Entweder werden die Beamten immer strenger; oder Autofahrer, Radfahrer, Motorradfahrer oder Fernfahrer kümmern sich immer weniger um die Straßenverkehrsordnung. Jedenfalls steigt die Zahl der in Luxemburg verhängten gebührenpflichtigen Verwarnungen stetig an. Für das Jahr 2024 bedeutete dies 888.557 Bußgelder! Mit anderen Worten: fast 40% mehr Bußgelder im Vergleich zu vor fünf Jahren…

Parallel dazu gibt es jedoch eine Zahl, die ebenfalls ein hohes Crescendo aufweist: die Nichtbezahlung derselben AT. Seit dem Jahr 2000 ist ihr Volumen um 70% gestiegen! Dies hat der Minister für Innere Angelegenheiten, Léon Gloden, jetzt bekannt gegeben. So wurden im vergangenen Jahr 184.100 gebührenpflichtige Verwarnungen nicht durch eine Zahlung beglichen. Also mehr als 1 von 4 Bußgeldern….

Ist diese Haltung schon moralisch fragwürdig, so hat sie auch finanzielle Folgen. Denn nicht gezahltes Bußgeld = nicht eingenommene Gelder. Und auch in dieser Hinsicht ist es ein Gewinnausfall, der im Großherzogtum immer größer wird.

 

Im Jahr 2024 waren es 7,3 Millionen Euro, die von der Verwaltung nicht eingezogen wurden. Vor fünf Jahren waren es noch „nur“ 3,8 Millionen Euro.

Nicht umsonst werden die Fälle von Verkehrssündern, die vergessen haben, ihre Schulden zu begleichen, immer häufiger an die Justiz verwiesen. Im Jahr 2024 wurden 14.627 Fälle an die luxemburgischen Richter verwiesen. Und nach der Zeit der Untersuchung der Fälle und - letztendlich - einer möglichen Zahlung wurden über 6.300 zusätzliche strafrechtliche Sanktionen verhängt!

Durch diese neuen Sanktionen wurden 1,7 Millionen Euro wieder eingezogen. Das ist immerhin etwas.

Doch die luxemburgische Regierung will es nicht bei dieser Feststellung belassen. So ließ die Ministerin für Mobilität kürzlich verlauten, dass man die Möglichkeit einer Verdoppelung des Bußgeldes (bei „vergessener“ Zahlung) prüfen werde. Eine offensichtlich notwendige Härte angesichts des sprunghaften Anstiegs der Unzivilisiertheit von Verkehrsteilnehmern, die wegen Verkehrsverstößen bestraft werden.

 

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