Es kommt vor, dass ein Medikament mehr Beschwerden verursacht als es lindert. Nebenwirkungen, die dem verschreibenden Arzt oder Apotheker gemeldet werden müssen, können auch Gegenstand einer offiziellen Meldung durch den Patienten sein. In diesem Bereich gab es ein Vor- und ein Nach-Covid.

In der Frage der Pharmakovigilanz hat die starke Sensibilisierung für mögliche Nebenwirkungen nach der Impfung gegen das Coronavirus die Zahl der Warnungen sprunghaft ansteigen lassen. So werden im Jahr 2021 im Großherzogtum nicht weniger als 2.158 Fälle von körperlichen “Rückschlägen” registriert worden sein. Und 98 % (!) hatten mit der Injektion von Anti-SARSCoV2-Serum zu tun.

Nach mehr als 1,4 Millionen Impfungen im Großherzogtum wurden nur 40 Fälle von “ernsthaften” Nebenwirkungen eindeutig identifiziert. Dies geht über das gelegentlich berichtete Auftreten von Fieber, Schwindel und Magenbeschwerden hinaus.

Hier gemeldet, in Nancy zusammengefasst

Der Reflex darf nicht verloren gehen. Auch wenn die vermeintlichen Auswirkungen noch so gering sind. Es geht um die Gesundheitssicherheit eines jeden Einzelnen. Es ist der Mobilisierung Tausender Patienten zu verdanken, dass die schädlichen Auswirkungen von Mediator und Levothyrox aufgedeckt werden konnten. Diese Medikamente wurden schließlich aus den Apotheken entfernt.

Denn selbst nach Hunderten von Tests und Untersuchungen, die vor der Markteinführung durchgeführt wurden, kann jedes Medikament unerwartete und bis dahin nicht gemessene Gesundheitsstörungen verursachen. Die Folgen sind manchmal harmlos, manchmal dramatisch.

Der Patient, der zum medizinischen Wächter wird, hat also die Freiheit, die wahrgenommenen Folgen der Einnahme einer bestimmten Dosierung zu melden. In Luxemburg kann dies entweder bei den Angehörigen der Gesundheitsberufe oder durch Ausfüllen eines Online-Formulars geschehen.

In Luxemburg werden die so gesammelten Informationen in zweifacher Weise verarbeitet. Über die Abteilung für Pharmazie und Arzneimittel, aber auch über das Zentrum für Pharmakovigilanz in Nancy.

In der Großregion können auch Patienten, die an den Vorteilen der Einnahme eines bestimmten Medikaments zweifeln, ein solches Verfahren in Anspruch nehmen:

🇩🇪 In Deutschland baut das Bundesinstitut für Arzneimittel eine Datenbank über diese Wirkungen und Kontraindikationen auf, und zwar über die Aussagen von Privatpersonen und Pflegepersonal.
🇫🇷 In Frankreich kann ein Formular ausgefüllt und an das Gesundheitsministerium geschickt werden.
🇧🇪 In Belgien nimmt die föderale Agentur für Arzneimittel ebenfalls solche Beschwerden entgegen.

 

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