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Forum / Allgemeines

Als Deutscher in Luxemburg wohnen und in Belgien arbeiten?  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Mir geht es in erster Linie darum, von meinem hart erarbeiteten GEld am Ende des Monats möglichst viel rauszubekommen.

Das fängt an bei den Mietpreisen und hört auf für die Unterhaltskosten für das Auto (das ist für mich ein sehr sehr wichtiger Punkt, den ich stark in die Wahl meines Wohnsitzes mit einbeziehe).

Letztendlich ist es mir egal wo ich wohne, allein entscheidend ist für mich das was Am Monatsanfang auf dem Konto ist, und am Monatsende davon noch übrig.

Noch gar nicht diskutiert wurde Frankreich, soweit ich weiß gibts hier gar keine KFZ-Steuer....

Also arbeiten in Belgien, wohnen in Frankreich und tanken in Luxemburg???


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Die Abkommen von L finden sich unter http://www.impotsdirects.public.lu/dossiers/conventions/conv_vig/index.html aufgelistet, müssen aber dann unter dem jeweiligen Datum unter www.legilux.lu nachgeschlagen werden.

Die neueste Fassung L/B ist seit 1. Januar 2005 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt erging auch ein neues Zirkular, http://www.impotsdirects.public.lu/legislation/legi05/Circulaire_LG-Conv_DI_55.pdf

Hierin gibt es einen Unterpunkt:

"3. Frontaliers luxembourgeois travaillant en Belgique Les dispositions du nouveau § 4b de l’article 24 de la Convention fiscale prévoient que la Belgique accorde aux résidents luxembourgeois, réalisant des revenus en Belgique, la déduction des charges, abattements et réductions d’impôts eu égard à la situation familiale, qu’elle accorde à ses propres résidents, au prorata des revenus de source belge par rapport au revenu mondial réalisé par les personnes concernées, de façon à ce que les résidents luxembourgeois ne subissent sur ces revenus aucune imposition plus lourde que les résidents de la Belgique qui se trouvent dans la même situation."

Das heißt, dass Belgien den Luxemburger Grenzgängern in Belgien dieselben Steuererleichterungen aufgrund der Familiensituation zuerkennt wie den ansässigen Steuerpflichtigen. Daraus ergibt sich für mich jedoch (dies ist logisch impliziert), dass die belgischen Gehaltseinkünfte von luxemburgischen Grenzgänger an der Quelle, nämlich in Belgien versteuert werden (so wie das wohl für alle Grenzgänger auf dem Gebiet der EU gilt!).

Wer es noch genauer aus berufenem Munde wissen möchte: Die Abteilung Internationale Beziehungen der Luxemburger Steuerbehörde:

45, boulevard Roosevelt, Luxembourg L-2982 Luxembourg +352.40.800-1 +352.40.800-2022 http://www.impotsdirects.public.lu/profil/organigramme/direction/division5_relations_internationales/index.html