Während Ihrer beruflichen Laufbahn kann es vorkommen, dass Sie eines Tages so krank werden, dass Sie nicht mehr unter guten Bedingungen arbeiten können.

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit sind Sie als gebietsansässiger Arbeitnehmer oder Grenzgänger durch die Nationale Gesundheitskasse (CNS) abgesichert. Sie müssen jedoch einige Regeln beachten.

Die erste Regel besteht darin, dass Sie Ihren Arbeitgeber oder seinen Vertreter (mündlich oder schriftlich) ab dem ersten Tag über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren müssen. Ein von einem Arzt ausgestelltes ärztliches Attest muss dann spätestens am dritten Tag an Ihren Arbeitgeber und an die CNS geschickt werden.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 1 oder 2 Arbeitstagen sind Sie nicht verpflichtet, der CNS ein ärztliches Attest vorzulegen oder sie per E-Mail oder telefonisch zu kontaktieren. Es ist Ihr Arbeitgeber, der eine Meldung an die Zentralstelle der Sozalversicherungen (CCSS) macht.

In den ersten fünf Tagen ist das Verlassen des Hauses verboten.

Als Versicherter müssen Sie sich an die folgenden Ausgangsmodalitäten halten: In den ersten fünf Tagen dürfen Sie Ihre Wohnung nicht verlassen, es sei denn, es handelt sich um eine notwendige Notwendigkeit (Arztbesuch, Apotheke usw.). Erst am sechsten Tag, zwischen 10 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 18 Uhr, ist es Ihnen erlaubt, das Haus zu verlassen.

Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie krank sind, keinen Sport treiben oder andere Aktivitäten ausüben dürfen, die mit Ihrem Gesundheitszustand unvereinbar sind, und auch kein Café oder Restaurant besuchen dürfen.

Eine Kontrolle kann vom ersten Tag an erfolgen.

Außerdem kann die CNS auf Antrag oder ohne Antrag des Arbeitgebers zwischen 8.00 und 21.00 Uhr einen Besuch bei der arbeitsunfähigen Person durchführen, und zwar ab dem ersten Tag.

Im Falle einer Abwesenheit hinterlegen die Kontrolleure eine Notiz über den Besuch am Kontrollort. Dieser wird von Ihnen auf der ärztlichen Bescheinigung angegeben und erzwingt, dass Sie sich während des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit nicht an einer anderen Adresse aufhalten können.

Innerhalb von drei Tagen nach der Kontrolle müssen Sie Ihre Abwesenheit gegenüber der CNS begründen. Wird der Grund als ungültig erachtet, können Sanktionen (Geldstrafen) verhängt werden. Beachten Sie, dass Sie bei Nichterfüllung Ihrer Pflichten mit einer rechtmäßigen Kündigung rechnen müssen.

Wohin müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schicken?

Ihr Arbeitgeber muss unbedingt eine Kopie Ihrer Bescheinigung erhalten.

Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als 2 Arbeitstage dauert, müssen Sie sie unbedingt auch an die CNS senden, und zwar vor Ablauf des dritten Arbeitstages (es gilt das Datum des Poststempels oder des Versands der E-Mail), entweder :

  • per Post: Caisse nationale de santé – Indemnités pécuniaires – L-2980 LUXEMBURG. Wenn Sie Ihren Brief von Luxemburg aus abschicken, brauchen Sie keine Briefmarke. Es ist kostenlos.
  • per E-Mail: [email protected] . Sie müssen unbedingt Ihre Personalnummer (13 Ziffern) in den Betreff der E-Mail schreiben und das gesendete Dokument muss im pdf-Format sein.

Diese Adressen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige.

Zu beachten, wenn die Arbeitsunfähigkeit verlängert wird

Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich festgelegten Zeitraum hinaus verlängert wird, muss die neue Bescheinigung vor Ablauf des zweiten Arbeitstages nach dem ursprünglich für die Wiederaufnahme der Arbeit vorgesehenen Arbeitstag an die Nationale Gesundheitskasse gesandt werden. Wenn der letzte Tag dieser Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert.

 

Welches Format hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Grenzgänger?

Grenzgänger: Format der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Grenzgänger können Ärzte in Luxemburg, aber auch in ihrem Wohnsitzland konsultieren. Im letzteren Fall gibt es einige Empfehlungen, um die Meldung zu erleichtern :

🇫🇷 Französische Grenzgänger: Kein großes Problem, da die französische Arbeitsunfähigkeitsmeldung einen Abschnitt Nr. 1 (der an die nationale Gesundheitskasse zu richten ist) sowie einen Abschnitt für den Arbeitgeber aufweist.
🇩🇪 Deutsche Grenzgänger: Seit dem 01.10.2021 wurde in Deutschland die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Ärzte in Deutschland übermitteln die Arbeitsunfähigkeit von deutschen Versicherten direkt elektronisch an die deutschen Krankenkassen. Um ihre Arbeitsunfähigkeit bei der CNS zu melden, müssen Versicherte in Luxemburg, die einen Arzt in Deutschland aufsuchen, diesen bitten, ihnen einen Ausdruck der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen zu lassen.
🇧🇪 Belgische Grenzgänger: Da die meisten Bescheinigungen nur aus einem Abschnitt bestehen, ist es zweckmäßig, den Arzt um ein Duplikat zu bitten, das dem Arbeitgeber ausgehändigt werden kann.

 

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