Protokoll Steuer-Chat 03.07.2009
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von
KaptanListe
am 06/07/2009 um 00:07
(11:57:16) (DianaK): Müssen deutsche Kapitaleinkünfte in der lux. Steuererklärung angegeben werden?
(11:57:18) ChatBot: (Lundy) betritt den Chat.
(11:57:24) (steuerlux): Nein
(11:57:33) (DianaK): Warum nicht?
(11:57:40) (weissnix): Wie sieht es mit der Steuerklassenwahl aus, wenn Mann in Luxembourg arbeitet und Frau in Deutschland Selbstständig ist ?
(11:57:47) (steuerlux): Kapitaleinkünfte werden im Wohnsitzland versteuert
(11:58:47) (steuerlux): In D hat man dann keine Steuerklasse
(11:58:48) (pendler111): Gibt es einen Unterschied zwischen Steuerausgleich und Steuererklärung?
(11:58:58) ChatBot: (Alex124) betritt den Chat.
(11:59:02) (DianaK): Was zählt zu den Kapitaleinkünften?
(11:59:09) (steuerlux): In L kommt es darauf an, ob der Mann mehr als 50% verdient
(11:59:22) (steuerlux): Jetzt bleibe ich mal bei Diana K
(11:59:38) (steuerlux): Einkünfte Kap sind Zinsen und Spekulationsgewinne seit 2009
(12:00:13) ChatBot: (Manni) betritt den Chat.
(12:00:25) (DianaK): Gehören zu den Kapitaleinkünften Zinsen aus Sparguthaben, Zinsen aus Bausparguthaben, Erträge aus Investmentanteilen und Dividenden aus Investmentanteilen
(12:00:26) (Lundy): Wie ist das deutsche Elterngeld und/oder Mutterschaftsgeld in der lux. Steuererklärung anzugeben?
(12:00:51) (steuerlux): Das dt. Elterngeld ist in der lux. Steuererkl. nicht anzugeben, da es Progressionseinkünfte sind
(12:01:17) (Lundy): danke
(12:01:32) ChatBot: (sheriff) betritt den Chat.
(12:01:36) (steuerlux): Der Unterschied zwischen Jahresausgleich und Steuererklärung ist groß. Bei gibt man keine Kosten an.
(12:01:46) (schreiberlein): Ich arbeite in Luxemburg.Kann ich gleichzeitig einen 400 € Job (Mini-Job) in Deutschland haben und wenn ja, muss ich diesen dann auch versteuern?
(12:01:56) (steuerlux): Beim Jahresausgleich ist das Büro RTS zuständig.
(12:02:02) (Manni): Ich bin Grenzgänger nach L, Ehefrau arbeitet in D.
Für die Steuererklärung in L: Welches Einkommen meiner Frau muß ich wo im Formular eintragen? Kann ich Werbungskosten abziehen, wenn ja, auf getrenntem Blatt?
Für die Steuererklärung in D: Wo ist mein Einkommen im deutschen Formular einzutragen, was ist mit Werbungskosten?
(12:02:08) (steuerlux): Wenn man Zinsen und Versicherungen geltend machen will ist das Büro Y zuständig
(12:02:33) (steuerlux): Der Minijob muß eigentlich in L angegeben werden bei der Berechnung der 90% Grenze. L kennt steuerlich keine Minijobs
(12:03:21) (steuerlux): Die Einkünfte des Ehegatten der in D arbeitet werden im Formular auf Seite 7 bei steuerberfreite Einkünfte angegeben
(12:03:32) (DianaK): Zählen zu den Kapitaleinkünften Zinsen aus Sparguthaben, Zinsen aus Bausparguthaben, Erträge aus Investmentanteilen und Dividenden aus Investmentanteilen?
(12:03:49) (steuerlux): Ja genau, das sind alles Kap-einkünfte
(12:04:07) ChatBot: (Mohikaner) betritt den Chat.
(12:04:10) (DianaK): Vielen Dank!
(12:04:22) (weissnix): Kann man den Firmenwagen, bzw. die Steuern die man dafür zahlt bei der jahresteuererklärung bei hoher beruflicher Nutzung wieder zurückerhalten ?
