logo site
icon recherche
Forum / Arbeitswelt

Urlaub aus familiären Gründen  

Profilbild von
lux01
22 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

ich habe folgende Frage:

Im Krankheitsfall meines Sohnes (unter 12 Jahre) stehen mir laut Arbeitsrecht 2 Tage pro Jahr Urlaub zu. Gelten diese für das jeweils laufende Kalenderjahr (z.B. 2008, 2009 usw.) oder werden diese auf 12 Monate gerechnet.

Bsp.: Mein Sohn war im Oktober 2008 2Tage krank. Den Urlaub aus familiären Gründen habe ich in Anspruch genommen. Ab wann stehen mir weitere 2 Tage zu? Ab 01.01.2009 oder nach Ablauf von 12 Monaten (Oktober 2009)?

Mir scheint es eher logisch das man 2 Tage pro Kalenderjahr hat! Aber unser Sekretär ist anderer Meinung (die Krankenkasse hätte ihm das so erklärt), er macht gerne seine eigenen Regeln und unser Chef glaubt ihm alles!:confused:


Profilbild von
Sandy
948 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

pro Kalenderjahr. Ruf bei der Kasse an und laß dir das einfach per Mail oder Fax bestätigen.


Profilbild von
chicka
497 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

es heißt 2 Tage pro Jahr. Das heißt für mich eigentlioch Kalenderjahr. Ist ja beim regulären Urlaub auch so.

Vielleicht wirst Du mit der Broschüre schlauer:

http://www.akl.lu/images/Publications/Pdf/congE-PARENTAL.pdf

da steht was drüber drin - allerdings auf französisch.


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

das ist pro Kalenderjahr, so wurde es zumindest bei uns immer gehandhabt. aber du benötigst ein ärztliches attest, dass dein kind krank ist, sonst kann der arbeitgeber das mit der krankenkasse nicht abrechnen. aber ich würde mir das auch von der krankenkasse kurz per mail bestätigen lassen, dann hast du etwas schriftliches in der hand, was du eurem sekretär vorlegen kannst. ich glaube, das ist allen arbeitgebern ein dorn im auge, aber was soll man machen, wenn das kind krank ist. in deutschland hat man übrigens 10 - 12 tage zur verfügung!


Profilbild von
lux01
22 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

Habe gerade eine Antwort per e-mail von der Arbeiterkammer bekommen:

"In der Tat ist das Gesetz nicht ganz klar betreffend die 2 Tage pro Jahr. Ich vermute jedoch, dass die 2 Tage pro Jahr ab dem Antrag spielen, so dass Sie erst ab Okotber 2009 von weiteren 2 Tagen Urlaub profitieren können."

Mir scheint das völlig unlogisch!!!!!!!!! Warte jetzt auch noch eine Antwort der Ogbl (Gerwerkschaft) und der caisse de maladie ab. Gibt es in Luxemburg eigentlich überhaupt Gesetze die für Klarheit sorgen? Da weiß doch die rechte Hand nicht was die linke tut!

Halte euch auf dem laufenden.

Vlg


Profilbild von
Sandy
948 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

UNGLAUBLICH :shocked:

@lux01 wäre echt toll, wenn du uns hier mitteilst, wie es ausgegangen ist. Wahrscheinlich handhabt das jeder Arbeitgeber anders und jeder hat Recht bzw. Unrecht. Kann dir nur sagen, daß es bei uns hier pro Kalenderjahr ist.


Anonymous
Anonyme

Offline

16 Jahren  ago  

ja bei uns auch, immer pro kalenderjahr. passt glaube ich keinem AG, aber es kann ja echt nicht sein, dass da jeder machen kann, was er für richtig hält. und 2 tage/jahr sind eh viel zu wenig, wenn man kinder hat! die haben ja alle nase lang irgend etwas.


Profilbild von
lux01
22 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

So, hier die Antwort von der Caisse de maladie:

"Der Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen bezieht sich auf das Kalenderjahr; sie haben also ab 1.1.2009 wieder Anrecht.

Mit freundlichen Grüssen

Chantal Leiner Caisse de maladie des employés privés"

Bin jetzt doch etwas erleichtert. Werde das morgen direkt auf der Arbeit so weitergeben!! Habe es ja Schwarz auf Weiß von denen die es ja letzendlich genehmigen und bezahlen!

Vlg :bigsmile:


Profilbild von
Sandy
948 Messages

Offline

16 Jahren  ago  

SUPER

Das zeigt mal wieder, daß man sich nicht alles vom Arbeitgeber gefallen lassen sollte. Die haben auch nicht immer Recht.