Protokoll Steuerchat 3. September 2010

(10:54:09) (Claus3004): Zahle meine EKSt in Lu, meine Frau in D (getrennt veranlagt). In 2008 wurden meine Sonderausgaben (Schuldzinsen, Versicherungen etc.) nicht anerkannt, da ich (d.h. meine Frau) ja Einkünfte ich D hätte. Ist das korrekt? Zwischenzeitlich habe ich extra aus steuerlíchen Gründen eine Versicherung nach 111bis LIR abgeschlossen. wird diese dann auch nicht anerkannt?
(10:54:31) ChatBot: (kleesi) betritt den Chat.
(10:54:57) (soundtrackmast): Ich habe wohl eine Frage, die leider einige treffen wird. Welche Erkenntnisse gibt es über die steurliche Behandlung bezüglich der gesetzlichen Abgangsentschädigung und freiwilligen Entschädigung des AG bei der Schließung des Unternehmens? Off Topic , aber wichtig: Gibt es Besonderheiten, die man in Deutschland beachten muss?
(10:58:00) (steuerlux): An Claus 3004: Aufgrund der Einkünfte der Ehefrau in D ist die Behandlung als nicht-ansässiger in LUX günstiger. Das müßte auch auf dem Steuerbescheid stehen. Sonderausgaben werden dann nicht berücksichtigt. Allerdings der Vertrag nach 111 bis.
(10:59:21) (Claus3004): Danke, dann bin ich ja doch etwas beruhigt.
(10:59:34) (steuerlux): Die Abgangsentschädigung ist grundsätzlich streitig. Jedes Land beansprucht die Besteuerung. In der Praxis besteuert LUX bzw. stellt einen Teil frei. Ich muß mal im Kommentar nachlesen. Gleich dazu.
(10:59:40) ChatBot: (pendler111) betritt den Chat.
(11:00:25) (soundtrackmast): Ich habe schon mitgeteilt bekommen, da ca. 20 TEUR ohne Besteuereung, quasi brutto ausgezahlt werden.
(11:00:27) (steuerlux): Claus3004 war schon ein praktisches zum Thema Behandlung als Nicht-Ansässiger günstiger.
(11:00:48) (steuerlux): Genau soundtrackmast. Der lux. Freibetrag liegt bei ca .20 TEUR.
(11:01:13) ChatBot:  verlässt den Chat.
(11:01:47) (Claus3004): Verstehe die Frage / Aussage nicht?
(11:01:57) (steuerlux): Abfindungen sind grundsätzlich im Beschäftigungsstaat zu versteuern. Es kommt auf die exakte Formulierung im Sozialplan oder Aufhebungsvertrag an.
(11:02:14) (steuerlux): Die Abfindung muß für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden.
(11:02:54) (schreiberlein): Was gibt es eigentlich in Zusammenhang mit den “Sparplänen” zu beachten? Fällt da was wichtiges weg? Was ist mit der Steuervergünstigung in Sachen Immobilienkredit?
(11:03:19) (steuerlux): Wenn diese Formulierungen nicht exakt gefaßt werden, beansprucht Deutschland das Besteuerungsrecht – wenn es das merkt. Die andere Frage ist, ob der Steuerpflichtige die Pflicht hat, diese komplexe Materie selbst zu erkennen bzw. beim FA anzuzeigen. Meinen Ansicht NEIN. Nach Beratung aber JA.
(11:04:49) ChatBot: (christina4) betritt den Chat.
(11:04:52) (soundtrackmast): “Die Abfindung muß für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden” Wo findet man die korrekte Formulierung, damit der deutsche Staat nicht nochmal die Hand aufhält, denn ich versteuer ja hier in Lux?
(11:05:37) (schreiberlein): Das Sparpaket von Juncker zwecks Einsparungen. Z.B. Halbierung der Pendlerpauschale. Oder eben das Kindergeld nur bis 18.
(11:05:42) (soundtrackmast): Danke erstmal.
(11:06:15) (Blackskull): wenn ich meine Pension bekomme aus Luxembourg und in Deutschland lebe muss ich die denn auch nochmal in Deutschland angeben?
