K.O.-Tropfen sind auch in Luxemburg eine Gefahr
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 07/01/2025 um 17:01
Der Fall Gisèle Pelicot in Frankreich hat die Schändlichkeit von Handlungen aufgedeckt, die begangen wurden, während die Betroffene unter Drogen gesetzt wurde und bewusstlos war. Die luxemburgische Justiz hat sich in fast vier Jahren nur 25 Mal mit dem Thema “K.O.-Tropfen” befasst. Eine beachtliche Zahl, die aber sicherlich hinter der Realität zurückbleibt.
Die Justizministerin räumt in einer parlamentarischen Antwort ein, dass im Gesetz des Großherzogtums „Chemische Unterwerfung keinen erschwerenden Umstand darstellt und daher derzeit nicht als solcher in der Datenbank erfasst wird“. Es ist daher unmöglich, genaue Statistiken über das Ausmaß des Phänomens auf Seiten der Richter und der Polizei zu erhalten.
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Das luxemburgische Gesetz enthält einen Artikel, der die Verabreichung von Substanzen, die die Gesundheit oder die Wahrnehmung der Realität ernsthaft beeinträchtigen können, unter Strafe stellt. Die berüchtigten „KO-Tropfen“, die vor allem junge Mädchen und Frauen auf einer Party zu trinken bekamen.
Kurzlebige Beweise
Aber, so erinnert Elisabeth Margue, diese „Risikosituation“ betrifft nicht nur das Ausgehen in Nachtclubs und Frauen. „Personen aller Gender, Volljährige und Minderjährige, können in ihrem Alltag, in der Schule, bei der Arbeit, in der Familie und in der Freizeit solchen Handlungen ausgesetzt sein“.
Im Großherzogtum markierte das Jahr 2023 einen Wendepunkt in der Prävention gegen diese unsichtbare Bedrohung. So hatte die Polizei im Vorfeld der Karnevalssaison mehrere Mitteilungen herausgegeben. Dabei wurden die Gefahr und die Möglichkeiten, sich davor zu schützen, deutlich hervorgehoben. Darüber hinaus wird das Thema nun auch in verschiedenen Schulklassen behandelt.
Die Organisation Planning Familial plant, wieder „Glasschutz“ zu verteilen. Diese Drink Watch können verhindern, dass sich Substanzen in ihrem Getränk gemischt werden (die häufigste Art). Dies geschieht zusätzlich zu ihrer Aufgabe, Opfern von Gewalt – und chemische Unterwerfung ist eine solche – zuzuhören und sie zu betreuen.
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Auch wenn die Unterwerfung tatsächlich eine „Sorge“ der luxemburgischen Regierung darstellt, fordert die Ministerin die Opfer vor allem dazu auf, sich erstens bei der Polizei zu melden und zweitens schnell einen Arzt oder einen Notdienst zu kontaktieren (auch im Zweifelsfall).
Substanzen wie GHB oder andere „Drogen“, die für diese chemische Unterwerfung verwendet werden, sind nur einige Stunden lang im Blut oder sogar im Urin nachweisbar. Daher sollte man nicht zu lange zögern, um einen Beweis für den Versuch einer unbemerkten Gefügigmachung zu erhalten. Dieser Reflex ist jedoch noch nicht sehr verbreitet, da insbesondere Anzeigen in Sexualangelegenheiten erst nach der Tat erst spät erstattet werden.
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