(12:04:33) (steuerlux): Bei den Einkünften des dt. Ehegatten zieht man dann noch die 540 Euro und 396 Euro ab
(12:05:04) ChatBot: verlässt den Chat.
(12:05:37) (steuerlux): Man kann die Steuern für den Firmenwagen nicht zurückerhalten
(12:05:44) ChatBot: (xd67iu) betritt den Chat.
(12:05:45) (steuerlux): In D geht das, wenn man ein Fahrtenbuch führt
(12:05:47) ChatBot: (lungolago) betritt den Chat.(12:06:06) (steuerlux): Wer hat noch Fragen?
(12:06:33) (Manni): Ich bin Grenzgänger nach L; Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau (wohnhaft in D) werden in Luxemburg nicht anerkannt, können Sie mir sagen warum?
(12:06:07) ChatBot: verlässt den Chat.
(12:06:26) ChatBot: Benutzer online: (Alex124)
(12:06:33) (Manni): Ich bin Grenzgänger nach L; Unterhaltszahlungen an meine Ex-Frau (wohnhaft in D) werden in Luxemburg nicht anerkannt, können Sie mir sagen warum?
(12:07:03) (lungolago): Abgabe Steuererklärung:
(12:07:08) (steuerlux): Doch, die Unterhaltszahlungen an die EX werden anerkannt. Allerdings brauchen Sie das richtige Formular, das Ihre EX unterschreiben muß
(12:07:23) (steuerlux): Die EX muß bestätigen, dass sie die zahlungen erhalten hat und in ihrer Steuererklärung angibt
(12:07:35) (Manni): Welches Formular ist das?
(12:07:39) (lungolago): – Steuererklärung erst ab einem Bruttoeinkommen > 50.000 € notwendig? Stimmt das?
(12:07:48) (steuerlux): Die Frist 31.3. wird kaum beachtet. Bis 31.12. reicht praktisch aus
(12:08:17) (steuerlux): Das Formular ist auf der Seite des FInanzamts erhältlich bei “Anträgen”
(12:08:38) (schreiberlein): Ich arbeite in Lux. Kann ich in Deutschland noch einen 400 Euro Job ausüben und wenn ja, muss ich diesen dann versteuern?
(12:08:54) ChatBot: (Maisy) betritt den Chat.
(12:08:58) (steuerlux): Wenn das zu versteuernde Einkommen, also die vorletzte Zahl auf der Lohnbescheinigung, 58000 Euro übersteigt, MUSS man eine Steuererklärung abgegeben
(12:09:21) (steuerlux): Schreiberlein kann einen Minijob in D ausüben und muß ihn in D nicht versteuern.
(12:09:27) (lungolago): -Also vorher nur um Steuerabschreibungen vorzunehmen?
(12:09:40) (Manni): Die Ex macht aber nur eine Steuererklärung in D.
(12:09:41) (steuerlux): …aber in der lux. Steuererklärung muß man die 4800 Euro dann angeben – wenn man es richtig macht
(12:10:21) (steuerlux): lunoglago kann auch vorher eine ERklärung abgegeben, wenn es sich “lohnt”
(12:10:51) ChatBot: (Mac) betritt den Chat.
(12:10:54) (steuerlux): also, wenn lungolago Versicherungen, Zinsen etc. abzusetzen hat
(12:11:15) (steuerlux): ABER: Wenn der dt. Ehegatte mehr als 10.000 Euro verdient, bekommt man in L keine Steuer mehr zurück
(12:11:25) (steuerlux): … als Faustregel
(12:11:29) (Alex124): Hallo, was kann ich tun um Steuern zu “sparen”, wie z.B. Bausparvertrag oder ähnliches und wo sind die jeweiligen Limits?
(12:11:55) (steuerlux): die Limits sind immer die Höchstgrenzen
(12:11:56) (sheriff): Bausparvertrag = 640€ pro Jahr (bei Singles)
(12:12:02) (steuerlux): 672 Euro
(12:12:05) (Maisy): Wenn ich in Luxemburg ansässig bin und in Trier eine Immobilie erwerbe und vermiete, kann ich die Abschreibungen in Luxemburg geltend machen, oder muss in Deutschland eine separate Steuererklärung gemacht werden?