(11:06:41) (steuerlux): Die Pendlerpauschale wird auf 1530 Euro statt vorher 2970 Euro reduziert.
(11:07:28) ChatBot: (wboose) betritt den Chat.
(11:07:41) (steuerlux): Das Kindergeld soll für Grenzgängerkinder ab dem 21. wegfallen. Das ist eine Gesetzesvorlage, die meines Wissens noch nicht beschlossen ist. Ich halte das für europarechtswidrig
(11:07:49) ChatBot: (Flach) betritt den Chat.
(11:08:24) (Blackskull): also gut verstanden bin Luxemburger und lebe in Deutschland.
(11:08:58) (steuerlux): Die lux. Pension wird in D versteuert nach deutschem Recht. Also wer 2010 in Rente geht, versteuert davon 60 Prozent. Dieser Betrag wird dann gefixt. Alle weiteren Rentenerhöhungen werden mit 100% besteuert.
(11:09:33) (dirkangela): wg Kindergeldwegfall, das betrifft dann natürlich auch den Kinder(Steuer)Bonus von 922,50 EUR/jahr/kind 🙁
(11:09:36) (steuerlux): In LUX wird die komplette Rente mit 100% besteuert. Auch wenn dort der Steuersatz niedriger ist, ist die deutsche Besteuerung für Rentner wieder günstiger.
(11:09:47) ChatBot: (nordmarc) betritt den Chat.
(11:10:11) (steuerlux): Genau, Kindergeld und Bonus sollen dann für die Grenzgängerkinder über 21. wegfallen.
(11:10:22) (schreiberlein): Doch, es ist beschlossen, und zwar klammheimlich bereits nach dem 18. Lebensjahr. Die ersten Eltern haben bereits einen Bescheid bekommen (auch hier im Forum zu lesen), wonach die Regel ab dem 1.10. gilt. Es laufen aber bereits Klagen vor der EU-Kommission.
(11:10:39) (Flach): Bin Deutscher. Mein Sohn hat in Deutschland eine 50%ige Behinderung anerkannt bekommen. Wird das in Luxemburg akzepiert und was kann ich bei meiner Steuererklärung absetzen ?
(11:10:40) ChatBot: (Bill) betritt den Chat.
(11:10:48) (Claus3004): Komme nochmals zurück auf: “(11:00:27) (steuerlux): Claus3004 war schon ein praktisches zum Thema Behandlung als Nicht-Ansässiger günstiger.” Was soll das heißen?
(11:10:53) (steuerlux): Aha. Von den Bescheiden habe ich gehört.
(11:11:30) (dirkangela): @cluas3004 das sollte sicher heißen das deine Frage schon etwas zu diesem Themengebiet war
(11:11:35) (steuerlux): In lux. werden die Behinderungen grundsätzlich nicht anerkannt. Es muß ein lux. Attest erstellt werden.
(11:12:19) ChatBot: (Francesco1) betritt den Chat.
(11:12:29) (nordmarc): Bis wann müssen Steuererklärungen in Lux abgegeben werden? Gibt es eine Möglichkeit die Frist zu verlängern?
(11:12:52) (Sunny51): Zum Thema Versteuerung von Zinsen aus z.B. Sparkonten wurden mir in den letzten Wochen 2 gegensätzliche Auskünfte gegeben: 1) Zinseinkünfte muss ich in Deutschland versteuern – auch wenn die Zinsen nur von meinem Sparkonto in Luxemburg stammen. 2) Bei Zinseinkünften in Lux. wird die Quellensteuer abgezogen und deshalb ist die Versteuerung eh erledigt und ich brauche sie weder in Deutschl. noch in Lux. anzugeben. Was davon stimmt??? (Bin Deutsche, arbeite in Lux. und habe keine Einkünfte in Deutschl.)
(11:13:07) (steuerlux): Claus 3004: in dem Steuerbescheid werden die Sonderausgaben nicht anerkannt. Das ist die Folge der Behandlung als Nicht-Ansässiger. Damit wird man aber günstiger gestellt. Das Gehalt des dt. Ehepartners wird grundsätzlich bei der lux. Steuerberechnung berücksichtigt. Also quasi eine Zusammenveranlagung. Die ist normalerweise ungünstiger, weil der Steuersatz steigt.
