« portage salarial », selbständig Arbeiten mit einem Arbeitsvertrag
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 28/08/2006 um 00:08
- Das Konzept des Portage salarial erlaubt es durch die Zwischenschaltung einer Trägergesellschaft, dass eine Person, die nicht als selbständig angemeldet ist, völlig autonom im Auftrage einer Kundenfirma arbeitet, und zwar mit dem Status eines Beschäftigten.
- Damit wird die Autonomie des Selbständigen kombiniert mit der sozialen Absicherung eines abhängig Beschäftigten.
- Der „Berater“ betreut selbst seine Kundschaft, handelt mit jedem seiner Kunden sein Honorar aus und die Dauer seiner Mission.
- Die Trägergesellschaft (Société de Portage) ihrerseits wandelt diese Honorare um in Gehaltszahlungen. Darüber hinaus befasst sie sich mit allen damit zusammenhängenden Verwaltungsarbeiten (Buchführung, rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen).
- Der „Berater“ hat also während seiner Mission dieselben Vorteile wie ein Beschäftigter: soziale Absicherung, Gehalt, Anspruch auf Arbeitslosengeld und Altersvorsorge.
- Für diese Vorteile zahlt er eine Kommission (Commission de Portage), wie sie im Vertrag zwischen „Berater“ und „Trägergesellschaft“ vereinbart wird.
- Dieses Konzept ist damit eine echte Alternative zum Status des Selbständigen und zur Unternehmensneugründung.
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