(12:12:20) (lungolago): A propos lohnt > Kollegen meinten “Schulden für Immobilien” lassen sich absetzen. Auch bei Immobilienstandort in Deutschland – gibt es hier einen Entfernungsradius von Luxembourg aus? Oder ist die Villa am Tegernsee/Bayern auch absetzbar???
(12:12:34) (steuerlux): Maisy muß in D eine Steuererklärung abgeben. Dort werden auch die Abschreibungen geltend gemacht
(12:12:37) (Manni): Steuererklärung in L: Kinder sind nicht mehr auf den Lohnsteuerkarte eingetragen; kann ich sie trotzdem bei der Berechnung der Höchstbeträge für Sonderausgaben usw. berücksichtigen?
(12:12:51) (Alex124): gibt es außer dem Bausparvertrag noch etwas?
(12:13:10) (steuerlux): Grenzgänger können Eigenheimzinsen absetzen. Der Grenzgänger kann auch in Hamburg wohnen.
(12:13:34) (sheriff): @Alex: Versicherungen (Haftpflicht, Lebens, Zusatzkranken, etc…)
(12:13:42) (steuerlux): Manni kann die Kinder, die im Haushalt leben, berücksichtigen bei den Höchstbeträgen
12:14:01) (steuerlux): Alex123 Bausparen, Konsumkredite, Versicherungen, Kinderbetreuungskosten, Putzfrau
(12:14:35) (steuerlux): Geschiedene können die Kinder nur geltend machen – bei den Höchstbeträgen – wenn sie im Haushalt leben
(12:14:50) (Mac): Noch einmal zum Thema Immobilien in Deutschland: Sind in Deutschland erzielte Mieterträge in Luxemburg jetzt auch steuerpflichtig? Was ist im Falle von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung?
(12:14:59) (steuerlux): Schulden für Immo sind Vermietungen und Eigenheimzinsen
(12:15:14) (Maisy): Muss bei der separaten Steuererklärung in D wegen einer Immobilie das Einkommen aus Luxemburg angegeben werden?
(12:15:43) (steuerlux): Die Mieteinkünfte aus D werden in L nicht versteuert, müssen aber – wie Verluste – auch angegeben werden zur Berechnung des globalen Steuersatzes
(12:16:10) (steuerlux): Maisy muß nicht das lux. Einkommen angeben. Sie wird pauschal besteuert mit mind. 25%
(12:16:24) (lungolago): Prämienbesteuerung – während die “normale” Lohnsteuer gegenüber D attraktiv ist, verschwindet bei den Prämienzahlungen 50% an Vater Staat! Gibt es da Tricks?
(12:16:48) (steuerlux): Welche Prämien? Gratifikationen?
(12:16:52) (sheriff): Absetzung der Kosten für ein nebenberufliches Studium: In welcher Höhe können die Kosten abgesetzt werden? Ist es dabei egal in welchem Land das Studium durchgeführt wird?
(12:16:59) (lungolago): Genau
(12:17:29) (steuerlux): Keine Tricks, das sind alles Lohneinkünfte. Bei der Steuererklärung wird die Lohnsteuer aber wieder abgeflacht
(12:17:55) (Mac): Was ist denn in diesem Fall mit den Werbungskosten in Zusammenhang mit Vermietung uns Verpachtung? Mache ich diese analog der Erklärung in Deutschland geltend?
(12:17:55) (steuerlux): Kosten für Studium nur dann möglich, wenn sie etwas mit dem Beruf zu tun haben. Also nicht Ausbildung in anderem Beruf. Egal wo Studium
(12:18:31) (sheriff): Nebenberufliches Studium: In welcher Höhe kann dieses abgesetzt werden (sofern es was mit dem Beruf zu tun hat)?
(12:18:41) ChatBot: (blue) betritt den Chat.
(12:18:43) (lungolago): Firmenwagen – in Lux 1,5%? Kann man etwas “gegenrechnen”? Pendlerpauschale?