(11:13:17) ChatBot: (hammerjoe29) betritt den Chat.
(11:13:29) ChatBot: (oernie) betritt den Chat.
(11:13:33) (steuerlux): Fristen in LUX theoretisch 31.3., praktisch 31.12. Im September kommt noch mal eine Mahnwelle.
(11:14:40) (steuerlux): Zu Sunny51: Zinsen sind im Wohnsitzland zu versteuern. Die Quellensteuer wird dann aber in D angerechnet. Der Abzug der Quellensteuer entbindet nicht von der Pflicht, die Zinsen in D zu erklären. Schon ab 410 Euro Zinsertrag muß eine Erklärung gemacht werden.
(11:15:48) (steuerlux): Früher konnte man für 4-5 Jahre rückwirkend Erklärungen in LUX abgeben. Seit 2007 wurde aber die Jahresfrist eingeführt.
(11:15:53) (Flach): kann man Aufwendungen für Medikamente (Hyposensibilisierung-> monatlich ca. 30 EUR über 3 Jahre) absetzen?
(11:16:29) ChatBot: (unico) betritt den Chat.
(11:16:35) (Sunny51): Dann finde ich es einen ziemlichen Hammer, dass mir ein Steuerberater aus Luxemburg völlig falsche Informationen gegeben hat. Danke für die Hilfe!
(11:17:29) (steuerlux): Grundsätzlich kann man Arztkosten absetzen, die ärztlich verorndet wurden. Allerdings kennt das lux. Gesetz auch einen zumutbaren Eigenanteil. Wer beispielsweise 30000 Euro zu versteuern hat und ledig ist, hat eine zumutbare Eigenbelastung von 7%, also 2100 EUro
(11:18:05) (Blackskull): Sunny51 lieber direkt am steueramt nachfragen
(11:18:25) (steuerlux): Ab 2011 nimmt LUX 35% Quellensteuer. Spätestens dann sollte man die Quelle offen legen.
(11:19:11) (steuerlux): Die Lux Finanzbeamten und Steuerberater kennen das dt. Steuerrecht normalerweise
(11:19:16) (steuerlux): NICHT
(11:20:24) (steuerlux): Viele Deutsche decken ihre lux. Zinsquellen auf. Das bedeutet, dass die lux. Bank die Quellensteuer danach nicht mehr abziehen muß.
(11:20:46) (steuerlux): Hierfür gibt es ein Formularverfahren zwischen dt. Finanzamt und den lux. Banken
(11:21:38) (schreiberlein): Lohnt es sich eigentlich struermäßig wirklich so enorm, wenn man verheiratet ist, wie immer alle beaupten (wenn beide in Lux arbeiten)? Wegen gemeinsamer Veranlagung usw… oder kommt irgendwann der Nachzahlungshammer?
(11:22:39) (Sunny51): Blackskull: Ich habe in den vergangenen Jahren auch schon wegen Steuerfragen an das deutsche Finanzamt geschrieben, damit ich auch eine schriftliche Antwort bekomme und damit etwas sicheres und vor allem was “schwarz auf weiß” in der Hand habe. Habe NIE auf auch nur 1 Schreiben eine Antwort erhalten. Und am Telefon nur Wischi-Waschi-Antworten, auf die man sich eh niemals berufen könnte wenn man aufgrund falscher Auskünfte später Ärger bekommt.
(11:23:48) (steuerlux): grundsätzlich zahlen Grenzgängerehepaare weniger Steuern. Aber: Normalerweise gibt es vierteljährliche Nachzahlungen. Das hängt mit den 2 STeuerkarten zusammen. Eine davon wird mit 12% pauschal besteuert. Man trifft also normalerweise nicht den abschließenden Steuersatz. Bitter für manche, die dann für 3-4 Jahre nachzahlen mußten. Z.T. über 20TEUR
(11:24:39) (steuerlux): Genau Blackskull. Finanzämter sind eben keine Berater, schon gar nicht bekommt man eine schriftliche Auskunft, die auch noch verbindlich ist.
