Lohnsteuer

Das Einkommen, das der Steuerzahler in Luxemburg erhält, ist das Nettoeinkommen, nach Abzug der Lohnsteuer. Der Steuersatz wird durch die Steuerklasse bestimmt, die auf dem entsprechenden Formular für verheiratete Nichtansässige angegeben ist (mit Ausnahme von 2018).

Während der Arbeitnehmer oft keine zusätzliche Steuer zahlen muss, muss er in anderen Fällen eine zusätzliche Zahlung leisten oder kann auch eine Teilrückzahlung erhalten.

 

Steuerklassen

In Luxemburg hängt der Steuersatz von der Steuerklasse ab, in der der Steuerpflichtige eingestuft ist. Dies erfolgt nach Einkommens- und Familiensituation.

Es gibt drei Steuerklassen: Klasse 1, 1a und 2.

Weitere Informationen dazu im

Guide des Impôts (nur in französischer Sprache) https://www.guidedesimpots.lu/

 

Das Lohnsteuerformular

Alle Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit oder einer Rente unterliegen grundsätzlich der Quellensteuer. Der Steuerpflichtige benötigt ein entsprechendes Formular, auf dem der Arbeitgeber die Steuerberechnung verzeichnet.

Dieses Formular wird von der Steuerverwaltung (ACD) zu Beginn des Jahres automatisch verschickt.

Der Steuersatz ist bei niedrigen Einkommen geringer und steigt mit höherem Einkommen. Bei Nichtvorlage dieses Formulars kann der Arbeitnehmer mit dem Pauschalsatz von 33% besteuert werden!

 

Steuerliche Gleichstellung von Grenzgängern zu gebietsansässigen Steuerzahlern

Seit dem Jahr 2018 kann ein Grenzgänger, der den größten Teil seines Einkommens im Großherzogtum Luxemburg bezieht, beantragen, steuerlich wie ein Einwohner behandelt zu werden, um dem gleichen Steuersystem zu unterliegen und von etwaigen Abzügen zu profitieren.

Dazu muss der deutsche Nichtansässige mindestens 90% seines Einkommens in Luxemburg verdienen. Dieser Schwellenwert kann in Abhängigkeit von der individuellen Situation jedes Ehepartners oder Partners berechnet werden.

Um eine Gleichstellung zu erwirken, muss der Steuerpflichtige bei seiner luxemburgischen Steuererklärung (Mustererklärung 100) die Option 319 “Antrag auf Anwendung der Bestimmungen von Artikel 157ter L.I.R.” aktivieren.

 

Steuerabzüge in Luxemburg

Für Einwohner und Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, gibt es mehrere Möglichkeiten von Abzügen bei der Lohnsteuer. Bestimmte Gebühren, Darlehenszinsen, Versicherungen, Investitionen oder Ausgaben, wie Kindergarten oder-krippe, angemeldete Kindermädchen oder Haushaltsausgaben, können abgezogen werden.

Die vollständige Steuerdatei finden Sie auf der Website www.guidedesimpots.lu

Sie können dort den jährlich aktualisierten und kostenlosen Steuerführer herunterladen, der sich an Gebietsansässige und Grenzgänger des Großherzogtums Luxemburg richtet. Neben Erläuterungen zur luxemburgischen Besteuerung finden Sie viele konkrete Beispiele sowie Informationen zu den Steuern in Frankreich und Belgien.

Möchten Sie wissen, wie viel Sie an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zahlen werden? Besuchen Sie unseren Steuerrechner https://www.diegrenzgaenger.lu/gehaltsrechner/