(12:18:43) (steuerlux): unbegrenzt
(12:19:13) (steuerlux): lungolage kann die Pendlerpauschale gegenrechnen. Das wird ja schon monatlich gemacht mit der Lohnabrechnung
(12:19:27) (steuerlux): Man muß die 1,5 versteuern, dafür kann man auch die Pauschale geltend machen
(12:19:37) ChatBot: (bert5) betritt den Chat.
(12:19:53) (steuerlux): Pause für die Finger
(12:20:03) (sheriff): 🙂
(12:20:05) (Manni): Kann ich die Unterhaltszahlungen an die Ex sowohl in D als auch in L absetzen (wenn das entsprechende Formular vorliegt)?
(12:20:27) (steuerlux): In D kann man sie auch absetzen, wenn man dort eine Steuererkl. abgegeben muß
(12:20:51) ChatBot: (nordmarc) betritt den Chat.
(12:20:52) (steuerlux): Versicherungen etc. kann man auch immer in D und L geltend machen. Auch die des Ehegatten
(12:21:15) (EddyThor): 😀
(12:21:33) (steuerlux): Zum Wohnsitz: Pendler die von weiter kommen, können keine doppelte Haushaltsführung in L geltend machen
(12:22:17) (Manni): Also in dem Formular für L muss meine Ex bestätigen, daß sie die Unterhaltszahlungen in D versteuert, richtig?
(12:22:20) (steuerlux): Bei Wohnsitz geben Pendler mit Zweitwohnung immer in den Formularen (z,.B. zur Lohnsteuerkarte) den Hauptwohnsitz an.
(12:22:28) (steuerlux): das ist dort, wo die Familie wohnt
(12:22:30) (blue): Meine Frage: Ich arbeitet schon seit Jahren in Lux, bin verheiratet, habe 2 Kinder. Meine Frau ist Hausfrau wir verfügen somit nur über das luxemburger EK. Lohnt sich überhaupt eine Steuererklärung, bei 2 Kinder, verheiratet fallen ja kaum Steuern an?
(12:22:41) (steuerlux): Geanu, Manni
(12:22:58) (weissnix): Nochmal meine Frage: Wie sieht es mit der Steuerklassenwahl aus, wenn Mann in Luxembourg arbeitet und Frau in Deutschland Selbstständig ist ?
(12:23:06) (bert5): Man muss die Steuererklärung bis März abgeben. Wenn man die Steuererklärung für 2008 erst jetzt einricht. Akzeptiert das Finanzamt diese noch? bzw was kann man tun wenn nicht?
(12:23:10) (DianaK): Welche Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit können in der lux. Steuererklärung angegeben werden?
(12:23:34) (steuerlux): Blue, prüfe mal, wieviel Steuern du überhaupt zahlst. Normalerweise ist deine Konstellation günstig für Rückerstattungen
(12:23:45) (steuerlux): Man bekommt aber nur soviel Steuern zurück, wie man gezahlt hat
(12:23:57) (nordmarc): Ähnliche Frage wie Lungolago – kann man bei Firmenwagen noch irgendetwas absetzen? (Außer Pendlerpauschale?)
(12:24:09) (steuerlux): die weissnixfrage habe ich schon oben beantwortet
(12:24:09) (sheriff): @bert5: einfach probieren. ich habe meine auch mal mehr als 1 Jahr später abgegeben und sie wurde noch anerkannt
(12:24:44) (steuerlux): Diana K: Fast Alle WK wie in D. Die lux. rechnen aber umständlicher
(12:24:56) (Mac): Muss ich bei meiner lux. Erklärung meine Mieteinkünfte aus einer Immobilien GbR erklären, obwohl diese Gesellschaft (nach Kosten) Verluste generiert?
(12:25:12) (steuerlux): nordmarc: siehe oben
(12:25:38) (EddyThor): Zur Info: Der Chat-Verlauf wird protokolliert.