(11:24:50) (schreiberlein): Stimmt es auch, dass die Steuerklassenänderung rückwirkend für das ganze Kalenderjahr gilt, in dem man heiratet?
(11:25:15) (steuerlux): Man kann aber einen entgeltpflichtige Auskunft vom FA beantragen. Dazu muß man den Sachverhalt indivuduell darstellen. Das machen aber meistens nur Unternehmen, wenn es um viel GEld geht.
(11:25:25) (unico): inwiefern kann es bei der Rente aus Lux zu Steuernachzahlungen kommen? Wie wenn das Einkommen des Haushaltes zu 100% aus Luxembourg kam und man dort auch jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht hat?
(11:25:30) (Blackskull): achso ach wenn ich hier ein Problem hatte in lux rief ich da an machte Termin mit dehnen klar und alles wurde geregelt
(11:26:13) (christina4): Werden Betriebsrenten in Luxemburg auch zu 100% besteuert?
(11:26:15) (steuerlux): Genau Schreiberlein. Die Steuer wird dann zurück zum 1.1. berechnet, als hätte man dann geheiratet. In jedem Fall sollte man einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, um sich die zuviel gezahlte Steuer zurückzuholen. Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich meistens nicht.
(11:27:34) (steuerlux): zu unico: Die Rente ist grundsätzlich im Wohnsitzland zu versteuern (außer bei Staatsbeamten). Dabei spielt es keine Rolle, ob man vorher jahrelang in LUX verdient und versteuert hat.
(11:28:50) (unico): ja aber die Steuern werden doch schon bei der monatl. Auszahlung abgezogen. Sollte man trotzem eine Steuererklärung machen, auch wenn man sonst keine weiteren Einkünfte hat?
(11:29:28) (steuerlux): auch Betriebsrenten werden in D besteuert.
(11:29:30) (schreiberlein): Danke für die Info
(11:29:57) (steuerlux): Bei der Rente werden die Steuern nicht monatlich abgezogen! Bitte mal genau gucken. Das Feld impot ist leer.
(11:30:00) (hammerjoe29): Wie ist das mit der gesetzlichen deutschen Rente, wenn man in LUX wohnt – muss man die zu 100 % versteuern (In D muss man ja nur den “Ertragsanteil” versteuern ?
(11:30:35) (oernie): wie versteuert denn ein luxemburgischer Staatsbeamter der in Deutschland lebt seine Rente? Besteuerung nur in Luxemburg? was muss er welchen Behörden in Deutschland melden?
(11:30:36) (steuerlux): Die deutsche Rente ist dann in LUX zu versteuern nach lux. Recht !
(11:31:18) (steuerlux): Genau oernie. der lux. Staatsbeamte, der z.B. in D gebaut hat und dort seinen Lebensabend verbringt, macht weiterhin Steuererklärungen in LUX und nicht in D.
(11:31:36) (Blackskull): so weit ich weiss wird meine pension in lux besteuert und meine steuererklaerung mach ich weiter in lux hatt mir dat deutsche finanzamz gesagt weil ich ich die luxembourger Staatsbürger bin der in der Grossregion wohnt
(11:31:50) (oernie): aha, danke!
(11:31:54) (steuerlux): noch zu oernie: In D sind aber Kapitaleinkünfte zu versteuern. Die Lux. Rente ist dann unter Progressionsvorbehalt anzugeben.
(11:32:19) (steuerlux): Dann ist Blackskull Staatsbeamten?
(11:32:28) (kleesi): Kann ich mit einer Steuererstattung rechnen? 5 Monate in D gearbeitet, 7 Monate in Lux. Die Steuer in D wurde in den 5 Monaten “als ob” für 12 Monate berechnet. In Lux umgekehrt. Danach gab es in D kein Einkommen mehr. Wird mein Einkommen aus Lux in D hinzugerechnet und meine Lux Steuer anerkannt? Dann müsste ich ja nachzahlen. Muss ich einmalig 2 Lohnsteuerausgleiche (D + Lux) erstellen? DANKE!!
