1.074 eingegangene Beschwerdefälle für ganz 2023. Mitte 2024 bereits 900. Der luxemburgische National Enforcement Body (NEB) rechnet mit einem Rekordjahr, was die Anzahl der Fälle angeht, in denen Passagiere über Flugverspätungen, Zugausfälle oder die Verweigerung der Einschiffung auf einem Schiff berichten… Dies sind Situationen, die jeder bei dieser Einrichtung melden kann, insbesondere im Hinblick auf eine finanzielle Entschädigung.

Auch Busbenutzer können sich an diese Stelle wenden, wie die Ministerin für Verbraucherschutz bei einer Bestandsaufnahme dieser manchmal unbekannten Einrichtung betonte. Martine Hansen konzentrierte sich in ihren Ausführungen vor allem auf die Störungen bei den Fluggesellschaften, da der Flugverkehr von und nach Findel boomt.

Der Flughafen des Großherzogtums verzeichnete im vergangenen Jahr einen sprunghaften Anstieg der Besucherzahlen (mit mehr als 4 Millionen Reisenden), aber auch die „Zwischenfälle“ haben sich vervielfacht. Wie viele waren es? Die Ministerin holt Details aus ihren Akten hervor: „Seit 20203 wurden bei 818 der mehr als 58.000 Flüge, die vom Flughafen Luxemburg ausgingen, eine oder mehrere Beschwerden eingereicht. Das sind fast 1,4 % der Flüge!“

Diese Unannehmlichkeiten für Touristen oder Geschäftsleute führten dazu, dass das NEB befasst wurde, und „in 51% der Fälle war der Ausgang der Beschwerden für die Fluggäste günstig“. Sieg!

Außerdem sollen verärgerte Kunden nicht in einem Labyrinth von Schritten, die zu nichts führen, verloren gehen. Eine spezielle Website wurde online gestellt, um die Rechte zu klären, die möglicherweise bei diesem oder jenem Ereignis „vergessen“ wurden.

Noch besser ist, dass das Ministerium gerade eine Vereinbarung unterzeichnet hat, damit sowohl ULC als auch CEC die Einreichung und Weiterverfolgung von Beschwerden von ansässigen Nutzern, Grenzgängern oder sogar Nutzern, die von viel weiter her kommen, erleichtern können. Der Auftrag wurde von der luxemburgischen Verbraucherunion (ULC) und dem Europäischen Verbraucherzentrum bereitwillig angenommen! Partner, die bei großen Abflügen mit einem Stand im Flughafen vertreten sein werden, um die Reisenden zu informieren.

Das darf man nicht verwechseln...

💵 Erstattung

Wenn z. B. ein Flug annulliert wird, kann der Fluggast immer zwischen der Erstattung des Ticketpreises oder einem Flug mit anderweitiger Beförderung (unter vergleichbaren Bedingungen) wählen. Unabhängig davon, aus welchem Grund ein Flug annulliert werden musste, wird dem Fluggast daher in der Regel die Erstattung des Flugscheins garantiert.

💸 Entschädigung

Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der zusätzlich zur Rückerstattung erhalten werden kann. Die Höhe des Betrags hängt von der Länge der Verspätung (ab 3 Stunden) und der Entfernung des Fluges ab. Die Fluggesellschaft schuldet nur dann eine Entschädigung, wenn sie die Annullierung oder die Verspätung verschuldet hat.

 

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