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Forum / Allgemeines

Berechnung Höhe Arbeitslosenentgeld bei Grenzgänger ?  

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sanella
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19 Jahren  ago  

Hallo !

Nun denn 🙁 Nicht genug dass man mir auf eine ziemlich unsanfte Weise gekündigt hat - nach doch mitlerweile 8 Jahren Berufstätigkeit in Luxemburg - jetzt auch noch eine Arbeitslosenentgeldbewilligung die gerade mal 1/3 meine ursprünglichen Nettogehalt beträgt. Laut der hiesigen Agentur für Arbeit nach EU-Recht aber ordnungsgemäss!

Wie kann das sozialrechtlich vertretbar sein ? (zumal ohnehin ja schon gegenüber der luxemburger Leistung von 80% ein Minderung von 13% vorliegt)...

Frage(en) Kann ich gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen ? Wenn ja, mit Aussicht auf Erfolg ? Wer hat ähnliche Efahrung und kann mir weiterhelfen ?

DANKE & GRÜSSE Nelly


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Anonyme

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19 Jahren  ago  

Die Vorgehensweise der deutschen Agentur für Arbeit ist rechtmässig. In arbeits-und sozialrechtlichen Angelegenheiten ist der Wohnort entscheidend. Die EU wollte letztes Jahr das Beschäftigungsland für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes verpflichten. Dies wurde jedoch von L (und nur von L) blockiert, mit dem Hinweis der Staatshaushalt würde aus dem Gleichgewicht kommen. Klasse Leistung der L-Regierung auf Kosten der Grenzgaenger.... Erst den vollen Betrag für die Arbeitslosenversicherung abkassieren und dann die Auszahlung der Versicherungsleistung verweigern. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer nicht gegen die Höhe der abgezogen Arbeitslosenversicherung klagen sollten... Man könnte auch an eine Petition denken.


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oernie
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19 Jahren  ago  

>Erst den vollen Betrag für die Arbeitslosenversicherung abkassieren und dann die Auszahlung der Versicherungsleistung verweigern. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob Arbeitnehmer nicht gegen die Höhe der abgezogen Arbeitslosenversicherung klagen sollten...

welche Arbeitslosenversicherung??


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Vielleicht solltest Du Dich an den EURES Berater des DGB Trier wenden. Ich persönlich finde die Differenz auch ein bisschen happig. Auch wenn man davon ausgehen muss, dass bei der Berechnung die Bruttogehälter, und nicht die Nettogehälter herangezogen werden, und schon dadurch ein Missverhältnis zwischen L und D entsteht.

Ich frage mich, wie es mit der Abfindung aus L aussieht. Sollte dadurch eigentlich höher als normal ausfallen. Könnte allerdings wieder sein, was man in L steuerfrei erhält, wird in D vom ALG gekürzt. Große Sch...!


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19 Jahren  ago  

Einspruch gegen den Bewilligungs-Bescheid auf Arbeitslosengeld sind natürlich möglich, jedoch nur sinnvoll und mit Aussicht auf Erfolg, wenn der unmittelbare Verdacht besteht, dass die Berechnung nicht korrekt erfolgte, was nicht ausgeschlossen ist. Zuerst ist aber festzustellen, ob die Berechnungsgrundlagen stimmen. Die Bemessung ergibt sich aus der "Attestation Patronale", die vom letzten Arbeitgeber auszufüllen ist. Daraufhin erstellt die Administration de l'Emploi das Formular E301, welches dann als Berechnungsgrundlage der Agentur für Arbeit dient. So werden z.B. von der ADEM keine Prämien (Konjunkturprämie) und Sonderzahlungen sowie das 13. Monatsgehalt berücksichtigt. Wenn es sich hierbei um sozialversicherungspflichtige Leistungen handelt, sind diese jedoch nach dem 3. Sozialgesetzbuch bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes zu berücksichtigen. Gegenüber der Agentur für Arbeit sind diese dann mit Berufung auf das genannte Gesetz auf anderem Wege nachzuweisen. Trotzdem kann es sein, dass der zuständige Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit sich weigert diese Nachweise anzuerkennen. Dann hilft nur Hartnäckigkeit und die Berufung auf Fälle, wo diese Nachweise bereits schon einmal anerkannt wurden.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Da stellt sich natürlich die Frage, wozu die ADEM sich die Mühe macht, die AG-Angaben ins E301 zu übersetzen, wenn die Agentur für Arbeit doch noch andere oder weitere Angaben benötigt.

