Für die luxemburgische Polizei kommt es nicht in Frage, bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung “tolerant” zu sein. Nach einem Jahr 2022 mit einer besonders hohen Unfallrate (36 Verkehrstote und mehr als 1.400 Schwer- und Leichtverletzte) wäre sogar noch mehr Strenge geboten… Und die jüngste, vom 19. bis 29. Juni durchgeführte Kampagne zur Nutzung von Mobiltelefonen im Auto war besonders wirksam, was die Sanktionen angeht.

Denn obwohl überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol am Steuer nach wie vor die Hauptunfallursachen im Großherzogtum sind, ist die “Ablenkung” der Autofahrer auch ein wichtiger Faktor für die Gefährlichkeit. Offensichtlich haben einige die Präventionsbotschaft, die darin besteht, daran zu erinnern, dass “das Versenden von Nachrichten, aber auch die Nutzung von Anwendungen oder sozialen Netzwerken einen erheblichen Einfluss auf die Aufmerksamkeitsspanne des Fahrers haben”, immer noch nicht verinnerlicht. So kam es, dass innerhalb von 10 Tagen 311 gebührenpflichtige Verwarnungen an Autofahrer verhängt wurden, die durch ihr Telefon abgelenkt waren.

Die Strafe von 145 Euro soll ihr Gedächtnis auffrischen.

Während der zwei Wochen verstärkter Kontrollen haben die Beamten und Motorradfahrer der luxemburgischen Polizei natürlich auch andere Verkehrsdelikte geahndet. Dadurch erhöhte sich die Bilanz der Aktion um weitere 209 Bußgelder. In den meisten Fällen wurde die Unfähigkeit der Fahrer, ihren Führerschein vorzuzeigen, bestraft. Nicht zu vergessen sind auch fehlende Zulassungsbescheinigungen, das Fehlen einer gültigen Versicherung oder einer Steuervignette.

Die Polizei musste auch gegen Autofahrer vorgehen, die keine gültige TÜV-Bescheinigung für ihr älteres Fahrzeug vorweisen konnten. Dieses Vergehen wird immer häufiger begangen.

Am Ende dieser Blitzaktion erinnerten die Ordnungskräfte daran, dass "das Anzünden von Zigaretten, die Nutzung von Navigationssystemen und sogar das Telefonieren über eine Freisprechanlage Ablenkungsquellen sind", die zwar nicht bestraft werden können, aber die Aufmerksamkeit beeinträchtigen.

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