(12:25:42) (steuerlux): die Jahresfrist gilt ab 2007 für Leute, die keine Steuererklärung abgegeben müssen
(12:26:13) (steuerlux): Mac, was heißt muß. Das führt doch zu steuererstattungen – im Normalfall
(12:26:36) (nordmarc): Kann man sich den dann auch ausdrucken oder muss man sich die Antworten von steuerlux merken?
(12:26:54) (Mac): Wenn Lux die Werbungskosten analog zur dt. Finanzbehörde berücksichtigt
(12:27:56) (steuerlux): Ja Max
(12:27:59) (steuerlux): Mac
(12:28:04) (weissnix): Stimmt es, dass Grenzgänger zukünftig auch die Zinsen für Darlehen von Wohneigentum in Deutschland absetzen können, die Administration des Contributions directes dies aber noch nicht ganz so auslegt, so dass diese Minderung teils nicht berücksichtigt wird?
(12:28:16) (schreiberlein): kann man das ein oder andere (also eine steuererklärung und/oder einen steuerausgleich) rückwirkend beantragen? wenn ja, wie lange?
(12:28:20) (steuerlux): es gibt aber bei den Abschreibungen Abweichungen
(12:28:45) (steuerlux): die Zinsen für Wohneigentum werden schon seit 2007 offiziel anerkannt
(12:29:03) (EddyThor): Die Fragen müssen nicht mitgeschrieben werden! Darum kümmern wir uns bereits:
(12:29:11) (steuerlux): Rückwirkend geht nur noch für 2008, wenn man keine abgegeben muß
(12:29:40) (steuerlux): Früher konnte man 4-5 Jahre rückwirkend eine abgeben
(12:30:13) (steuerlux): Das lux. FA hat aber einen alten Artikel gefunden, wonach man Erstattungen nur erhält, wenn man bis zum 31.12. die Erklärung abgibt
(12:30:39) (steuerlux): Die, die eine abgegeben müssen, also die ab 58000 zu versteuerndes EK, können auch rückwirkend für 3-4 Jahre eine abgeben
(12:30:41) (steuerlux): Das ist ungerecht
(12:30:55) (steuerlux): Die Kleinen werden benachtteiligt
(12:30:57) ChatBot: (Marnika) betritt den Chat.
(12:31:24) (schreiberlein): ah ok. Danke! Kann man denn seinen steuerberater mit der naechsten (erklaerung oder ausgleich) absetzen?
(12:31:27) (steuerlux): Riester Rente kann in der Steuererkl. nicht als 111 angesetzt werden
(12:31:45) (steuerlux): in Lux kann man keine Steuerberaterkosten absetzen
(12:32:07) (steuerlux): Nur Selbständige können STB-Kosten absetzen
(12:32:28) (EddyThor): HALBZEIT
(12:32:44) (steuerlux): War ja schon ergiebig
(12:33:30) (steuerlux): In der Steuererklärung auf Seite 3 unter B1. das Kreuz immer setzen!
(12:33:48) (steuerlux): Erst dadurch wird man den Ansässigen gleichgestellt
(12:34:04) (weissnix): Wenn ich in Deutschland ein Denkmalgeschütztes Haus kaufe, was ja massive Steuereinsparungen bringen könnte, da die Renovierungskosten über 10 Jahre abgeschrieben werden können, wie stelle ich es am besten an, von diesem Vorteil auch als Grenzgänger profitieren zu können, auch wenn ich selbst keine Einkünfte in Deutschland habe? Ist dies ggf. in Lux auch absetzbar?
(12:34:06) (steuerlux): Die Finanzbeamten sind aber großzügig in der Auslegung und helfen
(12:34:53) (steuerlux): Das denkmalgeschützte Haus bringt nur den Zinsvorteil, wenn man es bewohnt
(12:35:28) (steuerlux): Mehr geht bei dem Haus nicht. Nur wenn man es vermietet, kann man die Kosten geltend machen.
(12:35:59) (steuerlux): Man muß es also vermieten oder die Vermietung beabsichtigen. Dann kann man die Renovierungskosten geltend machen durch eine dt. Steuererklärung.
