Viele Einwohner haben sich es zur Gewohnheit gemacht, das Auto am frühen Morgen mit laufendem Motor erst einmal vorzuheizen, während sie noch den letzten Schluck von ihrem Kaffee austrinken oder den Kindern die Jacke anziehen und die Schuhe binden. Diese Methode hilft sicherlich bei frostigen Temperaturen sich das Freikratzen der Scheiben zu erleichtern. Ein kleines Problem gibt es dennoch: Es verstößt in 🇱🇺Luxemburg gegen die Straßenverkehrsordnung und kostet den Fahrer 49 Euro, wenn er dabei erwischt wird.

Aus Respekt vor der Umwelt und der öffentlichen Ruhe ist es im Großherzogtum verboten, den Motor ohne technische Notwendigkeit laufen zu lassen. Wer also nicht über eine Garage verfügt, muss sich morgens manuell ans Kratzen machen oder bedient sich dem Bus oder der Bahn, um zur Arbeit zu kommen.

In den Nachbarländern ist es genauso verboten, den Motor laufen zu lassen, ohne dabei im Auto zu sitzen. In 🇫🇷Frankreich führt dies zu einer pauschalen Geldstrafe von 135 €, die je nach Fall auf 90 € gesenkt oder auf 375 € sprich 750 € erhöht werden kann. Auf der 🇧🇪belgischen Seite ist es seit dem 1. März eine Umweltstraftat, die ein Bußgeld von 130 Euro mitbringt. In 🇩🇪Deutschland ist es ebenfalls verboten, jedoch ist das Bußgeld mit nur 10 Euro für die meisten Verkehrsteilnehmer zu verkraften.

Der Winter mit Frost, Salz und Nässe verlangt den Autofahrern einiges mehr ab als beispielsweise der Sommer. Dies hat zur Folge, dass die Straßenverkehrsregeln oft nicht korrekt eingehalten werden und die Fahrer von der Polizei zur Kasse gebeten werden. So kann der schlechte Zustand der Autoscheiben bis zu 74 Euro kosten und ein unlesbares Kennzeichen bis zu 49 Euro Strafe.

Kleiner Tipp: Das Streusalz greift außerdem den Lack des Wagens an, wenn es nicht abgewaschen wird. Sein Auto also das eine oder andere Mal öfter zu waschen oder ein Besuch mehr an der Waschanlage, schont nicht nur das Äußere seines Fahrzeuges, sondern auch den Geldbeutel.

 

Finden Sie unsere News auf Instagram