Vor dem Ansturm auf Winterreifen: ILNAS hält die Augen offen
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 10/11/2023 um 06:11
Glatteis, festgefahrener oder schmelzender Schnee, Eisglätte: Das sind die Bedingungen, unter denen man im Großherzogtum mit Winterreifen (oder Vierjahreszeitenreifen) fahren muss. Vor dem Ansturm der Autofahrer, die auf die ersten Schneeflocken warten, um sich auszurüsten, wurden mehrere Werkstätten im ganzen Land von Vertretern des Verbraucherschutzministeriums und der ILNAS, das luxemburgische Instituts für Normung, Akkreditierung, Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen, besucht.
Die erste gute Nachricht: Von den 92 überprüften “Gummis” waren 100 % in Ordnung. Das bedeutet, dass die zum Verkauf angebotenen Reifen nicht nur über die EU-Zulassung für diese Art von Saisonreifen, sondern auch über das vorgeschriebene Produktetikett verfügten.
Es handelt sich dabei um einen Aufkleber, auf dem die spezifischen Eigenschaften des Produkts (Geräusch- und Energieeffizienz, Nasshaftung oder Rollwiderstand) angegeben sind. Wichtige Angaben in den Augen des IlNAS, denn “diese Parameter ermöglichen es den Nutzern, beim Kauf eine fundierte Wahl zu treffen, und leiten sie dazu an, kraftstoffeffiziente, langlebige, sichere und geräuscharme Reifen zu wählen”.
Aber wenn das Angebot für die kalte Jahreszeit in diesen 14 Betrieben tadellos wäre. Einige Punkte fielen den Inspektoren jedoch auf. Vor allem bei der Preisauszeichnung, die in ähnlicher Weise bereits bei den jüngsten Überprüfungen von Schönheits- und Friseursalons im ganzen Land festgestellt worden war…
So stellten die Beamten fest, dass ein Drittel der überprüften Werkstätten oder Unternehmen die Preise für Dienstleistungen (Montage, Auswuchten, Pauschalpreise usw.) nicht korrekt auswiesen. Noch eklatanter war der Mangel, wenn es darum ging, die Preise für Zubehör klar anzugeben. Hier wiesen 50 % der Verkaufsstellen (!) Mängel bei der Angabe der Kosten für den Kauf einer Batterie, von Scheibenwischern oder von Scheibenwaschmitteln auf.
Diese relativ harmlosen “Fehler” wurden sofort behoben, sodass die Verkäufer nicht bestraft werden mussten. Es werden jedoch mögliche Gegenkontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist (bei wiederholten Verstößen kann eine Geldstrafe verhängt werden).
Vorsicht vor gebührenpflichtigen Abmahnungen
Und da wir gerade von Sanktionen sprechen, eine kleine Erinnerung an die Autofahrer: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen in Luxemburg – siehe Anfang des Artikels – ohne seine vier Winterreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 74 Euro rechnen (+ mögliche Stilllegung des Fahrzeugs). Diese Regel gilt natürlich für Einwohner UND Grenzgänger.
Die Pflicht ist also nicht zeitlich begrenzt, sondern wird nur vom Wetter gesteuert.
Außerdem ist es gut zu wissen, dass Versicherungsgesellschaften bei Unfällen auf Schnee oder Eis die Erstattung der Reparaturkosten streichen können, wenn ihre Kunden nicht über die richtige Bereifung verfügen…
Den Vergleich der Kraftstoffpreise in der Großregion finden Sie in der Rubrik VERKEHR.
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