(11:32:47) (unico): und warum wird die Steuer nicht von der lux. Pensionskasse einbehalten und an Deutschland abgeführt? Somit kann wenigesten der grosse Nachzahlungsschock vermieden werden.
(11:32:49) (Blackskull): beamter im oeffentlichen dienst
(11:33:58) (steuerlux): Normalerweise gibt es keine Steuererstattung für Klesse. Er hat nicht 9 Monate in LUX gearbeitet und auch nicht 90% erzielt. Das dt. Gehalt wird dann unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Damit steigt der Steuersatz. Erfahrungsgemäß keine Erstattung. ABER: Zur Sicherheit einen Lohnsteuerjahresausgleich abgeben.
(11:34:30) ChatBot: (TSchmitt) betritt den Chat.
(11:35:32) (steuerlux): LUX Unternehmen haben rechtlich gesehen keine Verpflichtung, eine Steuer für Deutschland einzubehalten. Darum muß sich der Steuerbürger selbst kümmern. Er muß sich also selbst ausrechnen, was auf ihn zukommt und das Geld zurücklegen. Das ist der Idealfall. Wenn aber erstmal in D gezahlt wird, kann das dt. Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen verlangen. Dann ist am Jahresende schon mal alles gezahlt.
(11:36:33) (steuerlux): Auch lux. Erwerbsunfähigkeitsrenten werden in D besteuert.
(11:37:27) (steuerlux): auch Angestellte im lux. öffentlichen Dienst versteuern ihre Rente in LUX. Für Beamte und diese Angestellte gilt das sogenannte Kassenstaatsprinzip.
(11:38:33) (steuerlux): Es gibt aber immer noch dt. Finanzbeamte, die freundlicherweise die lux. Rente nur unter Progressionsvorbehalt besteuern, weil die Erklärung so falsch bemacht wurde und sie das nicht wissen. Alles schon gesehen.
(11:39:10) (steuerlux): Zu den Steuerklassen:
(11:39:28) (steuerlux): Verheiratete Grenzgänger erhalten grundsätzlich die Steuerklasse 1a
(11:39:44) (steuerlux): Nur wenn sie nachweisen, dass sie mehr als 50% des Haushaltseinkommens in LUX verdienen, bekommen sie die 2
(11:40:11) (steuerlux): Ich habe schon viele Fälle gesehen, da hat sich das Gehalt des lux. Ehegatten erhöht. Es wurde aber nicht bemerkt, dass man dann die 2 beantragen kann.
(11:40:26) (steuerlux): Folge: ein paar hundert Euro, auch mal über 2000 Euro verpennt.
(11:40:40) ChatBot: (charlybig1) betritt den Chat.
(11:40:53) (steuerlux): Die Frage stellt sich auch immer im Falle einer Heirat mit einem dt. Arbeitnehmer.
(11:41:32) (steuerlux): Die Steuerklasse 1a gilt für Alleinerzieher. Ich habe schon ein paar mal erlebt, dass dann vergessen wurde, für 2010 wieder die 1a zu geben.
(11:41:57) (steuerlux): Außerdem: Alleinerzieher erhalten den Alleinerzieher-Kredit von 750 Euro – neben dem normalen 300 – Euro Steuerkredit.
(11:42:00) (schreiberlein): Das ist sehr interessant, Danke für die Info. Und welcher Ehegatte wählt dann welche Versteuerung? Die sind doch unterschiedlich, oder?
(11:42:16) (schreiberlein): Zumindest steht in den Broschüren immer 12% und 18%…
(11:42:46) (steuerlux): Wenn beide in LUx Arbeiten erhalt derjenige, der in der 2. Spalte steht auf dem Formular Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte die 12%.
(11:44:00) (steuerlux): Dann sollte man ausrechnen (lassen), ob es man Jahresende zu welcher Nachzahlung kommt. Wenn derjenige mit dem hohen Verdient die 12% wählt, ist die Nachzahlung geringer. Aber das muß man individuell ausrechnen.
(11:44:10) (pendler111): Kann ich einem Umzug steuerlich geltend machen?