(12:36:18) (DianaK): Können neben dem Pauschbetrag für Fahrtkosten (nichtselbständige Arbeit) auch Fahrten zum Englischkurs, zum Arzt (außergewöhnliche Belastungen) angegeben werden. Falls ja, in welcher Höhe? Werden auch Parkplatzgebühren am Arbeitsplatz anerkannt? Wie sieht es mit den Kosten für einen Wegeunfall aus?
(12:37:17) (steuerlux): Der Englischkurs kann nicht abgesetzt werden, also auch nicht die Fahrtkosten. Aber die Fahrt zum Arzt. Parkplatz geht nicht.
(12:37:35) (steuerlux): Wegeunfall kommt auf die Kosten an.
(12:37:53) (DianaK): Welche Kosten werden anerkannt?
(12:38:19) (steuerlux): Abschleppkosten zum Beispiel. Aber nur, wenn sie nicht schon von einem anderen übernommen werden.
(12:39:22) (steuerlux): Übrigens: Nichtverheiratete Grenzgänger können keine Gemeinsame Veranlagung beantragen
(12:39:38) (steuerlux): dazu muß man in LUX wohnen und dort registriert sein
(12:40:21) ChatBot: (blue) betritt den Chat.
(12:40:43) (steuerlux): Der Kinderbonus wurde letztes Jahr nicht gezahlt für Grenzgänger, die erst im Laufe des Jahres begonnen haben
(12:41:02) (steuerlux): ob das richtig ist, ist derzeit noch streitig. Ich habe gehört, dass Franzosen dennoch den Bonus erhalten haben
(12:41:16) (DianaK): Werden auch Kosten für den Rechtsanwalt aufgrund eines Wegeunfalls anerkannt?
(12:41:41) (steuerlux): Bei der Steuererklärung kann man nur soviel Kinderermäßigung erhalten – anstatt Kinderbonus – wie man Steuern gezahlt hat
(12:41:49) (blue): Wann wird der Kinderbonus dieses Jahr eigentlicht ausgezahlt?
(12:41:53) (steuerlux): Diana K, ja
(12:41:53) (Mac): Bei der Erklärung in Deutschland muss ja das Einkommen in Lux angegeben werden. Um welche Kosten kann ich dieses reduzieren? Neben Fahrtkosten noch weitere Möglichkeiten? Evtl. Versicherungen?
(12:42:24) (steuerlux): Wer Differenzkindergeld erhält, bekommt den Kinderbonus damit gezahlt, also im Juli, alle anderen monatlich
(12:42:39) (EddyThor): Ich dachte, den Kinderbonus kann man sich bei einem nicht vollständigen Jahr in Lux auf “alte” Weise durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen?
(12:42:57) (bert5): Wer kann und wer muss eine Steuererklärung abgeben
(12:43:03) (steuerlux): Nein Mac, nur um die Werbungskosten nach dt. Recht. Dazu gehören 50% der Unfallvers. oder Arbeitsrechts-RS
(12:43:09) (Mohikaner): Im Juli komplett oder nur die Hälfte?
(12:43:40) ChatBot: (AKMA) betritt den Chat.
(12:43:46) (steuerlux): Ja EddyThor, aber max bis zur Höhe der gezahlten Steuer.
(12:44:14) (steuerlux): Bert 5, wer mehr als 58000 zu versteuerndes EK – also nicht brutto!!! – der muß eine machen
(12:44:27) (steuerlux): Mohikaner im Juli die Hälfte
(12:45:05) (steuerlux): Der Bonus wird ja ab 2009 monatlich ausgezahlt
(12:45:31) (steuerlux): Bei der neuen Steuererklärung muß man nicht alle 16 Seiten ausdrucken, sondern nur die relevanten!
(12:46:05) (EddyThor): Und Ehepaare, wenn beide in Lux arbeiten, müssen eine machen? Gemeinsam oder einzeln?
(12:46:15) (blue): Wie viele Jahre rückwirkend kann man eine Steuererklärung abgeben? Ist es besser über einen Steuerberater sie abzugeben, größere Chancen auf Anerkennung oder hat ein “privat” abgegebene Steuererklärung, die gleichen Chancen?
