Wie in Flensburg gibt es auch in Luxemurg ein Punkte-System – und zwar auch für Grenzgänger
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 08/04/2022 um 08:04
Den luxemburgischen Punkteführerschein gibt es seit dem 1. November 2002.
Der Führerscheininhaber hat ein Kapital von 12 Punkten.
Wenn er alle Punkte verliert, darf er nicht mehr Auto fahren.
Die Besonderheit des Großherzogtums Luxemburg ist die Tatsache, dass es keine Rolle spielt, ob man Einwohner, Grenzgänger oder Durchreisender auf den luxemburgischen Straßen ist – jeder kann Punkte verlieren und für Luxemburg ein Fahrverbot bekommen.
Wie funktioniert das?
Realer oder virtueller Führerschein für Ansässige und Nichtansässige
Auch wenn Sie keinen luxemburgischen Führerschein besitzen, haben Sie 12 Punkte auf Ihrem virtuellen luxemburgischen Führerschein, sobald Sie sich auf luxemburgischem Hoheitsgebiet bewegen.
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wird der virtuelle Führerschein um die Anzahl der Punkte reduziert, die mit dem Verstoß verbunden sind.
Anders als in Deutschland bekommt man also keine Punkte, sondern man verliert sie.
In der Praxis bedeutet dies, dass Inhaber eines luxemburgischen Führerscheins im Falle einer Aussetzung der Fahrerlaubnis (Verlust der 12 Punkte) im Großherzogtum nirgendwo mehr fahren dürfen.
Der Führerschein wird materiell von der Polizei eingezogen.
Dasselbe gilt für Inhaber eines EWR-Führerscheins (Führerschein, der in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde), die ihren ordentlichen Wohnsitz in Luxemburg haben.
In anderen Fällen (Führerschein, der kein luxemburgischer Führerschein ist) können die luxemburgischen Behörden den Führerschein nicht materiell entziehen. Der Verlust der Punkte führt jedoch dazu, dass es für die Dauer der Aussetzung verboten ist, ein Kraftfahrzeug oder ein Motorrad auf dem großherzoglichen Hoheitsgebiet zu führen.
Es gibt zum Beispiel viele Grenzgänger, die aufgrund von Verstößen auf dem Gebiet des Großherzogtums Punkte auf ihrem virtuellen luxemburgischen Führerschein verloren haben.
So funktioniert der Punkteabzug
Jeder Führerschein ist mit einem Punktekonto von 12 Punkten versehen.
Die Reduzierung einer bestimmten Anzahl von Punkten erfolgt automatisch je nach Art des begangenen Verstoßes.
Das System des Punkteführerscheins räumt jedem Führerscheininhaber ein Recht auf Fehler ein, da es hauptsächlich auf langfristiges Verhalten abzielt und daher nur Wiederholungstäter bestraft.
In keinem Fall kann das Punktekapital auf einmal auf null reduziert werden.
Bei einer Konstellation von unterschiedlichen Verstößen, bei der ein einziges Fehlverhalten mehreren Verstößen entspricht, wird nur der höchste Punktabzug vorgenommen.
Bei einer echten Kombination von Verstößen, d. h. wenn der Täter nacheinander mehrere Verstöße begeht (Beispiel: Geschwindigkeitsüberschreitung an einem Tag, dann Missachtung einer roten Ampel am nächsten Tag durch dieselbe Person), wird die Reduzierung der Punkte kumuliert bis zu einer Obergrenze von:
- 6 Punkten, wenn es sich ausschließlich um Ordnungswidrigkeiten handelt
- 8 Punkte, wenn es sich bei den berücksichtigten Verstößen um mindestens eine Straftat handelt
Die Reduzierung von Punkten aufgrund einer Gerichtsentscheidung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem diese Entscheidung rechtskräftig wird.
Die Reduzierung von Punkten aufgrund einer gebührenpflichtigen Warnung erfolgt zum Zeitpunkt der Zahlung der Gebühr.
Fahrlässige Tötung | 6 Punkte |
Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung | 6 Punkte |
Trunkenheit am Steuer (Alkoholspiegel ≥ 1,2‰) oder Rückfälligkeit innerhalb von 2 Jahren unter Alkoholeinfluss (Alkoholspiegel ≥ 0,5‰ und < 1,2 ‰) | 6 Punkte |
Fahren unter Einfluss von Drogen oder Medikamenten | 6 Punkte |
Weigerung, sich einem Test zu unterziehen (Alkohol, Drogen oder Medikamente) | 6 Punkte |
Fahrlässige Körperverletzung | 4 Punkte |
Geschwindigkeitsüberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 %, wobei die ermittelte Geschwindigkeit mindestens 40 km/h über dieser Höchstgeschwindigkeit liegen muss | 4 Punkte |
Fahren unter Alkoholeinfluss (Alkoholspiegel ≥ 0,8 ‰ und < 1,2 ‰) | 4 Punkte |
Fahren ohne Führerschein | 4 Punkte |
Fahren ohne gültige Versicherung | 4 Punkte |
Fahrerflucht | 4 Punkte |
Überladen des Fahrzeugs um mehr als 10 % über dem höchstzulässigen Gesamtgewicht | 4 Punkte |
Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 15 km/h innerhalb von Ortschaften, 20 km/h auf Landstraßen und 25 km/h auf Autobahnen | 2 Punkte |
Fahren unter Alkoholeinfluss (Alkoholspiegel ≥ 0,5 ‰ und < 0,8 ‰) | 2 Punkte |
Schadhafte Bereifung | 2 Punkte |
Missachten einer Vorfahrtsreglung (rote Ampel, Stoppschild usw.) | 2 Punkte |
Nichtbeachten der Vorfahrt gegenüber den Fußgängern | 2 Punkte |
Überholverbot (einschließlich Versuch) | 2 Punkte |
Fahren in verbotener Fahrtrichtung | 2 Punkte |
Nichtbeachten der Sonderregelungen auf Autobahnen und Straßen | 2 Punkte |
Fahren ohne Zulassungsbescheinigung oder ohne gültigen Nachweis der technischen Überwachung | 2 Punkte |
Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes | 2 Punkte |
Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes oder Beförderung von Kindern ohne vorschriftsmäßigen Kindersitz | 2 Punkte |
Kein getragener Helm | 2 Punkte |
Telefon oder Tablet am Steuer | 2 Punkte |
Weigerung den Anordnungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten | 2 Punkte |
Überprüfung des Punktekontos auf myguichet.lu
Der verfügbare Punktestand auf einem Führerschein kann nun auf MyGuichet.lu abgefragt werden, indem man sich in seinen persönlichen Bereich begibt.
Einfach über die Registerkarte “Meine Daten”, dann auf “Authentische Quellen” und “Transport” und schließlich auf die Registerkarte “Punkteführerschein”.
Aussetzung der Fahrerlaubnis
Bei vollständigem Verlust aller 12 Punkte wird das Recht zu fahren ausgesetzt.
Die Aussetzung ist für einen Zeitraum von 12 Monaten wirksam.
Verliert der Führerscheininhaber innerhalb von drei Jahren nach Ablauf einer ersten Sperre zum zweiten Mal alle 12 Punkte, wird die Dauer der Sperre auf 24 Monate verdoppelt.
Anders als bei einem gerichtlichen Fahrverbot oder einem administrativen Führerscheinentzug ist bei der Aussetzung des Fahrrechts im Rahmen des Punkteführerscheins keine Modulation der Auswirkungen der Maßnahme möglich, z. B. um beruflichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.
Wie erhalte ich meinen Führerschein nach einer Führerscheinsperre zurück?
Während der Aussetzung der Fahrerlaubnis muss der Betroffene an einem 5-tägigen Sensibilisierungskurs (12-Punkte-Kurs) teilnehmen, der im Centre de Formation pour Conducteurs in Colmar-Berg abgehalten wird.
Ziel dieses Kurses ist es, das Bewusstsein der Teilnehmer für die Gefahren im Straßenverkehr und das von den Fahrern geforderte Verantwortungsbewusstsein zu stärken.
Am Ende der Sperrfrist wird das Kapital des Betroffenen mit 12 Punkten wieder vollständig aufgefüllt.
Wie erhalte ich Punkte zurück?
- Durch verantwortungsvolles Verhalten am Steuer
Wenn ein Führerscheininhaber einen Teil seines Punktekontingents verloren hat und innerhalb von drei aufeinander folgenden Jahren keinen weiteren Verstoß begeht (der zum Verlust von Punkten führt), wird sein Punktekonto wieder vollständig auf 12 Punkte aufgestockt.
Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem entweder die letzte Verurteilung wegen eines dieser Verstöße unwiderruflich geworden ist oder der Betreffende die letzte Verwarnung, die für einen dieser Verstöße erhoben wurde, bezahlt hat.
Die Dauer der Vollstreckung einer Fahrsperre, die Dauer der Vollstreckung eines gerichtlichen Fahrverbots ohne Ausnahmen, das nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, und die Dauer der Vollstreckung eines administrativen Führerscheinentzugs werden bei der Berechnung der oben genannten Frist nicht mitgezählt.
- Durch die freiwillige Teilnahme an einem Sensibilisierungskurs
Ein Fahrer, der einen Teil seiner Punkte verloren hat, kann einmal alle drei Jahre drei Punkte zurückerhalten, indem er an einem eintägigen Sensibilisierungskurs teilnimmt, der im Centre de Formation pour Conducteurs in Colmar-Berg angeboten wird.
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt telefonisch. Der Kurs hat eine Dauer von rund 7 Stunden.
Ziel des Kurses ist es, das Bewusstsein der Teilnehmer für die Gefahren im Straßenverkehr und das von den Fahrern geforderte Verantwortungsbewusstsein zu stärken.
Nach dem Kurs wird die Teilnahme der Abteilung für Mobilität und Verkehr des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten mitgeteilt.
Der Teilnehmer erhält automatisch 3 Punkte (maximal), wobei die Gesamtzahl der Punkte auf dem Führerschein 12 Punkte nicht überschreiten darf.
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