(11:44:31) (steuerlux): in LUX kann man Umzüge oder doppelte Haushaltsführung nicht geltend machen
(11:44:32) ChatBot: (thoma00) betritt den Chat.
(11:45:00) (steuerlux): Die meisten Grenzgänger kommen nicht über die übliche Pauschale von 540 Euro.
(11:47:57) (billarduhu): wieviele tage darf man entsendet werden nach deutschland? muß man dann in deutschland steuern zahlen? wir haben bisher keine lohnsteuer in lux und deutschland gemacht
(11:48:06) (hammerjoe29): Wie funktioniert das mit den Kapitalerträgen, wenn ich in LUX den Wohnsitz habe – gibt es da eine Abgeltungssteuer ?
(11:48:47) ChatBot: (Mohikaner) betritt den Chat.
(11:48:51) (steuerlux): Entsendung: Bis zu einem Jahr mit der Folge, dass die Sozialversicherung (Rente etc. ) weiterhin in LUX gezahlt wird. Die Zeit kann verlängert werden.
(11:48:53) (hammerjoe29): es auch Werbungskosten – wie z.B. in D (früher) Fahrten zu Hauptversammlungen etc. ?
(11:49:08) (TSchmitt): Die Fahrtkostenpauschale wird wohl 2011 reduziert von 99 Euro auf 51 Euro pro Kilometer. Gibt es andere Werbungskosten oder Möglichkeiten diese Kürzung zu kompensieren?
(11:49:08) (schreiberlein): Der Kinderbonus ist ja an das Kindergeld gekoppelt. Fällt das Kindergeld weg, z.B. für ein 19-jähriges Kind in Ausbilung, kann ich dann das Geld wie früher, also bevor es den Bonus gab, zurückholen durch den Jahresausgleich?
(11:49:11) (steuerlux): Unabhängig davon muß der Entsandte, der auch gleichzeitig in D wohnt, diese Tage, Stunden in D versteuern !!!
(11:49:56) (billarduhu): kann das finanzamt uns auch nach jahren noch um eine steuereklärung auffordern?
(11:50:02) (thoma00): Hallo. Ich beziehe ausschliesslich in Luxemburg Einkommen u lebe in Deutschland. Will eine Immobilie Erwerben in Deutschland. Die Einnahmen sind im Jahr unter 8004 Euro Freibetrag. Muss ich dafür Steuern bezahlen ans Finanzamt.Falle ichdann wieder unter das Doppelbesteuerungsabkommen ? Wie kann ich das vermeiden   ? In Luxemburg Wohnsitz anmelden ? Danke Mfg.Thoma
(11:50:04) (steuerlux): Hammerjoe29: Meinst du Aktionärsversammlungen? Das wären ja Werbungskosten zu Kapitalerträgen. Die wurden in D abgeschafft.
(11:50:52) (hammerjoe29): Steuerlux: ja, aber wenn ich den Wohnsitz in Lux habe – gibt es da soetwas ?
(11:50:54) (steuerlux): Schreiberlein: Wenn der Anspruch gegenüber der Familienkasse wegfällt, dann auch gegenüber dem Finanzamt. Also: Keine Steuerrückerstattung.
(11:51:34) (steuerlux): Ja Billarduhu, bis zu 12 Jahren rückwärts. Das ist die Frist für Steuerhinterziehung. WEnn das nicht angenommen wird, meist für 4-5 Jahre.
(11:52:06) (steuerlux): Hammerjoe, bei Wohnsitz in LUX, können die WK für Fahrten zur Hauptvers. weiterhin abgezogen werden.
(11:52:32) (billarduhu): sollen wir jetzt lieber alles so alles und keine steuererklärung machen oder lohnt es sich eine zu machen weil wir haben ejtzt ein haus gebaut und so wie ich gehört habe können wir die zinsen vom haus absetzen
(11:52:45) (pendler111): Noch eine Frage: Die 183-Tage-Regel gilt nur für Drittländer, oder? Ich muss also – rein theoretisch -jeden einzelnen Tag, an dem ich “physisch” nicht in Luxemburg erscheine, im Wohnland versteuern?
