In Zukunft soll es in Luxemburg möglich werden, einem Kennzeichen mehr persönliche Note zu verleihen. Die Regierung arbeitet seit Monaten an einem Gesetzesvorhaben, das es ermöglichen soll Kennzeichen “frei” zu wählen. Vorbild ist dabei Belgien, allerdings sind die Details noch nicht bekannt.

Bis zu einem gewissen Grad ist es heute schon möglich, sich ein Wunschkennzeichen auszusuchen. Allerdings muss man sich dafür an das Format mit 2 Buchstaben und 4 Zahlen halten. Nicht wenige Fahrer hatten sich dazu entschieden, ihre Initialen und ihr Geburtsjahr auf ihrem Wagen zu verewigen. Daneben gibt es die Möglichkeit nur 4 oder 5 Zahlen auf dem Kennzeichen zu haben – falls sie denn noch verfügbar sind. In Zukunft könnten uns also fantasievollere Kombinationen begegnen.

Nach Auskunft des Ministeriums für Mobilität sind aktuell rund 800.600 Kennzeichen vergeben. Davon sind rund 317.800 personalisierte Kennzeichen. Die Luxemburger Autofahrer machen also fleißig Gebrauch von der Möglichkeit, der “Vanity Plate” wie Wunschkennzeichen in den USA genannt werden.

Nicht im Gebrauch

Ein merkwürdiger Umstand: Nur rund 681.000 der gesamten Kennzeichen sind “in Gebrauch” also auf einem Auto, das momentan zur Teilnahme am Verkehr zugelassen ist bzw. nur temporär außer Betrieb ist. Mehr als 100.000 der reservierten Kennzeichen sind also gar nicht auf den Straßen unterwegs.

Dazu muss man wissen, dass die Kennzeichen gerade erst eine Reform erfahren haben, die kaum Beachtung gefunden hat – mit einem Großherzoglichen Erlass vom 21. September 2023. Zuvor gab es in Luxemburg 2 Arten von Kennzeichen, die sich äußerlich zwar nicht unterschieden haben, bürokratisch dagegen schon. Einmal gab es die Kennzeichen aus der “serie courante“, die an das Gefährt gebunden waren und im Falle eines Verkaufs mit dem Fahrzeug den Besitzer gewechselt haben. Daneben gab es die Kennzeichen der “serie personalisé“, die zu einer Person gehörten und bei ihrem Besitzer blieben.

“Diese Dualität hat zu vielen Unklarheiten geführt und eine substantielle Anzahl von Nummern war blockiert worden, weil sie reserviert wurden, ohne dass jemals ein Fahrzeug damit angemeldet wurde”, so Ministerin Yuriko Backes in einer parlamentarischen Antwort.

Um dieses Problem zu lösen, hat man aufgeräumt. Seit der Reform sind alle Kennzeichen von Neuzulassungen ausschließlich an die Person (egal ob natürlich oder moralisch) gebunden. Zusätzlich wurde die Möglichkeit, eine personalisierte “Plackennummer” durch eine Verzichtserklärung zu übertragen, abgeschafft.

Wer sein Kennzeichen behalten will, muss nun achtgeben. Wenn ein Fahrzeug den Besitzer wechselt, bleibt das Kennzeichen zwar bei der Person, aber es bleibt nur ein Jahr reserviert. Innerhalb dieser Frist muss ein neues Fahrzeug mit diesem Kennzeichen angemeldet werden, oder die Reservierung läuft aus und eine neue Person kann das Kennzeichen erhalten.

Wer sich ein eigenes Kennzeichen sichern will, muss allerdings Geld auf den Tisch legen. Eine Gebühr von 200 Euro wird fällig. Hinzu kommen die üblichen 50 Euro die jeder zur Anmeldung seines Kennzeichens bezahlen muss.

Von Diplomaten bis Nazis

Bei der Gestaltung eines Kennzeichens gibt es nur sehr wenige Kombinationen, die nicht verwendet werden dürfen. Zum einen dürfen die Zeichen “I” und “O” nicht verwendet werden, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Die Buchstaben AA sind dem Staat bzw. der Polizei und CD Diplomaten vorenthalten. Die Kombination ZZ darf nur auf einigen wenigen Arbeitsfahrzeugen prangen und weist darauf hin, dass sie unter besondere Steuerregeln fallen. Die Fahrzeuge des Parlamentes haben ein P gefolgt von einer Zahl von 1 bis 99.

Daneben sind einige Abkürzungen aus dem Vokabular der Nationalsozialisten verboten: HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel). Daneben hielt der Gesetzgeber im frankophonen Luxemburg es auch für notwendig sie Kombinationen KK (Stuhl), WC (Toilette) und PD (eine homophobe Beleidigung) zu verbieten.

 

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