(12:46:29) (steuerlux): Ja Ehepaare gehören auch zu der Gruppe, die eine machen müssen. Sie werden gemeinsam veranlagt.
(12:46:51) (steuerlux): blue, Frage hatten wir schon, siehe oben.
(12:47:01) (steuerlux): Steuerberater kommen oft – nicht immer – auf weitere Ideen.
(12:47:02) (Mac): Ich finde diesen Chat wirklich sehr aufschlussreich. Vielen Dank schon mal an Steuerlux
(12:47:18) (steuerlux): So soll das sein, Mac
(12:47:39) ChatBot: (nordmarc) betritt den Chat.
(12:48:22) (steuerlux): Behinderungen werden vom FA nur anerkannt, wenn sie in L anerkannt wurden
(12:48:51) (steuerlux): Viele vergessen, dass sie den Unterhalt an die Kinder, die bei der EX leben, absetzen können
(12:48:59) ChatBot: (flea) betritt den Chat.
(12:49:03) (AKMA): Hallo, muss ich in Dtl. eine Steuererkl. machen wenn ich nur Erträge aus Vermögensanlagen habe? Bis wann muss diese dann spätestens eingereicht sein? Kann ich auch einige Jahre später die gesammelt einreichen?
(12:49:22) ChatBot: (saltho) betritt den Chat.
(12:49:31) (steuerlux): Was sind vermögensanlagen? Kapitaleinkünfte?
(12:49:57) (steuerlux): Kapitaleinkünfte ab 400 Euro müssen in D versteuert werden
(12:50:03) (AKMA): ja
(12:50:09) (nordmarc): Nochmals zur Absetzbarkeit von Immobilien – gilt dies nur für selbstgenutztes Immobilieneigentum oder können auch die Aufwendungen für eine “Mietwohnung in D” zum Vermögensaufbau abgesetzt werden?
(12:50:27) (steuerlux): Ja, beides geht nordmarc.
(12:50:40) (steuerlux): Beim Eigenheim können die Zinsen geltend gemacht werden
(12:50:54) (steuerlux): Bei der vermieteten Immo muß man den dt. Steuerbescheid vorlegen.
(12:50:56) (nordmarc): Merci
(12:51:25) (DianaK): Können bei den Fahrtkosten zum Arzt die tatsächlich gefahrenen Kilometer angegeben werden? Mit welcher KM-Pauschale wird in Luxemburg gerechnet?
(12:52:02) (blue): Gibt es irgendwo eine Aufstellung im Internet oder sonst wo, welche Beträge man maximal absetzen kann. Lebensversicherung, Privathaftpflicht etc.
(12:52:12) (Marnika): Wieviel kostet eine Steuerberatung bei einem Steuerberater? Hab gehört, dass Gewerkschaften auch günstig Beratung anbieten. Ist diese Beratung qualitativ gut?
(12:52:17) (steuerlux): Hier kennen die lux. keine festen Pauschalen. 25 Cent ist üblich, aber auch 30 Cent. Das kommt selten vor. Die lux .haben nicht so viele Vorschriften.
(12:52:43) (steuerlux): Die Beträge, blue, stehen auch auf dem Steuerformular. Es sind meist 672 pro Haushaltsmitglied.
(12:52:45) (AKMA): muss ich wirklich über 400 euro kapitaleinkünft eine steuererklärung machen oder kann ich darauf verzichten wenn KEST bzw. jetzt Abgeltungssteuer belastet wird
(12:52:55) (steuerlux): Bei den Eigenheimzinsen gibt es eine Stafflung
(12:53:24) (steuerlux): Marnika: Steuerberatungskosten richten sich nach dem Bruttoeinkommen. Ca. 0,5%-1,% Deines Bruttos.
(12:53:53) (steuerlux): Die Gewerkschaft “berät” nicht, sondern hilft beim Ausfüllen der Formulare. Ausserdem muß man lange auf Termine warten – habe ich gehört.
(12:54:32) (DianaK): Kapitaleinkünfte ab 400 € müssen in D versteuert werden. Ich dachte erst bei Überschreitung des Sparerfreibetrages von 801 €?
