Sonderausgaben absetzen
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 17/10/2003 um 00:10
Nach dem Einkommensteuergesetz (L.I.R. = “Loi de l’impôt sur le revenu”)
können bestimmte Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.
Es sind dies:
Höchstgrenze;
2005);
120 € bzw. 10% des Nettoeinkommens);
einem Kredit oder eine Tagesgeldversicherung in Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit
Diese Absetzungsmöglichkeit für Sonderausgaben gelten im Grundsatz nur
für in Luxemburg Steuerpflichtige. Unter bestimmten Bedingungen kann aber
auch ein Grenzgänger unter diese Bedingungen fallen oder kann beantragen,
wie ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger behandelt zu werden.
Selbst dann gelten diese Abschreibungsmöglichkeiten nur unter bestimmten
Vertragsbedingungen. Man ist also gut beraten, vor Abschluss eines Vertrages dessen
Gestaltung nach dem Einkommensteuergesetz zu prüfen oder am besten sich schriftlich
bestätigen zu lassen.
Außerdem sind immer auch die Höchstgrenzen zu beachten, bis zu welcher
eine Absetzung vom zu versteuernden Einkommen möglich ist.
Weitere Informationen unter
” Les articles de la loi de l’impôt sur le revenu”, www.assura.lu
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luxlex
Hallo, ich wollte nur 2 Details anmerken
1) kann man Investitionen der "Loi Rau" als "Abschlag für Investitionen zur Bildung von Kapitalvermögen (Zeile 96) absetzen, für 2003 noch 1000 € und für 2004 noch 500 €
2) Spenden kann man nicht bis 120 € sondern AB 120€ absetzen, man muss also schon einen höheren Betrag spenden und zwar an eine in Luxemburg als gemeinnützig anerkannte Organisation.