Möchte gern mal wissen, ob man in Lux auch einer Arbeitslosenversicherung im Angestelltenverhältnis unterliegt? Welche dann auch in Deutschland gilt! Bei den Sozialabgaben in Lux scheint eine Arbeitslosenversicherung nicht inbegriffen zu sein.
Es gibt keine Arbeitslosenversicherung in Luxemburg, die der deutschen dem System und der Finanzierung nach vergleichbar ist. Es werden keine Beiträge erhoben, weil die Indemnité de chômage aus dem Fonds de la soildarité, d.h. aus Steuereinnahmen bzw. dem Staatsbudget, finanziert wird. Bis jetzt ist aber immer noch das Wohnland für Leistungen nach dem Verlust des Arbeitsplatzes zuständig, also für den in D wohnenden Grenzgänger, der in L beschäftigt ist, nach Verlust des Arbeitsplatzes das Wohnland D (Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist).