Als Arbeitnehmer in Luxemburg ist man auch in Luxemburg sozial- und krankenversichert. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Ihr Arbeitgeber muss Sie in den ersten Tagen des neuen Arbeitsverhältnisses bei der Centre Commun de la Sécurité Sociale anmelden.
Sie bekommen daraufhin Ihre Sozialversicherungskarte zugeschickt, auf der sich auch Ihre Sozialversicherungsnummer befindet.
Diese Karte dient auch als Krankenkassenkarte, die Sie bei einem Arztbesuch in Luxemburg vorlegen müssen.
Sie können also auch in Luxemburg einen Arzt aufsuchen.

Außerdem steht Ihnen als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland auch eine Krankenkassenkarte einer gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland zu, damit Sie auch in Ihrem Wohnland einen Arzt aufsuchen können.
Dabei können Sie die gesetzliche Krankenkasse frei wählen.
Diese Karte muss vom Arbeitnehmer beantragt werden.

Ebenfalls ist es möglich, sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland auf eigene Kosten eine Zusatzversicherung abzuschließen.
Außschließlich privat versichern kann man sich in Luxemburg nicht.
Man ist als Arbeitnehmer automatisch in der staatlichen Gesundheitskasse und zahlt dort Beiträge – auch, wenn man sich privat versichern möchte.
Ein Austritt aus der staatlichen Kasse ist nicht möglich.

Interessante Infos zum Thema Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als Grenzgänger haben wir hier zusammengestellt.

Wer in Luxemburg arbeitet, hat auch Anrecht auf eine Rente aus Luxemburg.
Wie sich die Rente genau zusammensetzt, ist hier nachzulesen.

Familien erhalten zudem Zulagen für Kinder. Weitere Infos dazu gibt es hier.