Kindergeld: 265 € pro Kind sind eingeführt
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 15/06/2015 um 00:06
Einheitsbetrag von 265 Euro
Konkret wurde der Einheitsbetrag von 265 Euro für jedes Kind, das in das System eintritt, eingeführt. Es ist jedoch anzumerken, dass die bereits geborenen Kinder weiter den Basisbetrag des Kindergeldes bekommen (Kindergeld + Extra-Guthaben für das Kind), der aktuell bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt wird.
Hingegen wird für die Kinder, die bei Inkrafttreten der Reform keine luxemburgischen Familienleistungen beziehen, das Guthaben für das Kind in das Kindergeld integriert werden und jedes Kind wird den neuen Betrag von 265 Euro bekommen.
Das betrifft alle Kinder, die nach dem Inkrafttreten der Reform in Luxemburg geboren oder nach Luxemburg gekommen sind, aber auch die Kinder von Grenzgängern, die nach diesem Datum begonnen haben, in Luxemburg zu arbeiten.
Zum Beispiel wird eine Familie, die ein einziges Kind bekommt, dank der Reform mehr Geld erhalten als im Moment: Sie wird 285 Euro pro Monat bekommen, während eine Familie, die bereits Kindergeld bezieht, nur 278,65 Euro bekommt.
Ein anderes Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern (jünger als 6 Jahre) bezieht heute 594,48 Euro, während eine Familie, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in das System eintreten wird, einen geringeren Betrag bekommen wird: 530 Euro, das sind 64,48 Euro weniger pro Monat und 773,76 Euro weniger pro Jahr!
Sehen Sie die Details der Berechnungen unter dem Artikel mit Beispielen für 1, 2, 3 und 4 Kindern
Außerdem wurde der Betrag für den Alterszuschuss erhöht und dies betrifft dieses Mal alle (aktuelle und neu in das System eintretende Bezieher von Kindergeld). Er wird auf 20 Euro aufgerundet (anstatt 16,17 Euro im Moment) für Kinder zwischen 6 und 11 Jahre und auf 50 Euro (anstatt 48,52 Euro) für Kinder, die 12 Jahre oder älter sind.
Einheitsbetrag für den Schuljahresanfang
Die Beihilfe zum Schuljahresanfang, die an die Eltern gezahlt wird, die in Luxemburg Familienleistungen beziehen und die ein Kind haben, das mindestens 6 Jahre alt und in einer Grundschule angenommen ist, wird sich ebenfalls entwickeln.
Die Regierung hat einen einheitlichen Betrag eingeführt, der sich auf 115 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren und auf 235 Euro für Kinder älter als 12 Jahre beläuft.
Schließlich wird die spezielle zusätzliche Beihilfe für behinderte Kinder unter 18 Jahren von 185,60 Euro auf 200 Euro erhöht werden.
Vergleichende Tabelle*: Mit einem oder mehreren Kindern, heute und nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, davon ausgehend, dass jedes Kind dasselbe Alter hat.
1 Kind | |||
aktuell | Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes | Unterschied pro Monat | |
Kind jünger als 6 Jahre | 185,60€ (Kindergeld) + 76,88€ (Boni) = 262,48€ |
265€ (Einheitsbetrag) | + 2,52€ |
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt | 185,60€ (Kindergeld) + 76,88€ (Boni) + 16,17€ (Alterszuschuss) = 278,65€ |
265€ + 20€ (Alterszuschuss) = 285€ |
+ 6,35€ |
Kind 12 Jahre alt und älter | 185,60€ (Kindergeld) + 76,88€ (Boni) + 48,52€ (Alterszuschuss) = 311€ |
265 + 50 = 315€ |
+ 4€ |
2 Kinder | |||
aktuell | Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes | Unterschied pro Monat | |
Kind jünger als 6 Jahre | 440,72€ (Kindergeld) + (76,88€x2) = 594,48€ |
265 + 265 = 530€ |
– 64,48€ |
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt | 440,72€ + (76,88€x2) + (16,17€x2) = 626,82€ |
(265×2) + (20×2) = 570€ |
– 56,82€ |
Kind 12 Jahre alt und älter | 440,72 + (76,88€x2) + (48,52€x2) = 691,52€ |
(265×2) + (50×2) = 630€ |
– 61,52€ |
3 Kinder | |||
aktuell | Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes | Unterschied pro Monat | |
Kind jünger als 6 Jahre | 802,74€ + (76,88€x3) = 1.033,38€ |
(265×3) = 795€ |
– 238,38€ |
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt | 802,74€ + (76,88€x3) + (16,17€x3) = 1.081,89€ |
(265×3) + (20×3) = 855€ |
– 226,89€ |
Kind 12 Jahre alt und älter | 802,74€ + (76,88×2) + (48,52×3) = 1.1178,94€ |
(265×3) + (50×3) = 945€ |
– 233,94€ |
4 Kinder | |||
aktuell | Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes | Unterschied pro Monat | |
Kind jünger als 6 Jahre | 1.164,56€ + (76,88×4) = 1.472,08€ |
265 x 4 = 1.060€ |
– 412,08€ |
Kind zwischen 6 und 11 Jahre alt | 1.164,56€ + (76,88×4) + (16,17×4) = 1.536,76€ |
(265×4) + (20×4) = 1.140€ |
– 396,76€ |
Kind 12 Jahre alt und älter | 1.164,56 + (76,88×4) + (48,52×4) = 1.666,16€ |
(265×4) + (50×4) = 1.260€ |
– 406,16€ |
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Nach der gleichen Logik wurden bisher die ersten Kinder diskriminiert. Sie bekamen weniger als das zweite Kind. Heftig sind die "Verluste" bei mehr als 3 Kindern. Das liegt aber eher daran, dass das schon ein ganz "lux"uriöser Betrag war mit mehr als 1033 bzw. 1400 EUR.
Verluste waren in Anführungsstrichen weil ja keinem was weggenommen wird was er schonmal hatte.
smutje34
Jetzt werden die zukünftigen zweiten Kinder, gegen die schon geborenen diskriminiert. Zudem wird zu Lasten der Kinder, nicht des ersten Kindes, das Staatshaushalt saniert.