(11:53:10) (hammerjoe29): Danke für die Info ! Da muss man sich ja mal persönlich überlegen, wo man mal als Rentner wohnen will !
(11:53:15) (steuerlux): Hallot thoma00, wenn die Immo nicht vermietet, also selbst genutzt wird, muß in außer Kapitaleinkünften nichts versteuert werden. WEr ein Haus finanziert, hat meistens sowieso keine Kapitaleinkünfte mehr:(
(11:53:42) (steuerlux): Genau pendler111.
(11:53:49) ChatBot: (triererlux) betritt den Chat.
(11:54:17) (steuerlux): Hier besteht noch ein großes Vollzugsdefizit. Viele Handwerker, aber auch Servicetechniker oder Consultants sollten mal ihre Lage prüfen.
(11:54:53) (steuerlux): Viele lux. Arbeitgeber machen sich darüber auch keine Gedanken. Normalerweise muß schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung der auf D entfallende Lohnanteil von der lux. Steuer freigestellt werden.
(11:55:28) (pendler111): Soviel  zu Thema Homeoffice…
(11:55:56) (dirkangela): hierzu ist am 7.9 bie der HWK auch ein Vortrag;)
(11:56:03) (steuerlux): zu billarduhu: in LUX kann man die Eigenheimzinsen geltend machen. Die Steuererklärung lont sich, wenn der dt. Ehegatte nicht arbeitet.
(11:56:12) (nordmarc): Muss ich eine PKW den ich in Lux kaufe und nach Deu einführe nachversteuern?
(11:56:12) (billarduhu): das heißt abgezogen werden oder wie?? hab beim wonnebauer auf der seite gelesen das der arbeitgeber den ausgleich zahlen muß also wenn der den arbeitnehmer entsendet
(11:56:49) (thoma00): Ich habe ein Kind in Deutschland in meinem Haushalt. Habe Steuerklasse 1 in Lux. Will kein Kindergeld in Lux usw..Aber wie kann ich die bessere Steuerklasse 2 bekommen? Ich versuche dass schon 2 Jahre mit der Luxemb Steuerbehörde. Aber selbst über den Steuerjahresausgleich in Luxemb bekomme ich immer nur negative Bescheide.
(11:57:03) (steuerlux): Genau Dirkangela, in der Hwk Trier wird es eine Infoveranstaltung vom dt. Finanzamt geben bezüglich Arbeiten auf dt. Boden von grenzgängern.
(11:57:55) (steuerlux): nordmarc? Normalerweise betrifft das nur die Umsatzsteuer. Ich glaube nicht.
(11:59:01) (EddyThor): Bitte die letzten Fragen stellen…
(11:59:02) (steuerlux): Im Tarifvertrag Baugewerbe Lux steht, dass der Arbeitgeber die Mehrsteuern des AN wegen der Arbeiten in D ausgleichen muß. Hierüber gibt es regelmäßig Streit.
(11:59:01) (EddyThor): Bitte die letzten Fragen stellen…
(11:59:02) (steuerlux): Im Tarifvertrag Baugewerbe Lux steht, dass der Arbeitgeber die Mehrsteuern des AN wegen der Arbeiten in D ausgleichen muß. Hierüber gibt es regelmäßig Streit.
(11:59:55) (steuerlux): Kommen wir zum Ende: thoma00 die 2 bekommt man nur, wenn man verheiratet ist, siehe oben.
(11:59:58) (triererlux): Wie sieht es aus wenn ich nur 3 Monate im Jahr in Lux gearbeitet habe und in Deutschland 4 und auch ALG I bekommen habe?
(12:00:00) (billarduhu): können wir darauf bestehen das er die zahlt?
(12:00:02) (thoma00): Hallo Steuerlux. Die Immobilie ist vermietet und die Einnahmen sind 6000 Euro im Jahr. Also unter dem D Freibetrag. Muss ich trotzdem Steuererklärung machen in D ? Falle ich unter Progressionsvorbehalt?
(12:00:02) (EddyThor): Hat noch jemand eine Frage an Steuerlux?
