Wird ein Grenzgänger arbeitslos, dann bekommt er Arbeitslosengeld.
Ob er dieses Geld von seinem Wohnland oder vom Arbeitsland erhält hängt davon ab, ob es sich um Voll- oder Teilzeitarbeitslosigkeit handelt.

  • Vollzeitarbeitslosigkeit: Hier ist das Wohnland, also Deutschland zuständig. Als vollzeitarbeitslos gilt, wenn das Arbeitsverhältnis vollständig beendet ist und der Versicherte keine Bindung mehr zum Unternehmen hat.
  • Halbzeitarbeitslosigkeit: Hier ist das Land des Firmensitzes, also Luxemburg zuständig. Teilzeitarbeitslosigkeit tritt ein, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrung einer Tätigkeitsunterbrechung des Unternehmens ruht (Kurzarbeit).

In den meisten Fällen ist es so, dass sich Grenzgänger aufgrund europäischer Regelungen in seinem Wohnsitzland arbeitslos melden muss.
 

Verfahren bei Vollzeitarbeitslosigkeit

Jeder vollzeitarbeitslose Grenzgänger hat Anspruch auf die gesetzlichen Arbeitslosenleistungen seines Wohnlandes.
Tritt die Vollzeitarbeitslosiggkeit ein, muss dies innerhalb von drei Tagen der im Wohnland zuständigen Agentur für Arbeit mitgeteilt werden.
Hierfür muss (maschinell ausgefüllt) das Formular U1 (Früher E301) vorgelegt werden, um Versicherungs- und Beschäftigungszeiten in Luxemburg nachzuweisen.
Es kann allerdings länger dauern, bis man das Formular von luxemburgischen Arbeitsverwaltung ausgestellt bekommt, was eine Leistungsgewährung im Wohnland verzögern kann.

 
Arbeitslosengeld in Deutschland wird gewährt,

  • wenn der Arbeitslose als arbeitsuchend gemeldet ist und aktiv nach einer neuen Anstellung sucht,
     
  • wenn er dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügug steht und in der Lage ist, eine Arbeit auszuüben,
     
  • wenn er während der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosenmeldung mind. 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat,
     
  • höchstens bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze.

Wird ein Arbeitsloser krank, so zahlt die Agentur für Arbeit maximal sechs Wochen das Arbeitslosengeld.
Danach zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld, dass der Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht.

Ab dem Tag der Leistungsgewährung ist ein Arbeitsloser in Deutschland krankenversichert.
Bezüglich der Rentenversicherung sollte man sich bei dem örtlich zuständigen Arbeitsamt informieren.

  
Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes:

Das Arbeitsgeld beträgt vom durchschnittlichen Nettogehalt (Bruttogehalt aus Luxemburg wird nach deutschem Steuersatz besteuert!) der letzten 52 Wochen:

  • 67% (erhöhter Leistungssatz) für Arbeitslose mit mindestens einem Kind,
     
  • 60% (allgemeiner Leistungssatz) für alle übrigen Arbeitslosen.

Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes ist abhängig von Beitragsmonaten und Alter.

  

Verfahren bei Teilzeitarbeitslosigkeit

Bei Teilzeitarbeitslosigkeit (Kurzarbeit) von Grenzgängern ist der Träger des Beschäftigungslandes zuständig.
Der Bruttostundenbetrag, der als Kurzarbeitsgeld bezahlt wird, liegt bei 80% des durchschnttlichen Gehalts des Arbeitnehmers während der letzten drei Monate vor Beginn der Kurzarbeit.
 
  • Bei Kurzarbeit aufgrund von Schlechtwetter (entscheidet der Arbeitgeber) haben Arbeitnehmer der Baubranche anspruch auf Lohnausgleich. Zwei Tage pro Monat gehen allerdings zu Lasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Am ersten Tag einer Schlechtwetterperiode wird der Arbeitnehmer nicht bezahlt, für den zweiten Tag muss der Arbeitnehmer aufkommen. Ab dem dritten Tag (bzw. der 17. Stunde) tritt der Beschäftigungsfonds ein.
     
  •  

    Bei technisch bedinger Kurzarbeit, die als höhere Gewalt gewertet wird, sowie bei konjunkturbedingter Arbeitslosigkeit hat der Arbeitgeber Anspruch auf einen Zuschuss, er muss seinem Personal allerdings Lohnausgleich zahlen.

 

Wichtige Adressen: 

Agentur für Arbeit
Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland

Eschberger Weg 68
D-66121 Saarbrücken
Tel.: +49 (0) 681 / 849-0
Fax: +49 (0) 681 / 849-180
Email: [email protected]

Agentur für Arbeit Trier
Dasbachstraße 9
D-54292 Trier
Tel. Arbeitnehmer: +49 01801 / 555111
Tel. Arbeitgeber: +49 01801 664466
Fax: +49 (0) 651 / 20 59 10 30 40
Email: [email protected]

Agentur für Arbeit Saarbrücken

Hafenstraße 18
D-66111 Saarbrücken
Tel. Arbeitnehmer: +49 01801 / 555111
Tel. Arbeitgeber: +49 01801 / 664466
Fax: +49 (0) 681 / 944 91 05 000
Email: [email protected]

Administration de l´Emploi (ADEM)

Hinweis: Wer auf der Suche nach einer neuen Stelle in Luxemburg ist und sich an die ADEM wenden möchte sollte wssen, dass die ADEM die bei ihr gemeldeten Stellen nicht ins Internet stellt.
Nur in den Filialen der ADEM kann man verfügbare Jobs einsehen!

Wasserbillig
44, Esplanade de la Moselle
L-6601 Wasserbillig
Tel.: (+352) 247-75 390
Fax: 247-75 391

Diekirch
2, rue Clairefontaine
L-9220 Diekirch
Tel.: (+352) 80 29 291
Fax: (+352) 80 26 35

Wiltz
25, rue du Château
L-9516 Wiltz
Tel.: (+352) 95 83 841
Fax: (+352) 95 86 11

Luxembourg Ville
10, rue Bender
L-1229 Luxembourg
Tel.: (+352) 47 85 300
Fax: (+352) 40 61 40

Esch-sur-Alzette
21, rue Pasteur
L-4276 Esch-sur-Alzette
Tel.: (+352) 54 10 541
Fax: (+352) 54 10 58

Esch Belval
6A, avenue des Hauts Fourneaux

Differdingen
23, Grand-rue
L-4501 Differdingen
Tel.: (+352) 247-75 350
Fax: (+352) 247-75 351