EU will flexible Mehrwertsteuer
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 19/01/2018 um 00:01
Zusätzlich zu den bereits bestehenden ermäßigten Sätzen soll jeder Mitgliedsstaat der EU “noch eine reduzierte Rate zwischen fünf und null Prozent” einführen dürfen.
So steht es im Entwurf des Gesetzesvorschlags, den Moscovici am Donnerstag vorstellen will. Mit den neuen Regeln müssten die EU-Staaten sicherstellen, dass die ermäßigten Steuersätze “zugunsten des Endverbrauchers” seien und “ein Ziel von allgemeinem Interesse” darstellten.
Anstatt die existierende Liste von Gütern und Dienstleistungen mit ermäßigten Steuersätzen auszuweiten, will die Kommission diese durch eine sogenannte “Negativliste” ersetzen, auf der alles landen soll, das nicht von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen profitieren darf. Was auf die neue Liste kommt, soll alle fünf Jahre überprüft werden. Bislang können die EU-Staaten etwa für Nahrungsmittel oder die Straßenreinigung ermäßigte Steuersätze verlangen. In Deutschland liegt diese Rate bei sieben Prozent; der reguläre Satz beträgt 19 Prozent. Will ein EU-Staat eine landesspezifische Steuer auch künftig behalten, soll dies vom dafür zuständigen Mehrwertsteuerausschuss geprüft werden. Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold sieht die Pläne der Kommission kritisch: “Bei den Ausnahmen von der Mehrwertsteuer droht nun ein Wildwuchs. Die Vermehrung nationaler Extrawürste widerspricht der Idee des Binnenmarkts.” Seit 1992 muss die Mehrwertsteuer in der EU bei mindestens 15 Prozent liegen. Die Mitgliedsstaaten können zusätzlich eine oder zwei ermäßigte Raten einführen – diese dürfen bisher nicht unter fünf Prozent liegen. Welche Güter und Dienstleistungen davon profitieren können, steht auf der Liste mit den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen. All jene Dinge, die vor 1991 mit einem niedrigerem Satz als fünf Prozent (und damit auch null) besteuert wurden, durften für eine Übergangsphase beibehalten werden. Diese dauert bis heute an. In den 2010er-Jahren reformierte die EU schließlich das System grundlegend. Seitdem hängt die Höhe der Mehrwertsteuer nicht mehr davon ab, wo der Hersteller seinen Sitz hat, sondern davon, in welchem Land der Verbraucher ein Produkt kauft oder eine Dienstleistung beansprucht.
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