Kommunikation und Roaming in Luxemburg
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 02/10/2018 um 17:10
Das Ende der Roaming-Gebühren hat die Mobilfunknutzer einstimmig begeistert – und erleichtert. Kein Stress mehr über den Betrag der monatlichen Rechnung, keine Mehrkosten, wenn man sich mit einem leistungsstarken Wi-Fi-Netzwerk verbinden möchte oder sogar zwei Handys – für Deutschland und Luxemburg. Bei Auslandsreisen oder auf dem Weg von Grenzgängern nach Luxemburg gibt seit dem Ende des Roamings deutlich weniger Probleme. Aber Achtung: Wir möchten Sie daran erinnern, dass es noch immer einige Fälle gibt, in denen die Nutzung mobiler Daten außerhalb des Landes, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, zusätzliche Kosten verursacht.
Anrufe INS Ausland bleiben mit einem Gebührenzuschlag belegt
Zuerst muss man wissen, dass das, was man Roaming nennt, die Gesamtheit der mobilen Kommunikationen umfasst, die über ein ausländisches Netz realisiert wurden. Das heißt, alle vom Ausland aus getätigten Anrufe, SMS und die Internetnutzung. Diese Klarstellung ist nützlich, da die Anrufe vom Wohnortland (oder von dem Land, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde) ins Ausland mit einem Gebührenzuschlag belegt bleiben. Beispiel: Wenn Sie einen französischen Vertrag haben und nach Luxemburg telefonieren, bleibt dies außerhalb ihres Tarifs, außer, wenn Ihr Abonnement internationale Telefonate (Telefonate ins Ausland) umfasst.
Obergrenzen des Datenvolumens kontrollieren Ein anderer wichtiger Punkt in zahlreichen Verträgen ist, dass die Anbieter eine Obergrenze für das Internet-Datenvolumen, das man im Ausland benutzen darf, setzen. Das heißt, dass gewisse Anbieter 20 GB Datenvolumen zur Verfügung stellen, aber „nur“ 5 GB davon können in Europa benutzt werden.
Für exzessiven Verbrauch kann eine hohe Rechnung ausgestellt werden Die Telefonanbieter haben die Möglichkeit, eine Extra-Gebühr für einen sehr hohen Verbrauch im Ausland anzuwenden. Dies kann passieren, wenn die Nutzung im Ausland in vier aufeinanderfolgenden Monaten viel höher ist als die im Wohnsitzstaat. Diese Regelung hat zum Ziel, Missbrauch zu verhindern.
Nicht alle Länder sind vom Ender der Roaming-Gebühren betroffen Das Ende der Roaming-Gebühren betrifft nur die Länder der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass die Anbieter immer noch Extra-Gebühren für Anrufe aus zum Beispiel der Schweiz, Marokko oder den Vereinigten Staaten verlangen können. Achtung: Auch die kleinen Staaten wie der Vatikan, Andorra oder Monaco gehören nicht zu den Ländern, wo es keine Roaming-Gebühren mehr gibt! Doch es gibt auch Ausnahmen, wie zum Beispiel Island, Norwegen, Liechtenstein und sogar Großbritannien (im Moment noch), wo die Roaming-Gebühren nun verschwinden. Es ist also anzuraten, bei Ihrem Anbieter zu überprüfen, ob Ihr Vertrag die Länder, in die Sie reisen, umfasst oder nicht, denn jeder Anbieter hat seine eigene Politik in diesem Bereich.
Achtung bei kleinen Abonnements Den Anbietern ist es erlaubt, gewisse Tarife auf einen rein nationalen Verbrauch zu begrenzen, dies ist vor allem bei einigen kleinen Vertragsmodellen der Fall. Auch hier sollten Sie überprüfen, was enthalten ist und was nicht.
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