Müssen wir denn noch eigene Grenzgänger-Formulare entwickeln?!


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19 Jahren  ago  

Bevor du dich aufregst über die L-Arbeitslosenversicherung würde ich mich zuerst informieren, weil in Luxemburg gibt es keine Arbeitslosenversicherung die mit der aus Deutschland vergleichbar ist. Zuerst überlegen, dann kritisieren.

>"Dies wurde jedoch von L (und nur von L) blockiert, mit dem Hinweis der Staatshaushalt würde aus dem Gleichgewicht kommen. Klasse Leistung der L-Regierung auf Kosten der Grenzgaenger...."

Irgendwie klang das beim Herr Minister Biltgen (ende 2003) anders:

"Es stimmt, dass wir, anders als im Ausland, keine Arbeitslosenversicherung haben. Der Beschäftigungsfonds wird hauptsächlich über Steuereinnahmen gespeist. Auch die Grenzgänger zahlen direkt oder indirekt Beiträge. Oft wird darauf hingewiesen, dass die Konkurrenz, die durch die Grenzgänger entsteht, es den einheimischen Arbeitslosen schwer macht, eine Stelle zu finden. Das ist richtig. Doch ohne die Grenzgänger hätte die Luxemburger Wirtschaft sich nicht entwickeln können, und es gäbe wahrscheinlich dennoch Arbeitslosigkeit. Ohne die Sozialbeiträge der Grenzgänger hätte es auch nicht zu einem Rententisch kommen können. Dennoch konnten und wollten wir den ursprünglichen Vorschlag von Kommission und Parlament nicht anerkennen, nicht nur aus budgetären Gründen. Durch den hohen Unterschied der Arbeitslosenunterstützung in der Grenzregion hätte es zu einem Sozialtourismus kommen können, den nicht nur Luxemburg fürchtet"


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Das Argument mit dem Sozialtourimus ist natürlich auch Papperlapapp. Wer kommt denn schon für max. 1 Jahr nach Luxemburg wohnen, (erst mal Miete zahlen können mit der Indemnité, evtl. mit Familie!), um dann nach 1 Jahr in D auf ALGII Schiene zu kommen?!

Es ist schon so wie's aussieht. Man pickt sich immer die Rosinen heraus. Andererseits schlägt man sich ja schon darum, dass Herr Mittal samt Familie nach Luxemburg umzieht (schlage vor, Schloss Meysembourg; dann bekäme Fiels endlich seinen Golfplatz).


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

sticht schon deswegen nicht:

Wenn statt das Wohnland das Beschäftigungsland für das Arbeitslosengeld zuständig wäre, dann entfiele gerade schon deswegen der Geldanreiz, den Wohnsitz zu verlegen.


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Jumbo
SLS | D | 698 Messages

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19 Jahren  ago  

Was macht ihr alle nur für eine Heltik.- Tatsache ist: Kdg. in Lux. ; Wohnort D folglich, Arbeitslosengeld aus D nach Vorlage des E301. Dieser enthält die Angaben des Arbeitgebers über den gezahlten Lohn der letzten 6 Monate. In D werden vom Brutto (L) die deutschen Abzüge abgezogen und davon erhält man sein deutsches Arbeitslosengeld.( Da werden die Augen groß).

