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Forum / Allgemeines

Besteuerung von Grenzpendlern - Besteuerung ausgesetzt!!!! BMF-Schreiben vom 12. April  

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Michael125
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14 Jahren  ago  

Hallo,

also ich blicke da ehrlich gesagt gar nicht mehr durch.

ich arbeite zu 100% in Luxemburg und meine Schulungen die ich habe sind auch in Luxemburg.

Hab ich etwas damit zutun?


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14 Jahren  ago  

Hi pad, schon mal gecheckt was passiert wenn weniger als 90% des Einkommen in Lu versteuert wird? Ups, da sind ja plötzlich die Lu Zulagen weg.

Bei 5 bis 6 Wochen Urlaub und 52 Wochen im Jahr ist die Prozentrechnung schnell gemacht 😉


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

@Michael125: Genau auf deine Ausgangslage bezieht sich das BMF Rundschreiben mit der Aussetzung, sprich: Du hast nach jetzigem Stand keine Sorgen ...:-) @pad: Leider hat "info" Recht ...- mit Zulagen meint er darüber hinaus auch den Wegfall von den ganzen Freibeträgen, die dadurch natürlich wegfallen würden, sollten keine 90% mehr erreicht werden (Versicherungen / Bauspar etc). Nun ja - aber wie geschrieben - warten wir ab was die Verhandlungen bringen. Macht keinen Sinn sich aktuell verrückt zu machen; sich informieren (nach allen Seiten) ist m.E. aktuell das Konstruktivste


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14 Jahren  ago  

und ich warte ja noch darauf das die bezahlten Feiertage auch noch auf den Wunschzettel vom FA kommen.


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Eddy Thor
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14 Jahren  ago  

Wir haben einen neuen Beitrag zu dem Thema online gestellt:

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-4986-grenzganger-versteuerung-in-deutschland-aktuell.html[/url]


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Hallo Herr Thor,

vielen Dank für Ihren Einsatz zur Klärung der Problematik!

ABER: Bitte Vorsicht mit Interpretationen ! - Stimmen Ihre ?:

"Danach wird in den Fällen, in denen der deutsche Anteil der Arbeitszeit ausschließlich auf sogenannte „nicht produktive“ Tage wie Urlaub, Krankheit, Betriebsausflug, Weiterbildung und Vorträge in Deutschland entfällt, die Steuer bis zum Abschluss der Verhandlungen zwischen Luxemburg und Deutschland über das Doppelbesteuerungsabkommen nicht festgesetzt. Diese Fälle sind allerdings in der Praxis eher die Ausnahme."

Diese Fälle sind NICHT die Ausnahme. Jeder, der keinen Tag in DE ist betrifft es nicht - und das sind NICHT die Ausnahmen - eher die Regel.

"... Ab dem Jahr 2011 sind – vorbehaltlich einer abweichenden Verständigung - auch die nicht produktiven Tage der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Man kann daher den Arbeitnehmern und Arbeitgebern nur raten, diese Tage wieder genau festzuhalten, damit der Arbeitnehmer sie bei seiner späteren Steuererklärung für das Jahr 2011 angeben kann."

Bitte ? Das würde heissen: Ab 2011 ist z.B. jeder Urlaubstag, ob jemals in DE gearbeitet oder nicht, in Deutschland zu versteuern !!!!!!! Oder krasser: JEDER EINZELNE Grenzgänger ist damit betroffen - wirklich JEDER !!!

Ist das so 1:1 vom Finanzamt übermittelt worden ?


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Eddy Thor
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14 Jahren  ago  

@Toleranter: Ja, ist es.

Aufgrund der Tatsache, dass solche Texte inhaltlich bei einer "Umverfassung" schnell eine völlig andere Bedeutung erhalten können, haben wir den Text extra 1:1 veröffentlicht. Der Text ist also genau so, wie wir ihn auf Anfrage vom Trierer Finanzamt bekommen haben.


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14 Jahren  ago  

Wunschzettel vom Finanzamt. Der jedoch von Lu noch nicht akzeptiert ist.

Alle Tage die nicht in Luxembourg gearbeitet wird aber eine Vergütung anfällt sind in D zu 100% zuversteuern.

Dazu zählen: alle Urlaubstage, alle Kranktage, alle Feiertage, alle Dienstreisen ausserhalb von Luxembourg, alle Bereitschaftszeiten.


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chicka
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14 Jahren  ago  

Die Verhandlungen sind ja noch nicht am Ende. Einerseits ist überhaupt nicht klar, dass auch Urlaub und Krankheit "unproduktive" Tage sind, oder nur Fortbildungen usw., also im Prinzip Arbeitstage. Außerdem ist auch noch nicht klar, dass unproduktive Tage überhaupt versteuert werden müssen. Der Entscheid für die letzten Jahre spricht da eine klare Tendenz aus. Also erstmal abwarten. Solltn in Zukunft ALLE Tage in D versteuert werden müssen hieße das, dass GG automatisch zu einer Steuererklärung in D verpflichtet wären. Das haut eh nicht hin. Abgesehen von dem Verwaltungsaufwand hat da dann auch Luxemburg ein Wörtchen mitzureden. Meine Vermutung ist eine Ergänzung zum DSA mit der Trennung von produktiven und nicht produktiven Tagen.


