Die Entscheidung wurde von Madrid nach einer Reihe von Dramen getroffen. Bis 2022 waren 42 Spanierinnen und Spanier Opfer von Verkehrsunfällen geworden, während sie aus ihrem liegengebliebenen oder verunfallten Fahrzeug ausstiegen. Das ultimative Paradox: Einige dieser Verletzten/Toten hatten gerade erst ihre Fahrgastzelle verlassen, um das 🔺(Vor-)Warndreieck zu positionieren… Das Dreieck, das die anderen Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr hätte warnen sollen. Eine tödliche Maßnahme, anstatt zu schützen.

Auch Spanien hat sich dafür entschieden, seine Straßenverkehrsordnung 🇪🇸 zu überarbeiten. Ab dem 1. Januar 2026 ist es nicht mehr das Dreieck, das vor dem Auto aufgestellt werden muss. Nur eine 🚨kleine Rundumleuchte, die auf dem Dach angebracht werden muss.

Das Gerät ist in der Lage, sein Licht bis zu einem Kilometer weit auszusenden und ist damit bei Dunkelheit und Nebel wesentlich besser sichtbar als die reflektierenden Streifen des herkömmlichen Dreiecks. Es ist also nur noch nötig, die Hand auf der Fahrerseite aus dem Farhzeug herauszustrecken, bevor man das Fahrzeug auf der Beifahrerseite verlässt. Und damit ist auch die Gefahr geringer, vom Verkehr erfasst zu werden.

Möglicherweise im Großherzogtum

Die „luz de emergencia“ (getauft auf den Namen V-16) ist übrigens in Wirklichkeit mehr als ein Leuchtfeuer. Diese „Notlampe“ ist nämlich vernetzt und sendet, sobald sie ausgelöst wird, Informationen an die Navigationssysteme in der Nähe. Auf dem Bildschirm sehen Autofahrer und Lkw-Fahrer in der Nähe in Echtzeit, ob ein Zwischenfall oder ein Unfall vorliegt, und können ihre Fahrweise anpassen.

Ganz einfach, aber möglicherweise sehr effektiv. Wird dieses Lichtsignal auch außerhalb Spaniens eingeführt? Und insbesondere in Luxemburg, wie die Frage gerade an die Ministerin für Mobilität gestellt wurde. Für Yuriko Backes ist die Sache klar: Für Yuriko Backes ist die Sache klar: „Die Einführung einer allgemeinen Pflicht für solche Warnleuchten ist nicht notwendig, weil … sie 🇱🇺 nicht verboten sind“.

Die Installation einer solchen orangefarbenen Mini-Kennleuchte auf dem Dach des Fahrzeugs wäre also ein Pluspunkt für den Fahrer, der eine Panne hat. Aber vor allem sollte sich jeder vor Augen halten, dass eine Fahrt mit dem Auto zu einem Unfall führen kann.


Ein auf der Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug muss sich hingegen zwingend durch Einschalten der Warnblinkanlage bemerkbar machen. Das Dreieck wird nur für Warnungen außerhalb des 167 km langen luxemburgischen Autobahnnetzes erforderlich.

Für Yuriko Backes ist es auch wichtig zu erwähnen, dass Spanien die V-16-Vorrichtung nur für seine eigenen Staatsangehörigen und nicht für Ausländer vorschreibt. Die gleiche Regel in Luxemburg – nur für Inländer – anzuwenden, wäre nicht sehr produktiv. Wie würde es den Tausenden von Lkw-Fahrern und Grenzgängern ergehen, die jeden Tag im Land unterwegs sind?

Für alle gilt jedoch eine Regel, die keine Ausnahme zulässt: die Warnweste. Sie ist Pflicht, sobald man sein Fahrzeug verlässt, das auf einem Standstreifen oder an einer Straße steht.

Wie sieht es in anderen Ländern aus?

🇫🇷In Frankreich gibt es in der geltenden Straßenverkehrsordnung keine Erleichterungen für Notbremsungen: Das Dreieck (30 m vor dem Fahrzeug) und die Weste sind Pflicht. Die Nichtbenutzung oder das Mitführen von beidem kann mit einem Bußgeld von 135 Euro geahndet werden.

🇧🇪In Belgien ist seit 1968 die Verwendung des „Gefahrendreiecks“ festgelegt. Es ist vorgeschrieben, es „bei einem Unfall, einer Panne oder dem Verlust von Ladung zu verwenden, sobald man den Verkehr behindert“. Die Regel besagt, dass der Fahrer sein Zubehör idealerweise 100 m vor der Autobahn aufstellen sollte…

🇩🇪Auch in Deutschland muss ein Autofahrer sein Dreieck vor seinem liegengebliebenen Fahrzeug aufstellen. Die Entfernung des Warnzeichens ist unterschiedlich: 150 m auf der Landstraße und 250 m auf der Autobahn.

 

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