Im vergangenen Jahr brauchte man mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson nur eine Dosis, um als grundimmunisiert zu gelten.
Lange Wartezeiten bis zur zweiten Impfung gab es nicht.

Rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland hatten sich vergangenes Jahr mit dem Vakzin impfen lassen.

Wer nun aber glaubt, mit einer zweiten Impfung als geboostert zu gelten, der irrt.

Eine Impfung mit Johnson & Johnson plus zusätzlicher Auffrischimpfung ergibt die Grundimmunisierung.
Erst mit einer weiteren Impfung – frühestens drei Monate später – gilt der Booster-Status.

Hintergrund. Die Ständige Impfkommission (StiKo) hat den Wirkstoff als zu schwach eingestuft.

Ausnahme durch Infektion

Wer als genesen galt und wenige Monate später mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde sowie später dann nochmal einen mRNA-Impfstoff erhalten hat, gilt dennoch als geboostert.

Gleiches gilt, wenn man sich nach der Impfung mit Johnson & Johnson mit dem Coronavirus infizierte.
Geimpfte mit einer anschließenden Genesung erhalten also mit einmaliger mRNA-Impfstoff-Dosis den Booster-Status.

  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Grundimmunisierung, kein Booster
  • Johnson & Johnson + Zweitimpfung + Auffrischung = Booster erreicht
  • Genesung + Johnson & Johnson + Zweitimpfung = Booster erreicht
  • Johnson & Johnson + Genesung + Genesungimpfung = Booster erreicht

Test für Restaurantbesuch nötig

Auch in Rheinland-Pfalz gilt also: Wer eine Impfdosis mit Johnson & Johnson und dann eine Auffrischeungsimpfung bekommen hat, gilt nicht als geboostert.
Für den Besuch eines Restaurants ist dann zum Beispiel ein weiterer Test nötig.

 

 

Wer nach einer Impfung mit Johnson & Johnson bereits eine Auffrischungsimpfung bekommen hat, muss nun mindestens drei Monate warten, um mit einer weiteren Impfung als geboostert zu gelten!

Eine weitere Neuerung ist, dass der Genesenen-Status grundsätzlich nur noch drei Monate gültig ist.