Die technische Kontrolle unterscheidet nicht nach der Nationalität des Fahrzeugs
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 30/08/2024 um 06:08
145 Euro Bußgeld und zwei Punkte auf dem Führerschein: Das ist der Preis, den in Luxemburg jeder Auto- oder Motorradfahrer zahlen muss, der am Steuer oder Lenker eines Fahrzeugs erwischt wird, das nicht den Anforderungen der technischen Kontrolle entspricht. Und obwohl die Behörden im Großherzogtum nach dem „Covid Lockdown“, der den Kontrollstellen auferlegt wurde, eine gewisse Toleranz gewährt hatten, lassen die Polizisten bei Fehlern keine Nachsicht mehr walten.
Und die Möglichkeit einer Strafe schwebt über allen Fahrern, die bei einem Verstoß erwischt werden. Dies gilt unabhängig von ihrer Nationalität oder der Farbe ihres Kennzeichens.
In den letzten Monaten mussten mehrere luxemburgische Verkehrsteilnehmer diese bittere Erfahrung machen. Da sie keine Erinnerung erhalten hatten, dass das Alter ihres Autos oder Motorrads einen Besuch bei einem der drei zugelassenen Zentren des Landes notwendig macht, hatten sie es versäumt, ihr Fahrzeug kontrollieren zu lassen. Das ist keine „Entschuldigung“, die die Beamten einfach so hinnehmen…
Die Ministerin für Mobilität erinnerte daran, dass es zwar üblich ist, dass luxemburgische Fahrzeughalter sechs Monate vor der gesetzlichen Frist ein Schreiben erhalten, dass dies jedoch keine Verpflichtung darstellt, sondern lediglich ein Service für die Bürger ist. Yuriko Backes: „Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, der sich mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt, sich zu vergewissern, dass dieses Transportmittel den nationalen Rechtsvorschriften entspricht“.
Jeder hat seine eigenen Besonderheiten
Im Großherzogtum ist die erste technische Kontrolle vier Jahre nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs vorgeschrieben. Danach muss die zweite Kontrolle zwei Jahre später durchgeführt werden. Schließlich muss man sich nach Ablauf dieser 6 Jahre jedes Jahr der regelmäßigen Inspektion unterziehen.
Wenn am Ende jeder Untersuchung alles den Sicherheits-/Abgaskriterien entspricht (Beleuchtung, Bremsen, Achsen, Aufhängungen, Reifen usw.), wird dem Eigentümer eine Bescheinigung ausgehändigt. Das Original dieses Dokuments muss der Polizei bei den Kontrollen, die am Straßenrand durchgeführt werden können, vorgelegt werden.
🇫🇷In Frankreich wurde die Kontrolle im Januar 1992 obligatorisch. Derzeit erfolgt sie im gleichen Rhythmus wie im Nachbarland Luxemburg (4 Jahre, 2 Jahre, 1 Jahr).
🇧🇪In Belgien ist es nach der ersten Kontrolle – 4 Jahre – möglich, eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer zu erhalten. Ein Bonus von 2 Jahren (anstelle einer jährlichen Prüfung). Um in den Genuss dieses Vorteils zu kommen, muss das Fahrzeug die folgenden Kriterien erfüllen: weniger als 6 Jahre in Betrieb und weniger als 100.000 km Laufleistung aufweisen.
🇩🇪Deutschland hat bei der technischen Überwachung des Straßenverkehrs Pionierarbeit geleistet. Seit 1951 gibt es hier die Pflicht zur technischen Kontrolle. Heute müssen sich die Fahrer dieser „Prüfung“ auf eine viel drastischere Art und Weise unterziehen. In den verschiedenen Bundesländern müssen Autos alle drei Jahre, Motorräder alle zwei Jahre und Taxis, LKWs, Wohnwagen und Mietwagen jedes Jahr eine Prüfung ablegen.
Nach bestandener Prüfung erhält das Fahrzeug auf seinem Nummernschild einen kleinen Aufkleber (in Form eines Zifferblatts einer Uhr) – die TÜV-Plakette. Mit einem einfachen Blick kann jeder darauf das Datum seiner nächsten technischen Kontrolle ablesen.
🚫Nota bene: Es ist nicht erlaubt, eine technische Kontrolle in einem anderen Staat als dem zu absolvieren, der die Zulassung ausgestellt hat.
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