Seit Mai dieses Jahres werden E-Liquids (wie Tabak) mit einer neuen Steuer belegt. Auch wenn der Erfolg der E-Zigaretten steuerlich gesehen viel Geld einbringen kann, will die luxemburgische Regierung nicht zulassen, dass das Geschäft mit den E-Zigaretten ohne Glauben und Gesetz wächst. Daher wurden bereits mehrere Ankündigungen für einen künftigen Gesetzestext gemacht, der diese Art von Produkten, die besonders bei jungen Konsumenten beliebt sind, strenger regulieren soll. Der aktuelle Text aus dem Jahr 2017 ist nicht mehr an die neuen Praktiken der Raucher angepasst.

In den letzten Wochen waren es jedoch nicht die gewählten Volksvertreter, sondern die Beamten, die Jagd auf die schlechten Schüler dieses blühenden Marktes gemacht haben. So haben die Umweltverwaltung und die Gesundheitsdirektion gerade 45 Proben von E-Zigaretten (zum einmaligen Gebrauch) und verschiedenen E-Liquids kontrolliert. Damit die „Auswahl“ möglichst repräsentativ ist, wurden diese Elemente in 11 verschiedenen Verkaufsstellen gekauft.

Allein 27 Produkte wurden aufgrund von Sicherheitshinweisen für Minderjährige oder Warnhinweisen in Braille-Schrift für blinde Käufer als „nicht ausreichend gekennzeichnet“ beanstandet…

Dies war nur der Anfang. Zwanzig Proben wurden sofort aus den Regalen genommen, da sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen über Piktogramme, Gefahrenhinweise oder die verwendete Sprache entsprachen (in Luxemburg verkaufte Produkte müssen über Texte in Deutsch oder Französisch verfügen). Sieben weitere Produkte mit „nicht zufriedenstellender“ Verpackungskennzeichnung waren ebenfalls von einem strengen Verbot betroffen. Für sie wurde ein Informationsschreiben an die Hersteller verschickt, „damit freiwillige Korrekturmaßnahmen“ umgesetzt werden…

Wie sieht es mit der Gesundheit aus?

Die Gesundheitsbehörde ihrerseits musste nicht einmal Reagenzgläser und chemische Tests hervorholen, um zu beschließen, 39 Produkte (von 45 gesammelten!) aus dem Verkauf nehmen zu lassen. Noch bevor die Beamten den Inhalt der Produkte analysierten, stellten sie fest, dass diese Artikel nicht einmal bei den Gesundheitsbehörden angemeldet worden waren. Dies bedeutete, dass sie illegal angeboten wurden, und zwar mit potenziellen Risiken für die Gesundheit der Nutzer.

Es ist jedoch anzumerken, dass die Behörde die chemische Zusammensetzung der 13 im Land erhältlichen elektronischen Einwegzigaretten analysiert hat. „Alle diese Produkte entsprachen den Beschränkungen“, versicherten die Laboranten.

Nun werden alle Verkäufer, die gegen die Vorschriften verstoßen, von der Gesundheitsdirektion zur Ordnung gerufen. Bei dieser Gelegenheit können sie zum Beispiel daran erinnert werden, dass die Website des Gesundheitsministeriums bald eine Liste der konformen (und nicht konformen) Produkte für das Großherzogtum präsentieren wird. Auch die Verbraucher sollten sich diese Liste ansehen.

Was passiert nach dem Gebrauch?

Eine kleine Erinnerung: Auch wenn sie als „Einweg“ bezeichnet werden, dürfen elektronische Einwegzigaretten nicht in der Natur enden… Und eigentlich auch nicht im normalen Mülleimer. Es handelt sich nämlich um Elektroschrott. Diese werden von Ecotrel gesammelt, bevor sie weiterverarbeitet werden.

 

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