Wenn die Sonne wieder scheint und das Quecksilber wieder in die Nähe der 30°C-Marke klettert, fragen sich manche, ob es sinnvoll ist, die Glasflächen ihres Autos mit einem Verdunkelungsschleier zu versehen. Immerhin kann diese einfache Maßnahme die Temperatur in Autos, die der UV-Strahlung ausgesetzt sind, um einige Grad senken. Manche Folien machen sogar den Innenraum sicherer und verhindern, dass Diebe die Scheibe einschlagen, um Gegenstände von den Sitzen oder der Rückbank zu stehlen.

Wenn das Thema wieder aktuell wird, dann nicht nur wegen des Wetters oder der Bekämpfung von Diebstählen… Vielmehr geht es um die Verkehrssicherheit, die durch diese Art von Ausrüstung möglicherweise beeinträchtigt werden kann. Als die Ministerin für Mobilität in der Kammer zu diesem Thema befragt wurde, holte sie daher die Straßenverkehrsordnung hervor, um an die im Großherzogtum geltenden Grundsätze zu erinnern.

Gelegenheit, von Yuriko Backes zu erfahren, dass mit Ausnahme von Bussen alle Fahrzeuge mit einem Lichtfilter ausgestattet werden können. Aber auch, dass von der Heckscheibe über die Seitenfenster bis hin zur Windschutzscheibe jede dieser Flächen künstlich abgedunkelt werden konnte.

Bußgeld und technische Kontrolle

Für die Windschutzscheibe gilt jedoch, dass der Filter die Sicht nicht verzerren oder beeinträchtigen darf. Ebenso wenig darf dieses Zubehörteil einen Transparenzkoeffizienten von weniger als 70 % haben (gemäß der festgelegten europäischen Norm). Dies ermöglicht es dem Fahrer, die Straße und die Umgebung – bei Tag und bei Nacht – richtig zu erkennen, aber auch der Polizei, das Innere des Fahrzeugs zu kontrollieren.

Was für die gesamte Frontfläche gilt, gilt auch für Streifen (wie Sonnenblenden), die die Windschutzscheibe oben, unten oder seitlich “individualisieren” könnten. Auch hier geht es darum, das Sichtfeld so optimal wie möglich zu gestalten.

In ihrer parlamentarischen Antwort wies die Ministerin darauf hin, dass diese Regeln nicht nur für Fahrzeuge gelten, die in Luxemburg verkauft und zugelassen werden. Das Gesetz gilt für alle Fahrzeuge, die im Land unterwegs sind. Andernfalls hat die Polizei die Möglichkeit, den Zuwiderhandelnden mit einem Bußgeld zu belegen.

Im Zweifelsfall können die Beamten sogar verlangen, dass eine technische Kontrolle durchgeführt wird, um den eingebauten Filter zu bestätigen oder nicht…

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