Der Dieselskandal um den deutschen VW-Konzern geht in eine weitere Runde. Der Prozess gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn hat am Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig begonnen.

Zu Erinnerung: Vor neun Jahren wurde enthüllt, dass der Autohersteller mutmaßlich mithilfe von Software die Abgaswerte von Fahrzeugen so manipuliert hatte, dass sie scheinbar den gesetzlichen Normen entsprachen. Betroffen waren nicht nur Modelle der Marke VW, sondern auch die anderen Marken des Konzerns: Audi, Škoda, Seat und Porsche.

In der Folge wurde der Konzern überall auf der Welt verklagt. Auch in Luxemburg. Die Verbraucherschutzorganisation ULC nutzte den Prozessauftackt in Deutschland, um noch einmal daran zu erinnern, wie es um den Prozess in Luxemburg steht.

Hier hatte der Prozess im März 2018 – also vor mehr als 6 Jahren – begonnen. Die Klage im Großherzogtum richtet sich gegen VW, aber auch gegen den Importeur und die Händler. In Ermangelung der Möglichkeit von Sammelklagen in Luxemburg waren vier einzelne Mitglieder der ULC beim Gericht vorstellig geworden. Ein Gesetz über Sammelklagen wird in Luxemburg seit Jahren eingefordert. Auch das Koalitionsabkommen der aktuellen Regierung enthält eine entsprechende Passage. Ein Gesetz befindet sich auf dem Instanzenweg.

Still geworden

Die ULC teilt mit, dass es seit Mai in dem Prozess still geworden ist. Damals sei das Gericht von den Anwälten darüber informiert worden, dass ihre Schlussanträge endgültig seien. Seitdem würde man darauf warten, dass das Gericht einen Termin für die Schlussverfügung erlässt und den Termin für die Plädoyers festlegt.

Die Verbraucherschützer drücken ihr Unverständnis über die Situation in Europa aus:  “Während VW in den USA unverzüglich hohe Geldstrafen und Entschädigungen an geprellte Käufer zahlte, beraubt das Unternehmen die Verbraucher in Europa weiterhin hartnäckig ihrer Rechte, indem es alle nicht harmonierten verfahrenstechnischen Tricks anwendet.”   Nur in Deutschland und Italien hätte VW finanzielle Entschädigungen bezahlt, um die Sammelklagen von Verbraucherverbänden zu “entgehen”.

VW bestreitet, dass bei den Käufern ein Schaden entstanden ist. Verbraucherschützer argumentieren u.a. dass die Käufer nicht das Produkt erhalten haben, für das sie Geld bezahlt haben. In den Worten der ULC: “Hätten die Verbraucher gewusst, dass das gekaufte Fahrzeug mit einer betrügerischen Abschalteinrichtung ausgestattet war, hätten sie es sicherlich nicht gekauft oder einen geringeren Preis gezahlt.” Die Beklagten haben sich in den Augen der ULC einer “schweren Irreführung der Öffentlichkeit” schuldig gemacht.

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