Kindergeld – was steht mir zu?
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 09/07/2008 um 00:07
Ein deutscher Grenzgänger, der in Luxemburg arbeitet, hat Anspruch auf die luxemburgischen Familienbeihilfen. Dazu gehört auch das Kindergeld.
Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gewährt. Eine Verlängerung bis zum 27. Lebensjahr ist möglich, wenn das Kind studiert, sich in Ausbildung befindet oder der Anspruchsberechtigte schwerbehindert ist (eine eventuelle Einkunft darf dabei nicht über dem luxemburgischen Mindestlohn liegen).
Ob und wieviel Kindergeld dem Grenzgnger zusteht, hängt von der Arbeitssituation der Eltern und der Lebenssituation der Kinder ab.
- Wenn beide Eltern Grenzgänger sind, ist ausschließlich das Land Luxemburg für das Kindergeld zuständig (egal, ob die Familie zusammen lebt, oder die Kinder bei einem Elternteil leben).
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Caisse Nationale des Prestations Familiales de Luxembourg, kurz CNPF gestellt. (Hyperlink zur Seite und/oder zum Formular)
Folgende Unterlagen müssen bei der CNPF eingereicht werden:- Antragsformular
- Formular E 401
- Geburtsurkunde aller Kinder
- Bankverbindung (bei Bank mit Sitz im Ausland Bescheinigung erforderlich)
- Bescheinigung über Zahlungseinstellung oder Nicht-Zahlung durch die Familienkasse in Deutschland
- Arbeitet ein Elternteil in Luxemburg und ein Elternteil in Deutschland (oder bezieht in Deutschland “Ersatzleistungen”, z.B. Arbeitslosengeld), so ist maßgebend, wo die Kinder Leben. Ist der Betrag im anderen Land jedoch höher, so bekommt man den Differenzbetrag ebenfalls ausgezahlt (Ausgleichszahlung). Dafür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Formular E 411 oder Zahlungsbescheinigung der deutschen Familienkasse
- Antragsformular
- Formular E 401
- Geburtsurkunde aller Kinder
- Bankverbindung (Bank mit Sitz im Ausland Bescheinigung erforderlich
- Arbeitet ein Elternteil als Grenzgänger in Luxemburg und das andere Elternteil ist nicht erwerbstätig, so ist Luxemburg für das Kindergeld zuständig. Gleiches gilt für alleinerziehende Grenzgänger. Dem entsprechend müssen die Unterlagen wie im ersten Punkt beschrieben eingereicht werden.
Monatliche Leisungen in Luxemburg:
Zusätzlich zum Kindergeld gibt es für jedes Kind jährlich im August eine Schulanfangszulage, deren Höhe von der Anzahl der Kinder und deren Alter abhängig ist.
- 1 Kind: Ab 6 Jahren 113,50€, ab 12 Jahren 161, 67€
- 2 Kinder: Ab 6 Jahren 194,02€, ab 12 Jahren 242, 47€ (für jeweils ein Kind)
- ab drei Kindern: Ab 6 Jahren 274,82€, ab 12 Jahre 323,34€ (für jeweils ein Kind)
Weitere Informationen zum Kindergeld für Grenzgänger gibt es hier.
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Hallo, wie ist es denn wenn ein Elternteil Vollzeit in Luxemburg arbeitet, der andere in Deutschland nur so einen 400 Eurojob macht oder nur ein bisschen nebenbei arbeitet, dh. höchstens 4800 Euro im Jahr verdient. Zahlt dann Luxemburg allein das Kindergeld?
lilou1980
Hallo
ich habe eine Frage zum Antrag. Ich bin jetzt seit dem 01.11.10 in einer Firma in Lux. eingestellt.
Ich wollte jetzt gerne den Antrag zum Kindergeld stellen, bin mir aber nicht sicher wie ich den Antrag stellen soll. Bisher ist das deutsche Kindergeld über meinen Mann gelaufen, weil er bereits 2 Kinder aus erster Ehe hat, und wir deswegen für unsere 1 gemeinsame Tochter den höheren Kindergeldsatz ( also 3. Kind ) bekommen haben.
Den Antrag von Lux. muss ich ja jetzt über mich stellen. Bin mir jetzt nicht sicher wie ich das machen soll.
Muss ich jetzt da auch die Kinder von meinem Mann erwähnen, obwohl sie nicht bei uns wohnen.
Oder lass ich die ganz weg. Und welchen Kindergeldsatz bekomm ich dann? Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
lilou1980
Hallo
ich habe eine Frage zum Antrag. Ich bin jetzt seit dem 01.11.10 in einer Firma in Lux. eingestellt.
Ich wollte jetzt gerne den Antrag zum Kindergeld stellen, bin mir aber nicht sicher wie ich den Antrag stellen soll. Bisher ist das deutsche Kindergeld über meinen Mann gelaufen, weil er bereits 2 Kinder aus erster Ehe hat, und wir deswegen für unsere 1 gemeinsame Tochter den höheren Kindergeldsatz ( also 3. Kind ) bekommen haben.
Den Antrag von Lux. muss ich ja jetzt über mich stellen. Bin mir jetzt nicht sicher wie ich das machen soll.
Muss ich jetzt da auch die Kinder von meinem Mann erwähnen, obwohl sie nicht bei uns wohnen.
Oder lass ich die ganz weg. Und welchen Kindergeldsatz bekomm ich dann? Fragen über Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
tjaax
hallo
wer weis ob es auch für Grenzgänger die Entbindungsbeihilfe gibt
lg
tanja
sina
Hallo Leute, wer kann mir helfen!
Mein Mann arbeitet in Luxembourg, ich in Deutschland. Unser Sohn ist am 12.12.07 geboren. Ich erhalte seit Februar 1349,- € Erziehungsgeld monatlich von der deutschen Elterngeldstelle.
Darauf berufend zahlt mir die luxemburgische CNPF keine 485,- € Erziehungszulage (was in Ordnung ist),
aber auch kein Kindergeld mehr, auch voraussichtlich keinen Kinderbonus für beide Kinder.
Die CNPF verrechnet mein Erziehungsgeld (Lohnersatzleistung) mit dem Kindergeld.
Wer hat ähnliche Erfahrungen oder kann mir weiterhelfen.
Und noch eine Frage. Steht mir eine (Nach)Geburtszulage zu?
Dankeschön für eure Hilfe
Sina