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pendler111
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14 Jahren  ago  

TIPTOP, muss an dieser Stelle mal die Menschen von dieser Site loben. Danke für den Service. Weiter so. :cheer:


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14 Jahren  ago  

an chicka.

Naja, Luxembourg wäre abgesehen von einem evtl abwandern der Grenzgänger zunächst kein Verlierer der Sache.

Lu bekam immer 100% der Steuer und wie Grengänger bekamen 10% der möglichen Zulagen.

Wen Lu die Tage abgeben würde dann wären praktisch alle Grenzgänger knapp unter der 90% Regel von Luxembourg, dh Lu verzichtet auf 10 bis 15% der Steuer braucht an die Grenzgänger aber keinerlei Zulagen mehr zu zahlen.

Unterm Strich könnte da sogar ein Plus rauskommen. Sofern wir nicht alle mit den Füßen abstimmen.


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14 Jahren  ago  

" Grengänger bekamen 10% der möglichen Zulagen." da fehlt ne Null - natürlich 100% der Zulagen


Anonymous
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14 Jahren  ago  

@toleranter @eddythor: Stimmt, der Text lässt sich so lesen. ABER: die beigefügten Beispiele sprechen eine andere Sprache. Im allerersten Beispiel hat ein Grenzgänger alle "produktiven" Tage in L, Urlaub und Krankheit in D. Bisherige UND neue Lösung: "Keine Änderung durch das BMF-Schreiben vom 12.04.2011 abweichend vom DBA. Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn des Grenzpendlers hat Luxemburg nach dem DBA zu 100%. Zu einer Aufteilung des Besteuerungsrechtes kommt es nur dann, wenn bezahlte Arbeitstage außerhalb Luxemburgs vorliegen. Die steuerfreien DBA-Einkünfte werden nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes erfasst, sofern eine Veranlagung zur Einkommensteuer erforderlich ist."

D.h.: zu einer Besteuerung der "unproduktiven" Tage kann es nur kommen, wenn mindestens 1 Tag in D gearbeitet wurde. Streiten kann man sich hier noch über die Bedeutung des Wortes "unproduktiv" - zählen da Fortbildung und Weihnachtsfeier mit? Und genau darum geht doch die Aussetzung der Besteuerung dieser Tage - man wartet einfach ab, was am Schluss bei der ganzen Sache rauskommt.

Also: wenn das so stimmt und bleibt, werden nur GG versteuert, die mindestens einen Tag in D arbeiten oder einen besteuerungsfähigen unproduktiven Tag haben. Und besteuerungsfähige unproduktive Tage sind in diesem Fall NIE Krankheits- bzw. Urlaubstage.


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

@EddyThor: Danke für die schnelle Reaktion. Ich bin dankbar für jeden einzelnen Punkt, der zur Klärung beitragen könnte. Entsetzt bin ich aber, dass dies der "erklärende Text" 1:1 vom Finanzamt ist ... Damit trägt man nicht zur Klärung eines Schreibens (BMF) bei, sondern wirft direkt weitere Fragen auf ...

@info: Jeztz spitze ich es zu: Wenn "unproduktive Tage" Urlaubstage und Krankheitstage und Feiertage sind, hast du (bzw. das Finanzamt" in deiner Aufzählung die banalen Wochenenden vergessen ...) Und wie oben schon geschrieben: Ja, unter 90% Haushaltseinkommen in Lux ist dann leider keine Versteuerung wie Residentels (in Luxemburg wohnende) mehr möglich. Resultat: Freibeträge ade ... Jetzt spitzen wir mal zu und ergänzen:

=> 365 Tage in Lux angestellt Keinen Tag "produktiv" in DE gearbeitet ABER: 30 Tage Urlaub gehabt, 5 Tage krank gewesen, 52 Kalenderwochen mit je 2 Wochenendtagen machen 104 Tage, 6 Feiertage drauf und schwupp: 145 Tage in De zu versteuern, da alle unproduktiv ... Und als Hammer obendrauf: Über 25% (91Tage) der Tage in De = Komplett in DE Sozialsteuerpflichtig

@chicka: JA, jeder GG hat dann eine Erklärung in DE zu machen UND sicherlich auch in Lux . Und ja -die Verhandlungen laufen ZUM GLUECK noch ...

Es bleibt der Tenor: Nichts genaues weiss man nicht ...ABWARTEN IST WEITERHIN ANGESAGT Aufklärung sieht m.E: anders aus


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

@obiwan:

Stimme dir zu: Der Text widerspricht den Beispielen unten ! In den Beispielen ist auch erstmals von "... entsprechende Aufteilung von Urlaub und Krankheit nach dem Verhältnis der Tätigkeitstage" also von "Verhältnis" die Rede ...