(12:00:18) (billarduhu): wie geht das dann wenn das finanzamt uns anschreibt mit nachzalhung???
(12:00:25) (steuerlux): Beantworte noch die offenen Fragen, moment.
(12:01:03) (triererlux): Welchen Betrag muss ich in D bei der Steuererklärung eingeben, Brutto oder Netto für die Progression und umgekehrt in Lux, muss ich eine Steuererklärung für 2010 abgeben und die Einnahmen aus Deutschland dort eingeben?
(12:01:06) (steuerlux): trierlux: die Steuer in LUX ist weg. Hier gibt es keine Erstattungsmöglichkeit. Der Rest muß in D versteuert werden. Das lux. Gehalt wird angegeben.
(12:01:46) (triererlux): Was bedeutet die Steuer in LUX ist weg? Muss ich in Lux keine Steuern zahlen?
(12:01:47) (steuerlux): ja billarduhu. Ansonsten Anwalt oder Gewerkschaft einschalten. Die Berechnung ist etwas kompliziert. Der AG muß den Unterschied vorrrechnen.
(12:02:02) (schreiberlein): Vielen Dank für den tollen Chat!
(12:02:03) (steuerlux): Dann muß man Steuererklärungen machen billarduhu.
(12:02:22) (billarduhu): ohje ich denke das der AG sich bestimmt quer stellt
(12:02:23) (triererlux): steuerlux: ?
(12:02:26) (schreiberlein): Ich hoffe, die Veranstaltung gibt es wieder.
(12:02:30) (steuerlux): Bei Vermietung muß in jedem Fall eine Steuererklärung gemacht werden.
(12:03:00) (steuerlux): teierlux. in Der Zeile 21 gibt man an: Brutto minus Werbungskosten.
(12:03:22) (steuerlux): Viele AG stellen sich quer, billarduhu. Kenne selbst 3 Fälle.
(12:03:28) (triererlux): in Deutschland, und in Lux bekomme ich dann Ausgleich da ich nur 3 Monate gearbeitet ahabe_
(12:03:29) (billarduhu): bis wann kann man noch eine steuererklärung abgeben für letztes jahr? weil wir letztes jahr geheiratet haben
(12:03:48) (triererlux): also zu viel Steuer eingezahlt habe
(12:03:55) (thoma00): Ja OK. Aber wenn ich unter den deutschen Steuerfreibetrag komme muss ich doch nicht zahlen in D ,oder
(12:04:01) (steuerlux): Nein trierlux. Denn sämtliche Voraussetzungen fehlen für die Erstattung in LUX
(12:04:18) (EddyThor): Vielen Dank an steuerlux!
(12:04:19) (steuerlux): Bis 31.12. für das Vorjahr billarduhu
(12:04:27) (triererlux): welche Voraussetzungen fehlen
(12:04:29) (steuerlux): Danke Eddy Thor
(12:04:34) (triererlux): ich habe doch mehr eingezahlt?
(12:04:39) (triererlux): bitte nur diese Frage klaeren(12:05:16) (steuerlux): Okay trierlux, siehe oben: 9 Monate in LUX arbeiten oder mehr als 90% dort verdienen. Bei 3 Monaten schafft man das nicht. Das Büro RTS wird den Antrag normalerweise abweisen.
(12:05:26) (Blackskull): vielen dank an steuerlux
(12:05:33) (triererlux): ok danke
(12:05:51) (steuerlux): Hat wieder Spaß gemacht mit Euch! DAnke Eddy Thor!
(12:06:00) (EddyThor): Danke auch und bis hoffentlich zum nächsten Mal
(12:06:01) (billarduhu): welcher steuerberater in bitburg oder trier kennt sich gut mit steuererklärung lux aus?
(12:06:07) (billarduhu): wann ist nochmal ein chat??
(12:06:26) (steuerlux): Ich bin dann wieder weg !
(12:06:55) (Blackskull): ciao
(12:07:00) (EddyThor): Der nächste Chat wird rechtzeitig angekündigt. Ich denke, es wird ihn noch in diesem Jahr rechtzeitig zur Steuererklärung geben.