Da KInder zur Erstattung ein Rezept beifügen müssen, bekomme Kinder sooft wie benötigt den Zuschuss. Da ist es nicht auf zwei oder drei Jahre begrenzt.
Hallo,
nein hat sich heute geklärt. Sie und die Kinder werden eine eigene Sozialversicherungsnummer in Lux erhalten. Dazu muss die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde sowie die Bescheinigung über die Familienversicherung der deutschen Aushilfskasse an die CNS gesendet werden.
Find ich auf jedenfall interessant. In D über Lux familienversichert (seit Jahren), aber Lux weiss noch nix von Frau und Kindern 😉
@ scapegrace: Das ist aber wirklich seltsam, kann doch eigentlich gar nicht sein. Ihr seid doch sicherlich in diesem Zeitraum schon mal beim Arzte gewesen oder nicht?
Eigentlich brauchst du nur bei der CNS anzurufen und dir die Nummer telefonisch durchgeben zu lassen, falls du eben kein Kärtchen hast. Die werden dir jetzt aber automatisch zugesendet werden.
@Simone Das kann schon sein und ist auch gar nicht selten. Bsp. Du fängst jung an in Luxemburg zu arbeiten und bleibst immer bei dem selben Arbeitgeber. Dein ursprüngliches S1 ist für 1 Person. Dann heiratest du und bekommst Kinder. Automatisch meldet die deutsche Krankenkasse gar nichts weiter. Da die wenigsten Leistungen direkt in Luxemburg beziehen, fällt es nicht auf.