(12:54:33) (steuerlux): Akma, ja man muß, auch wenn man Ende keine Steuer rauskommt. So sind die Vorschriften. Wenn am Ende keine Steuer “hinterzogen” wird, kann eigentlich nichts passieren.
(12:54:39) (steuerlux): Aber das will das FA erstmal prüfen
(12:55:29) (steuerlux): Nein Diana K. Es kommt nicht auf den Freibetrag an.
(12:55:43) (AKMA): wie lange rückwirkend kann bzw. muss ich dass denn machen. ich bin seit 2 jahren in l. und für 07 habe ich noch eine gemacht… dann aber nicht mehr.
(12:56:04) (bert5): Gilt bei den 58000 das Welteinkommen oder das Einkommen in Luxemburg? (Hab in Lux nur 6 Monate)
(12:56:07) (steuerlux): Für 2007 ist die Frist um.
(12:56:18) (steuerlux): Bert5: das einkommen in LUX
(12:56:23) (weissnix): danke, war superaufschlussreich
(12:56:55) (AKMA): dann hab ich für 08 ja noch zeit. danke
(12:56:58) (steuerlux): Eine Steuererklärung kann man in L nur abgegeben, wenn man mind. 90% seiner Einkünfte dort verdient
(12:57:02) (DianaK): D.h. wenn ich dt. Zinseträge ab 400 € habe muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?
(12:57:14) (steuerlux): Das schafft man meistens nur wenn man ab März dort anfängt
(12:57:26) (steuerlux): Ja Diana K.
(12:57:54) (Marnika): 1% ist ja mal garnicht wenig. Gibt es eine Ca.-Bruttoeinkommensgrenze, ab der sich eine Steuererklärung lohnt, wenn man kaum was absetzen kann. Ist etwas schwammig formuliert, möchte nur wissen, ob es sich bei mir im entferntesten lohnt, so viel an Steuerberatungskosten zu zahlen
(12:58:08) (steuerlux): Wer mehr als 58T€ zu versteuerndes EK verdient, kann rückwirkend eine abgegeben. Keine Frist
(12:58:44) (bert5): Mach es sinn beim Finanzamt persönlich vorstellig zu werden und seinen Fall vorort zu diskutieren? Kann man Verhandeln?
(12:58:57) (steuerlux): Ob es sich lohnt, ergibt sich meistens erst, wenn man die Unterlagen gesichtet hat. Viele lassen das einmal prüfen. Das kostet dann leider schon
(12:59:14) (steuerlux): Nein Bert 5. Außerdem haben die Leute dafür auch keine Zeit
(12:59:19) (Marnika): Kostet das prüfen schon 1%.
(12:59:33) (steuerlux): Nein, je nach Steuerberater unterschiedlich.
(12:59:45) (steuerlux): Hier gibt es die höchstgrenze von 250 Euro
(12:59:55) (Marnika): 0,5 – 1% ist ein weiter Spielraum. Wonach richtet er sich?
(13:00:23) (steuerlux): Nach der Anzahl der Einkunftsarten
(13:00:46) (steuerlux): Wer nur Lohn bezieht, zahlt weniger, als der mit Eigenheimzinsen und Vermietung
(13:01:08) (steuerlux): Letzte Frage!
(13:01:13) (EddyThor): Sooooooooooooooo.,,,
(13:01:17) (EddyThor): Vielen Dank
(13:01:29) (EddyThor): 🙂
(13:01:30) (steuerlux): Hat Spaß gemacht.
(13:01:39) (Marnika): Vielen Dank an steuerlux!
(13:02:03) (steuerlux): War auch für mich interessant.
(13:02:16) (Mac): Vielen Dank und ein schönes Wochenende an Alle
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schreiberlein
Ich wollte mich nochmals für den Experten-Steuerchat bedanken.
Eine Supersache. Bitte wiederholen!
Vielleicht gibt es sowas in Zukunft auch mal zum Thema Mobilität (ob sich da jemand aus der Zentrale zur Verfügung stellt...) oder zum Thema Arbeitsrecht.
:thumbup: