Vermeiden Sie diese Fallen auf der Fahrt durch das Autofestival
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 25/01/2025 um 08:01
Und wieder geht das Autofestival los. Vom 25. Januar bis zum 3. Februar (einschließlich der Wochenenden) werden in den luxemburgischen Werkstätten zahlreiche Sonderangebote, Rabatte, kostenlose Zubehörpakete und verlängerte Herstellergarantien angeboten, um die Käufer zu überzeugen. Darin liegt der Reiz dieses Höhepunkts des luxemburgischen Automobilmarktes – und das seit 61 Ausgaben!
Eines ist sicher: Die Händler und Werkstätten im Land sind alles andere als Betrüger. So stellte die luxemburgische Verbrauchervereinigung (ULC) kürzlich fest, dass sie in den letzten drei Jahren „nur“ 809 Streitfälle wegen Problemen beim Autokauf oder bei Reparaturen bearbeiten musste.
Selbst wenn die ULC nicht alle Beschwerden unzufriedener Kunden erhalten hätte, ist die Zahl im Vergleich zum Verkaufsvolumen (46.635 Neuwagen + 59.341 Gebrauchtwagen allein im Jahr 2024) nicht übermäßig hoch. Im Übrigen hat selbst der Ombudsmann für Verbraucherfragen im Durchschnitt nur etwa 15 Beschwerden pro Jahr für diesen Tätigkeitsbereich erhalten. Das Vertrauen ist also nicht unbegründet.
In der Euphorie des Autofestivals ist es jedoch möglich, dass einig Käufer schnell handeln und sich mit der schnellen Unterzeichnung eines Kaufvertrags überfordern. Für alle Kunden, Einwohner wie Grenzgänger, hat die Verbraucherschutzbehörde einige Ratschläge erteilt. Diese Regeln gelten zu Beginn der Saison wie auch das ganze Jahr über.
🚘Bei einem Kaufvertrag
Bevor Sie den Kauf eines neuen Fahrzeugs unterschreiben, sollten Sie insbesondere auf die Lieferfrist achten. Dieser muss unbedingt schwarz auf weiß im Vertrag festgehalten werden. Es ist ratsam, genau zu lesen, was passiert, wenn sich die Lieferzeit verzögert. So kann man sich beispielsweise die Unannehmlichkeit ersparen, einen höheren Kaufpreis und einen eventuell niedrigeren Rückkaufpreis für sein altes Fahrzeug zu erhalten…
Wenn eine „Indexklausel“ gelten soll, müssen die Modalitäten und Beträge klar angegeben werden.
Wenn Sie ein ausgestelltes Modell erwerben, darf der Verkäufer Ihnen keinen höheren Preis als den angezeigten anbieten. Der sichtbare Preis muss zwingend die Mehrwertsteuer und die Steuern beinhalten und darf mögliche staatliche Prämien (insbesondere bei Elektromodellen) nicht vorwegnehmen.
Da der Kauf von Autos nun online erfolgen kann (oder sogar ausschließlich wie bei Tesla), ist zu beachten, dass die Privatperson dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat. Und das, ohne diesen Rückzieher begründen zu müssen.
Dieses Recht auf Meinungsänderung besteht jedoch a priori nicht bei einem Kauf, der vor Ort bei einem Gewerbetreibenden abgeschlossen wird.
Bei einem Leasingvertrag🚙
Das „Autoleasing ohne Kaufverpflichtung“ ist auf dem Vormarsch. Der Autofahrer least das Fahrzeug seiner Wahl, ohne gezwungen zu sein, am Ende des Vertrags Eigentümer des Fahrzeugs zu werden. Hier gibt es kein Widerrufsrecht, also Vorsicht: Die Unterschrift gilt als endgültige Vereinbarung.
🕒In der Rubrik VERKEHR,
schätzen Sie Ihre Fahrzeit
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.