deutsche Recht ist ja hier weitaus grosszügiger als das lux steuerrecht und es ist jedem zu raten das dann voll auszuschöpfen (im Zweifelsfall hilft heir immer noch der grosse Konz), es gibt ja auch Statistiken wonach die deutschen Steuerzahler durch Unkenntnis und falsche Steuerbescheide jedes Jahr einen dreistelligen Millionenbetrag ans Finanzamt verschenken.


Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hallo,

ich habe am WE ein Antwortschreiben von Herr Kaster erhalten. Dieser hat sich bereits mit dem Staatssekretär im BMF sowie mit Herrn Schäuble unterhalten. Um eines vorwegzunehmen: die Position des Finanzamtes Trier kann er nicht nachvollziehen. Ich hatte noch keine Gelegenheit den Brief zu scannen aber ich werde diesen in den nächsten Tagen hier einstellen.