Die einzige Möglichkeit besteht noch darin, daß der lux. Arbeitgeber bei einer betriebsbedingten Kündigung ( das ist das Zauberwort) in Lux. für den Arbeitnehmer die sogenannte "Aide au réemploi" beantragt. Aber das muß der liebe, "alte" Arbeitgeber machen. d.h. bei einer neuen Bewerbung kannst du mit dieser Sozialleistung werben. Die Frage ist nur, findet man wieder einen Job???? in der heutigen Zeit????

Bin selbst betroffen: Suche Job und bringe das Geld noch mit.!!!!!!!!!!!!!!!! Das ist kein Witz. Und trotz Bemühungen klappt es nicht. Da man entweder nicht mehrere Sprachen f l i e ß e n d spricht oder zu alt ist. Das sind die Tatsachen. Und nach Arbeitslosengeld kommt Hartz IV oder nichts mehr.


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sanella
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19 Jahren  ago  

Moien !

Tja... demnach ist ja alles rechtlich gesehen o.k., aber realistisch ist es für mich alles andere als sozial verträglich!

Mit nur knapp 1/3 meines bisherigen Einkommens - werde ich so früher oder später zum Sozialfall (leider - wohl eher früher). Ob das unserem Staat weiterhilft, sei mal in Frage gestellt.

Allerdings hoffe ich momentan noch sehr bald was "Neues" zu finden (Sprachkenntnisse besitze ich in 5 Sprachen) mal sehn ...

Jedoch muss ich erstmal diese "Misere" überstehn 🙁 und ob ich die Bewilligung einfach so akzeptiere glaube ich kaum. Eine Petion werde ich sicherlich einleiten ... sei drum!

Netto ist hier für mich nicht gleich Netto!

Gibt es vielleicht schon Wen der diesen Weg eingeschlagen hat? Etwa vergleichbare Fälle ? Rechtssprechungen ?

... bin auf der Suche nach Allem was mir zu Nutzen kommen könnte!

Liebste Grüsse Nelly


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sanella
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19 Jahren  ago  

... sone Formulare wären sicher nicht das Dümmste !!!

Zumal die Agentur für Arbeit mit dem E301 scheinbar doch überfordert scheint. Mein zuständiger Sachbearbeiter war z.b. nicht in der Lage daraus zu erkennen wieviele Std. ich monatl geleistet habe, mal gut dass ich ihm dabei weiterhelfen konnte.

Gruss auch hier


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sanella
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19 Jahren  ago  

... mal sehn was die Zukunft bringt, immerhin sieht es ja so aus das jeder seine Vorteile sucht: denkt man mal an die ganzen Luxemburger die sich in Grenznähe (auf deutscher Seite) günstig Immobilien kaufen und nun dort ihren Wohnsitz haben. Bei der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung in L, sind auch solche nicht wirklich vor Arbeitslosigkeit geschützt. Was da also alles auf unseren Staat zukommen könnte ... da versteht sich verständlicher Weise die "deutsche" Nettoberechnung.

Allerdings wäre es nicht generell einfacher das Beschäftigungsland mit der Zuständigkeit zu beauftragen ?


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Anonyme

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19 Jahren  ago  

Das Argument "Sozialtourismus" ist völliger Quatsch. Es geht einfach um die Frage, wieso Grenzgaenger bei den gleichen Einzahlungen wie Einheimische, gleichgültig ob die in Form von Steuern oder sonstigen Beiträgen erfolgt, im Fall der Anspruchnahme von ALG schlechter gestellt werden. Das ist purer Egoismus, der durch eine erfolgreiche Lobbyarbeit des zuständigen Ministers untermauert wurde. Die Frage der Finanzierbarkeit ist völlig irrelevant. VIVE LA REVOLUTION -> Aufstand gegen diese Ungerechtigkeit.


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Anonyme

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19 Jahren  ago  

Ich habe Dir dorthin geschrieben!