Arbeit
Die Freistellung von der Arbeit kann werdenden Müttern zugute kommen
In Luxemburg kann eine schwangere Arbeitnehmerin beantragen, vorübergehend an einen Arbeitsplatz versetzt zu werden, der für ihre Gesundheit und die ihres Babys weniger belastend ist. Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, diese Möglichkeit zu bieten, gilt die Freistellung von der Arbeit.