Mit der Angleichung der Rechte und Pflichten von Arbeitern und Angestellten im Privatsektor  hängen wichtige Änderungen in der Gesetzgebung über die Sozialversicherungen zusammen.

Die bisher getrennt existierenden luxemburgischen Kammern für Arbeiter und für Angestellte werden zu einer Arbeitnehmerkammer zusammengeschlossen.
Damit werden auch die bisherigen Krankenkassen für Arbeiter, Angestellte, Bauern sowie Unabhängige zu einer großen Krankenkasse vereint.
Bislang hat die Krankenkasse die Lohnfortzahlung im Krankeitsfall bei Arbeitern vom ersten Tag an übernommen, bei Angestellten ab dem vierten Monat. In Zukunft gilt für alle Angestellten: Der Arbeitgeber ist für eine Dauer von elf Wochen für die Lohnfortzahlung zuständig. Danach zahlt die Gesundheitskasse Krankengeld. Auch im Service gibt es eine Neuerung: Die Zweigstellen der neuen Gesundheitskasse werden auch am Nachmittag geöffnet sein.

Für Überstunden gilt ab Januar folgende Regelung: Für jede Überstunde gibt es 150 Prozent, also 1,5 Stunden Ausgleich. Können die Überstunden nicht zeitlich ausgeglichen werden, muss sie mit einem Zuschlag von 40 Prozent ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass der Lohnaufschlag von Steuern und Sozialabgaben befreit ist. Die Befreiung gilt sowohl für den
Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil, allerdings müssen die Beiträge für Sachleistungen pro Überstunde ohne Aufschlag weiterhin bezahlt werden.

Weiterhin ändert sich für diejenigen, die bisher als Arbeiter galten, dass ihnen bei einer Entlassung die gleiche Abfindung zusteht, wie sie bislang nur Angestellte bekommen haben.

Was ändert sich noch mit der Einführung des Einheitsstatut? Alle Infos gibt es hier.